25eb285160
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
144 lines
8.4 KiB
Markdown
144 lines
8.4 KiB
Markdown
---
|
||
id: lb-rei-07
|
||
batch: 3
|
||
title: "Fahrtkostenvergütungen und Kilometergeld - Dienstreise oder Fahrt Wohnung- Arbeitsstätte-Wohnung?"
|
||
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
|
||
chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
|
||
topic: reisekosten
|
||
author: "Winkler/Patka"
|
||
stand: 2026-01
|
||
source:
|
||
pdf: ".lexis360/Lexis360_fahrtkostenvergutungen_und_kilometergeld_dienstrei.pdf"
|
||
text: ".lexis360/md/fahrtkostenvergutungen_und_kilometergeld_dienstrei.md"
|
||
legal_bases: ["EStG § 26 Z 4 lit a", "EStG § 3 Abs 1 Z 16b", "EStG § 3 Abs 1 Z 10", "ASVG § 49 Abs 3 Z 20"]
|
||
tags: [ubergewigensregel, kilometergeld, pendlerpauschale, entfernungssockel, aussendienst, teleworker]
|
||
cross_refs: ["lb-rei-01", "lb-rei-06", "lb-rei-09", "lb-pen-01", "lb-pen-02", "lb-pen-06"]
|
||
---
|
||
|
||
# Fahrtkostenvergütungen und Kilometergeld – Dienstreise oder Fahrt Wohnung–Arbeitsstätte–Wohnung?
|
||
|
||
*Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Patka, Stand Jänner 2026 (lb-rei-07).*
|
||
|
||
## Zusammenfassung
|
||
|
||
- **Grundsatz:** Die Fahrt Wohnung–Arbeitsstätte–Wohnung gehört zur
|
||
Privatsphäre des Arbeitnehmers und ist über Verkehrsabsetzbetrag,
|
||
allfälliges Pendlerpauschale und Pendlereuro abgegolten — ein
|
||
abgabenfreier Kilometergeld-Ersatz ist für sie nicht möglich. Das
|
||
gilt auch, wenn unterwegs Kunden besucht werden: nur die dadurch
|
||
bedingten **Mehrkilometer** sind betriebliche Fahrten.
|
||
- **Erstattet der Arbeitgeber dennoch Fahrtkosten für die Strecke
|
||
Wohnung–Arbeitsstätte**, sind diese lohnsteuerpflichtig; bis zur Höhe
|
||
der Kosten eines öffentlichen Verkehrsmittels SV-beitragsfrei
|
||
(§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) und BV-beitragsfrei; DB-, DZ- und
|
||
Kommunalsteuer-pflichtig.
|
||
- **Überwiegensregel** (§ 26 Z 4 lit a letzter Satz EStG): Werden Fahrten
|
||
zu einem Einsatzort in einem Kalendermonat überwiegend unmittelbar vom
|
||
Wohnort aus angetreten, liegen ab dem **Folgemonat** Fahrten zwischen
|
||
Wohnung und Arbeitsstätte vor — dann kein abgabenfreies Kilometergeld
|
||
mehr. „Überwiegend" bedeutet — analog zum Pendlerpauschale — mehr als
|
||
die Hälfte der tatsächlichen individuellen Arbeitstage; maßgeblich
|
||
ist stets der „Blick in den Vormonat". Im Monat der erstmaligen
|
||
überwiegenden Nutzung kann nach Ansicht der Finanzverwaltung kein
|
||
Pendlerpauschale/Pendlereuro gesetzt werden. Wird in einem Monat
|
||
wieder an weniger als der Hälfte der Arbeitstage dorthin gefahren,
|
||
ist die Strecke im Folgemonat wieder betrieblich. Eine Versetzung auf
|
||
Dauer macht die Fahrten zur neuen Arbeitsstätte ab dem 1. Tag zu
|
||
Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte. Kollektivvertragliche Regelungen
|
||
bleiben — außer bei Bau-/Montage — ohne Einfluss.
