Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/krankenstand_mitteilungs_und_nachweispflichten.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

107 lines
6.7 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
---
id: lb-krs-03
batch: 7
title: "Krankenstand - Mitteilungs- und Nachweispflichten"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Krankenstand & Arbeitsunfall"
topic: krankenstand
author: "Heinz-Ofner/Radauer"
stand: 2026-07
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_krankenstand_mitteilungs_und_nachweispflichten.pdf"
text: ".lexis360/md/krankenstand_mitteilungs_und_nachweispflichten.md"
legal_bases: ["EFZG § 4 Abs 1", "AngG § 8 Abs 8", "ABGB § 1295 Abs 2"]
tags: [krankenstand, krankmeldung, nachweispflicht, elda, saumnis]
cross_refs: ["lb-krs-02", "lb-krs-06", "lb-krs-08", "lb-dvh-01", "lb-aug-02"]
---
# Krankenstand Mitteilungs- und Nachweispflichten
*Lexis Briefings Personalrecht, Heinz-Ofner/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-krs-03).*
## Zusammenfassung
- **Mitteilungspflicht:** Jede Arbeitsverhinderung wegen Krankheit, Unfall oder
Kuraufenthalt ist **ohne Verzug** bekanntzugeben (§ 4 Abs 1 EFZG, § 8 Abs 8
AngG — praktisch gleichlautend), ohne besondere Aufforderung; die Form ist
frei (Telefon, E-Mail, SMS, WhatsApp, iMessage). Nennt der AN nur
„Krankheit" bzw „Unfall", genügt das.
- **Adressat:** Nicht zwingend der Arbeitgeber persönlich — Vorgesetzte,
Personalabteilung oder die übliche betriebliche Stelle genügen
(Machtbereich-Prinzip); eine Meldung an einen Kollegen nur ausnahmsweise.
Bei Arbeitskräfteüberlassung ist die Meldung an den **Beschäftiger** idR
ausreichend (Überlasser sollten eine Meldeklausel vereinbaren).
- **Nachweispflicht:** Eine ärztliche Bestätigung ist nur auf **Verlangen im
konkreten Einzelfall** vorzulegen (schon ab dem 1. Tag möglich); eine
allgemeine arbeitsvertragliche Klausel genügt nicht. Vorlagefrist mind.
**3 Kalendertage** (Postweg). Manche Kollektivverträge schließen Nachweise
für Kurzkrankenstände aus (zB Metall-Arbeiter: bis 3 Tage keine Nachweispflicht).
- **ELDA:** Dienstgeber können Krankenstandsdaten online abfragen
(Krank-/Gesundmeldung, Beginn/Ende, Krankheit vs. (Arbeits-)Unfall,
Krankengeldauszahlung; **keine Diagnose**). Die Abfrage ersetzt die
Bestätigungsvorlage, nicht aber die Mitteilungspflicht des AN.
- **Auslandskrankmeldungen** sind unverzüglich der ÖGK vorzulegen (Übersetzung
nur aus Staaten außerhalb EU/EWR/CH/UK); kommen sie **später als 7 Tage**
nach Beginn ein, ruht das Krankengeld grundsätzlich bis zum Einlangen.
- **Säumnisfolgen:** Bei Nichtmeldung/Nichtvorlage verliert der AN den
Krankenentgeltanspruch **für die Dauer der Säumnis** (Wiederaufleben bei
Nachholung); eine Entlassung setzt zusätzliche, besonders erschwerende
Umstände voraus. Bei Unerreichbarkeit: Abmeldung bei der ÖGK (stornierbar,
ohne Auswirkung auf das Dienstverhältnis).
