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kv-kvt-504 1 Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-05
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Papierindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-05 (kv-kvt-504). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-papierindustrie-arbeiter-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter
Geltungsdauer ab 1.5.2026

Anlage A

Lohnrechtlicher Teil

Neuregelung der Kollektivvertragslöhne

ab 1. Mai 2026 1)

  1. Für die Betriebe der Papier-, Zellstoff- und Maschinenkartonfabriken sowie für die diesen angeschlossenen Holzschleifereien gelten ab 1. Mai 2026 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:
Lohngruppe Monatslohn
Spezialarbeiter € 3.407,30
Lohngruppe 1 € 3.119,45
Lohngruppe 2 € 2.914,27
Lohngruppe 3 € 2.859,35
Lohngruppe 4 € 2.732,41
Lohngruppe 5 € 2.627,98
Lohngruppe 6 € 2.296,05

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab 1. Mai 2026 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 40 %
2. Lehrjahr 50 %
3. Lehrjahr 55 %
4. Lehrjahr 75,5 %
des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1
  1. Für Automatenpappenfabriken, Handelsholzschleifereien und Handpappenfabriken gelten ab
  1. September 2026 die nachstehenden kollektivvertraglichen Monatsbezüge:
Lohngruppe Monatslohn
Spezialarbeiter € 2.823,84
Lohngruppe 1 € 2.584,65
Lohngruppe 2 € 2.413,32
Lohngruppe 3 € 2.367,33
Lohngruppe 4 € 2.231,43
Lohngruppe 5 € 2.140,21

Lehrlingseinkommen:

Für Lehrlinge, die nach dem 30.4.2019 in ein Lehrverhältnis eintreten, gelten ab dem 1. Mai 2026 die nachstehenden Lehrlingseinkommen:

1. Lehrjahr 45,1 %
2. Lehrjahr 57,2 %
3. Lehrjahr 64,2 %
4. Lehrjahr 74,9 %
des kollektivvertraglichen Monatsbezuges der Lohngruppe 1
  1. Die Nachtarbeitszulage lt. Punkt 44 beträgt ab dem 1. Mai 2026 € 29,74, die Nachmittagsschichtzulage lt. Punkt 45 beträgt ab dem 1. Mai 2026 € 12,33 pro voll geleisteter Schicht.

Innerbetriebliche Zulagen werden, sofern sie im Kollektivvertrag namentlich genannt werden, mit Wirksamkeit vom 1.5.2026 um 2,0 %, alle sonstigen Zulagen ebenfalls um 2,0 % erhöht.

Anmerkung zu 1): Das Datum des Inkrafttretens mit 1.5.2026 gilt für Betriebe mit positivem EBIT. Bei negativer EBIT-Quote bis zu 10 Prozent bezogen auf den Umsatz tritt die Anlage A ab dem 1.9.2026, bei negativer EBIT-Quote von mehr als 10 Prozent bezogen auf den Umsatz tritt die Anlage A ab dem 1.11.2026 in Kraft.