|
||
- **Sonderregelung Bau- und Montagetätigkeit:** Die Überwiegensregel
|
||
gilt hier nicht, wenn die lohngestaltende Vorschrift einen Anspruch
|
||
auf Fahrtkostenvergütungen vorsieht. Nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG kann
|
||
der Arbeitgeber für Fahrten von der Wohnung zur Baustelle/Montage-
|
||
Einsatzort **entweder** die Vergütung (im KV-Ausmaß, begrenzt auf die
|
||
Sätze des § 26 Z 4 lit a EStG) abgabenfrei auszahlen **oder** das
|
||
Pendlerpauschale beim Steuerabzug berücksichtigen. Werden beide
|
||
gewährt, sind die Fahrtkostenersätze bis zur Höhe des
|
||
Pendlerpauschales abgabenpflichtig. Begriffe analog § 3 Abs 1 Z 10
|
||
EStG (Auslandstätigkeit); Software-Entwicklung fällt nicht darunter.
|
||
- **Mehrere Arbeitsstätten — Entfernungssockel:** Nur die Fahrten zur
|
||
**Hauptarbeitsstätte** (langfristig im Durchschnitt am häufigsten
|
||
angefahren; subsidiär die im Dienstvertrag definierte) sind privat
|
||
abgegolten. Abgabenfrei ist die **Tagesgesamtstrecke abzüglich des
|
||
Entfernungssockels** (2× einfache Entfernung Wohnung–Hauptarbeitsstätte).
|
||
Beispiel des Briefings: 19+24+8 km = 51 km Gesamtstrecke, Sockel
|
||
38 km → 13 km ersatzfähig. Wird die Wohnung zwischen zwei
|
||
Arbeitsstätten aufgesucht, entfällt jede Abgabenfreiheit.
|
||
- **Außendienstmitarbeiter:** Gilt die Wohnung als Dienstort
|
||
(vertraglich vereinbart), sind Fahrten zu einer anderen Arbeitsstätte
|
||
nach dem VwGH (2007/15/0209) Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte mit
|
||
Sachbezug. Bei ausnahmsweisem Besuch des Firmensitzes: (1)
|
||
Abholen von Unterlagen/Waren, Fahrzeugwechsel, Lohnempfang —
|
||
gesamte Tagesstrecke betrieblich; (2) gelegentliche reine
|
||
Schulungsfahrten — betrieblich, wenn vom Wohnort aus gearbeitet
|
||
wird, kein (auch kein funktionaler) Arbeitsplatz am Firmensitz
|
||
existiert und ausschließlich geschult wird (2–3 Fahrten/Monat
|
||
deuten idR auf einen weiteren Arbeitsplatz hin); (3) Innendienst —
|
||
die direkte Strecke Wohnung–Firmensitz–Wohnung ist nicht
|
||
abgabenfrei, nur Mehrkilometer.
|
||
- **Teleworker:** Arbeitsstätte ist idR die Wohnung (LStR 2002 Rz 703a);
|
||
ohne mitbenutzbaren Arbeitsplatz am Firmensitz sind Fahrten
|
||
Wohnung–Firmensitz nach Ansicht der Finanzverwaltung Dienstreisen
|
||
(abgabenfreie Erstattung möglich); die Rechtsprechung (BFG, VwGH)
|
||
vertritt eine andere Auffassung (⚠); häufige Anwesenheit am
|
||
Firmensitz ist ein Indiz für eine dortige Arbeitsstätte.
|
||
|
||
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-01)
|
||
|
||
| Wert / Regel | Detail |
|
||
|---|---|
|
||
| Überwiegens-Schwelle | mehr als die **Hälfte der tatsächlichen individuellen Arbeitstage** je Kalendermonat („Blick in den Vormonat") |
|
||
| Folgewirkung | ab Folgemonat Fahrten Wohnung–Arbeitsstätte (kein abgabenfreies Km-Geld); im Erstmonat zugleich **kein Pendlerpauschale/Pendlereuro** (Finanzverwaltung) |
|
||
| Versetzung auf Dauer | Fahrten ab dem **1. Tag** der Versetzung privat |
|
||
| Bau-/Montage | wahlweise abgabenfreie Vergütung nach § 3 Abs 1 Z 16b EStG (KV-Ausmaß, begrenzt § 26 Z 4 lit a) **oder** Pendlerpauschale-Berücksichtigung; kumuliert → Ersatz bis zur Höhe des Pendlerpauschales abgabenpflichtig |
|
||
| Entfernungssockel | **2 × einfache Entfernung Wohnung–Hauptarbeitsstätte** von der Tagesgesamtstrecke |
|
||
| AG-Erstattung Wohnung–Arbeitsstätte | lohnsteuerpflichtig; SV-frei bis Höhe Kosten öffentliche VM (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG); **DB-, DZ-, KommSt-pflichtig** |
|
||
| Außendienst „Schulungsbesuche" | 2–3 Fahrten/Monat zum Firmensitz = idR Indiz für (weiteren) Arbeitsplatz |
|
||
| Teleworker | Wohnungs-Fahrten zum Firmensitz nach Finanz: Dienstreise; nach BFG/VwGH anders — ⚠ Detailverifikation offen |
|
||
|
||
## Rechtsgrundlagen
|
||
|
||
- **§ 26 Z 4 lit a EStG** (letzter Satz: Überwiegensregel; Begrenzung der
|
||
Kilometergelder) — wörtlich zitiert.
