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| lb-rei-04 | 3 | Fahrtkostenvergütungen - Familienheimfahrten | Lexis Briefings Personalrecht | Entgelt: Anspruch & Abrechnung | reisekosten | Winkler/Patka | 2026-08 |
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Fahrtkostenvergütungen – Familienheimfahrten
Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Patka, Stand August 2026 (lb-rei-04).
Zusammenfassung
- Sachverhalt: Ist der Arbeitnehmer an einen Einsatzort entsendet, dessen Entfernung vom Familienwohnsitz eine tägliche Rückkehr unzumutbar macht (idR mehr als 120 km, → lb-rei-01 „große Dienstreise"), kann der Arbeitgeber die tatsächlichen Fahrtkosten vom Einsatzort zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) für arbeitsfreie Tage abgabenfrei ersetzen — höchstens eine Fahrt pro Woche (auch ein Dekadensystem fällt darunter).
- Kumulationsverbot: Voraussetzung ist, dass dem Arbeitnehmer für die arbeitsfreien Tage kein abgabenfreies Taggeld gewährt wird.
- Rechtsgrundlage: § 26 Z 4 lit a Satz 2 EStG — das Briefing zitiert die Norm: Fahrtkostenvergütungen (Kilometergelder) sind auch Kosten, die der Arbeitgeber höchstens für eine Fahrt pro Woche zum ständigen Wohnort für arbeitsfreie Tage zahlt, wenn eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist und für die arbeitsfreien Tage kein steuerfreies Tagesgeld gezahlt wird (Stand August 2026).
- Nachweis: Die Fahrt zwischen Einsatzort und Wohnort muss tatsächlich stattgefunden haben — für die GPLB exakt zu dokumentieren. Das Briefing-Beispiel (Familienwohnsitz Ankara, Zweitwohnsitz Linz, Einsatz Salzburg): wöchentliche Heimfahrten nach Ankara können mit abgabenfreiem Kilometergeld ersetzt werden, wenn für die arbeitsfreien Tage kein Taggeld fließt.
- Maßgeblich ist der Familienwohnsitz, nicht ein arbeitsbedingter Zweitwohnsitz.
- 6-Monats-Grenze: Werden Familienheimfahrten für einen längeren Zeitraum als sechs Monate ersetzt, bleiben sie nur abgabenfrei, wenn unverändert eine vorübergehende Tätigkeit am Einsatzort vorliegt (grundsätzlich bei Außendienst, Fahrtätigkeit, Baustellen- und Montagetätigkeit oder Arbeitskräfteüberlassung).
- Kilometergeld: Amtliches Kilometergeld kann für maximal 30.000 km pro Kalenderjahr nicht steuerbar ausgezahlt werden — Kilometer für Familienheimfahrten zählen mit (→ lb-rei-06).
- Abgrenzung Werbungskosten: Familienheimfahrten des Arbeitnehmers sind in der Veranlagung mit dem höchsten Pendlerpauschale begrenzt (§ 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG). Für den arbeitgeberseitigen Ersatz nach § 26 Z 4 EStG entfällt diese Begrenzung, weil der Arbeitnehmer an den Auftrag des Arbeitgebers gebunden ist.
- Durchzahlerregelung (→ lb-rei-03): Zahlt der Arbeitgeber während der Dienstreise auch an arbeitsfreien Tagen Taggelder und zusätzlich Fahrtkostenersätze für die Familienheimfahrten dieser Tage, sind diese Fahrtkostenersätze abgabenpflichtig.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Höchstfrequenz | 1 Fahrt pro Woche (Dekadensystem umfasst) |
| Unzumutbarkeit täglicher Rückkehr | idR ab mehr als 120 km Entfernung Einsatzort–Familienwohnsitz |
| Kumulationsverbot | kein abgabenfreies Taggeld für die arbeitsfreien Tage |
| Kilometergeld-Obergrenze | amtliches Kilometergeld max. 30.000 km/Kalenderjahr (Familienheimfahrten eingerechnet, → lb-rei-06) |
| Vorübergehende Tätigkeit | Ersatz über 6 Monate hinaus nur bei weiterhin vorübergehender Tätigkeit (Außendienst, Fahrtätigkeit, Baustelle/Montage, AÜG) |
| Werbungskosten-Abgrenzung | WK für Familienheimfahrten mit höchstem Pendlerpauschale begrenzt (§ 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG) — Begrenzung gilt nicht für den AG-Ersatz |
| Durchzahlerregelung | Taggeld auch an arbeitsfreien Tagen + Fahrtkostenersatz dieser Tage → Ersatzbetrag abgabenpflichtig |
Rechtsgrundlagen
- § 26 Z 4 lit a EStG (Satz 2: wöchentliche Fahrtkostenvergütungen zum Familienwohnsitz für arbeitsfreie Tage) — ausdrücklich zitiert.
- § 20 Abs 1 Z 2 lit e EStG (Begrenzung der Werbungskosten für Familienheimfahrten auf das höchste Pendlerpauschale).
- ⚠ Die normbezogenen Detailwerte (120 km, 30.000 km) stammen aus der Verwaltungspraxis der LStR 2002; vor Implementierung am RIS verifizieren.
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Erstattungsart „Familienheimfahrt" getrennt von Taggeldern führen: dieselbe Reise darf nicht beide Vergütungsarten für arbeitsfreie Tage kumulieren (Prüfung in der Eingabe, bevor die Freistellungsregeln greifen).
- Wochengrenze als Validierung je Kalenderwoche und Arbeitnehmer (max. eine ersetzte Heimfahrt); Dekadensystem ebenfalls zulässig — Frequenzregel konfigurierbar halten.
- Kilometerzähler über alle Reisekosten-Vergütungen hinweg (Familienheimfahrten + sonstige Dienstfahrten) gegen die 30.000-km-Grenze von lb-rei-06 führen.
- Pendler-Themen trennen: Familienheimfahrten-Ersatz (§ 26 Z 4) und Pendlereinzelpauschale/AG-Berücksichtigung (lb-pen-06) sind verschiedene Mechaniken; bei Bau-/Montagefällen schließen sie sich aus (→ lb-rei-07).
Verweise
- KB-intern: lb-rei-01 (große Dienstreise, Unzumutbarkeit) · lb-rei-03 (Durchzahlerregelung) · lb-rei-06 (Kilometergeld, 30.000-km-Grenze) · lb-rei-09 (Überblick) · lb-pen-06 (Pendlerförderung — Berücksichtigung durch den Arbeitgeber).
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md(Dienstreisen beim GemBG-Regime: Landesreisegebühren, § 90 sinngemäß LBBG 2001).