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lb-sac-11 2 Sachbezug Dienstwohnung - vom Arbeitgeber angemietete Dienstwohnung Lexis Briefings Personalrecht Entgelt: Anspruch & Abrechnung sachbezuge Sicher 2026-06
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Sachbezugswerte-VO
dienstwohnung
angemietete-wohnung
heizkostenzuschlag
betriebskosten
sachbezugswerte
lb-sac-09
lb-sac-10

Sachbezug Dienstwohnung vom Arbeitgeber angemietete Dienstwohnung

Lexis Briefings Personalrecht, Sicher, Stand Juni 2026 (lb-sac-11).

Zusammenfassung

  • Vergleichsrechnung: Bei vom Arbeitgeber angemieteten Dienstwohnungen sind die pauschalen Sachbezugswerte der um 25 % gekürzten tatsächlichen Miete gegenüberzustellen (samt Betriebskosten und Umsatzsteuer, exklusive Heizkosten); der höhere Wert bildet den maßgeblichen Sachbezug.
  • Betriebskosten: Die pauschalen Werte enthalten die üblichen Betriebskosten, nicht jedoch Gas-, Strom- und Telefonkosten (dafür die tatsächlichen Kosten). Trägt der Arbeitnehmer die Betriebskosten, ist ein Abschlag von 25 % zu berücksichtigen.
  • Heizkosten: Trägt der Arbeitgeber sie, ist der Wert um die tatsächlichen Heizkosten zu erhöhen; sind sie nicht ermittelbar, ist ein pauschaler Heizkostenzuschlag von € 0,58/m² ganzjährig anzusetzen. Der Zuschlag richtet sich nach dem Nutzflächenausmaß, unabhängig von der angewandten Bewertungsmethode, und ist bei angemieteten Objekten ungekürzt (keine 25 %-Kürzung); Kostenbeiträge des Arbeitnehmers mindern ihn.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)

Wert / Regel Detail
Grundsatz höherer Wert aus: pauschaler m²-Wert vs. tatsächliche Miete 25 % (samt Betriebskosten + USt, ohne Heizkosten)
Pauschalwert-Inhalt übliche Betriebskosten enthalten; Gas/Strom/Telefon mit tatsächlichen Kosten anzusetzen
AN trägt Betriebskosten Abschlag 25 % vom pauschalen Wert
Heizkosten AG Erhöhung um die tatsächlichen Kosten; nicht ermittelbar: € 0,58/m² ganzjährig pauschal; ungekürzt (keine 25 %-Kürzung); AN-Beiträge mindern
Quellenbeispiel 1 (Wien, 100 m², Richtwert 2024: € 6,67/m²) pauschal € 667, vs. Miete € 1.100, 25 % = € 825,€ 825, maßgeblich
Quellenbeispiel 2 (AN zahlt BK € 220,, Miete € 1.000, inkl. BK + USt) pauschal: € 667, 25 % (€ 166,75) = € 500,25 vs. (€ 1.000, € 220,) 25 % = € 585,€ 585, maßgeblich
Heizkosten-Quellenbeispiele tatsächliche Heizkosten € 110, → € 110, (kein 25 %-Abzug); Zuschlag € 58, (100 m² × € 0,58) AN-Beitrag € 35, = € 23,

Rechtsgrundlagen

  • Sachbezugswerte-VO — Grundlage der pauschalen Werte und des Heizkostenzuschlags; lb-sac-11 selbst zitiert keine Paragraphen, sondern in Fußnoten die Novellen BGBl II 366/2012 (mit Rz 160 LStR 2002 — Vergleichsrechnung bei angemieteten Dienstwohnungen) und BGBl II 468/2008 (mit Rz 161 LStR 2002 — Heizkostenzuschlag).
  • Die m²-Bewertung samt Richtwerten (zB Wien € 6,67/m² ab 1.1.2024) folgt der Systematik des § 2 Sachbezugswerte-VO nach lb-sac-09.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Wohnung als Stammdatum mit zwei Bewertungskomponenten: pauschaler Wert (m² × Richtwert) und tatsächliche Miete; die „höherer Wert"-Entscheidung ist je Abrechnungsperiode bzw. bei Mietänderung zu treffen.
  • Heizkostenzuschlag € 0,58/m² als Parameter (Stand 2026-06) — bei angemieteten Objekten ungekürzt, Kostenbeiträge des Arbeitnehmers als Abzugsposten.
  • Kein Doppelabzug der Betriebskosten: sie fließen entweder in die Ist-Miete ein oder als 25 %-Abschlag vom Pauschalwert.

Verweise

  • KB-intern: lb-sac-09 (Dienstwohnung allgemein — m²-Werte, Abschläge, Kleinwohnungen) · lb-sac-10 (Betriebsvermögen — dort Angemessenheits- prüfung gegen die fremdübliche Miete und 25 %-Kürzung der Betriebskosten)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md