|
||
- **§ 3 Abs 1 Z 16b EStG** (Wahlrecht Vergütung/Pendlerpauschale bei
|
||
Bau- und Montagetätigkeit); **§ 3 Abs 1 Z 10 EStG** (Begriffsabgrenzung
|
||
analog Auslandstätigkeit).
|
||
- **§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG** (SV-freier Kostenersatz Wohnung–Arbeitsstätte
|
||
mit Massenbeförderungsmitteln).
|
||
- Judikatur: VwGH 2007/15/0209 (wohnungsidente Arbeitsstätte), VwGH
|
||
92/13/0281; Lohnsteuerprotokoll 2011 (Schulungsfahrten);
|
||
LStR 2002 Rz 284, 294, 703a.
|
||
|
||
## Payroll-Relevanz (Odoo)
|
||
|
||
- **Monatsabhängige Zustandsmaschine je Einsatzort:** die
|
||
Überwiegensregel braucht je Arbeitnehmer×Einsatzort×Monat die
|
||
Zahl der Fahrten vom Wohnort im Verhältnis zu den individuellen
|
||
Arbeitstagen (Work-Entry-Daten) und schaltet den Fahrtkosten-Ausweis
|
||
für den Folgemonat auf privat; derselbe Mechanismus muss das
|
||
Pendlerpauschale im Erstmonat sperren (→ lb-pen-06).
|
||
- **Bau-/Montage-Wahlrecht** als Konfiguration je Arbeitnehmer:
|
||
entweder Reisekostenvergütung (KV-Sätze) oder
|
||
Pendlerpauschale-Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug; Versehentliche
|
||
Kumulation erzeugt einen abgabenpflichtigen Betrag bis zur
|
||
Pendlerpauschale-Höhe.
|
||
- **Entfernungssockel-Berechnung** (2× Hauptarbeitsstätten-Entfernung)
|
||
als parametergestützte Kürzungsregel in der
|
||
Fahrtkostenabrechnung — Hauptarbeitsstätte(n) je Arbeitnehmer als
|
||
Stammdaten (incl. dienstvertraglicher Definition).
|
||
- **Differenzierte Behandlung bei Wohnung–Arbeitsstätte-Erstattung:**
|
||
lohnsteuerpflichtig, SV-frei bis öV-Kosten, aber DB/DZ/KommSt —
|
||
eigene Bezugsart mit abweichender Beitrags-/Lohnsteuer-Logik.
|
||
|
||
## Verweise
|
||
|
||
- **KB-intern:** lb-rei-01 (Dienstreise-Tatbestände nach § 26 Z 4
|
||
EStG) · lb-rei-06 (Kilometergeld-Sätze und -Grenzen) · lb-rei-09
|
||
(Überblick) · lb-pen-01 (Großes Pendlerpauschale) · lb-pen-02
|
||
(Kleines Pendlerpauschale) · lb-pen-06 (Pendlerförderung —
|
||
Berücksichtigung durch den Arbeitgeber).
|
||
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md` (Dienstreisen
|
||
beim GemBG-Regime: Landesreisegebühren, § 90 sinngemäß LBBG 2001).
|
||
- *Hinweis:* Das Briefing verweist auf Begleitbeispiele (u. a. zur
|
||
Überwiegensregel), die nicht Teil des Exports sind — nicht
|
||
rekonstruiert. |