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Mitteilungspflicht | unverzüglich, formfrei; wenn am 1. Tag (Schwere der Erkrankung) unmöglich, am 2./3. Tag bzw sobald möglich (✅ Quelltext) |
| Rechtsgrundlage | § 4 Abs 1 EFZG; § 8 Abs 8 AngG (gleichlautend) |
| Nachweis | nur auf Einzelfall-Verlangen; arbeitsvertragliche Pauschalklausel unzureichend (9 ObA 122/88); ab 1. Tag forderbar, KV-Abweichungen beachten |
| Vorlagefrist | mind. **3 Kalendertage** (Postweg); bei Nichtvorlage EFZ-Verlust ab dem 4. Tag, Wiederaufleben bei Nachholung |
| KV-Klauseln | Metall-Arbeiter: keine Nachweispflicht für Arbeitsunfähigkeit bis 3 Tage (Erst ab 4. Tag forderbar; Ausnahme bei allgemein geübter Praxis) |
| Rückwirkende Krankschreibung | Ärzte dürfen idR max. **1 Tag rückwirkend** krankschreiben; Krankschreibung dokumentiert Beginn, definiert ihn nicht allein |
| Weitere Bestätigungen | bei längeren Krankenständen in angemessenen Abständen; Schikaneverbot (§ 1295 Abs 2 ABGB) |
| ELDA-Abfrage | PDF mit Krank-/Gesundmeldung, Versicherungsdaten, Beginn/Ende, Unfall/Krankheit, Krankengeldauszahlung; keine Diagnose |
| Fortdauer/Verlängerung | keine neue Meldepflicht; Ausnahme: zugesagter Endtermin überschritten bzw. Wiederaufnahme angekündigt (9 ObA 105/17g) |
| Ausland | unverzüglich an ÖGK (DG im Auftrag möglich, offenbart dann die Diagnose); Übersetzung außerhalb EU/EWR/CH/UK; > 7 Tage verspätet → Krankengeld ruht bis Einlangen |
| Bestätigungsinhalt | Beginn, voraussichtliche Dauer, Ursache (Krankheit/Berufskrankheit/Arbeitsunfall) — ärztliche Schweigepflicht; „bis auf Weiteres" genügt; Aussteller ÖGK-/Amts-/Gemeindearzt, Wahlarzt nur mit Bestätigung durch Kassenarzt |
| Unentschuldigtes Fernbleiben | kein automatischer vorzeitiger Austritt; AG soll Kontakt aufnehmen, ggf. Anforderung per Einschreiben; Abmeldung ÖGK bei Unerreichbarkeit (stornierbar) |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 4 Abs 1 EFZG und § 8 Abs 8 AngG**: unverzügliche Bekanntgabe der
Arbeitsverhinderung (✅ ausdrückliche Quellzitate).
- **§ 1295 Abs 2 ABGB** (Schikaneverbot) für wiederholte Bestätigungsauflagen.
- Detailfragen beruhen auf OGH/OLG-Judikatur (Formfreiheit der Meldung,
Adressat, Auslandsbestätigungen) und KV-Regelungen — ⚠ einzelvertragliche
Klauseln (Meldeadressat, Überlasser-Meldeklausel) vor Einsatz gegen Rsp
und KV-Text prüfen.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Beginn-/Ende-Daten sind Abrechnungsfakt:** Meldungstag und
Krankenstandsdaten steuern EFZ-Anspruch und Säumnisfenster —
Krankenstand-Erfassung mit erfassbarem **Meldungszeitpunkt** (Datum/Uhrzeit)
und Quellenkennzeichen (Selbstmeldung vs. ELDA-Abfrage) versehen, sonst ist
die Säumnis-Logik (EFZ-Verlust ab 4. Tag ohne Bestätigung) nicht abbildbar.
- **ELDA-Anbindung:** Die Online-Abfrage der Krankenstandsdaten
(Beginn/Ende, Krankheit vs. Unfall, Krankengeld) ist der bevorzugte
Datenlieferant für die Work-Entry-Erzeugung; Diagnosedaten sind bewusst
**nicht** zu importieren (Schweigepflicht/Datenschutz).
- **Bestätigungspflicht pro Einzelfall** ist ein Prozessflag, kein
Entgeltbestandteil: Workflow-Schritt „Bestätigung angefordert am /
vorgelegt am" mit Fristen-3-Tage-Logik und Rückwirkungs-1-Tag-Plausibilität.
- **Arbeitsunfall-Merkmal** aus der Bestätigung/ELDA mitführen: es steuert
das Sonderkontingent (→ lb-krs-08) und den AUVA-Zuschuss-Anspruch ab dem
1. Tag (→ lb-krs-09).
## Verweise
- **KB-intern:** lb-krs-08 (EFZ-Regime, Säumnisfolgen — Breadcrumb-Verweise
der Quelle) · lb-krs-02 (Meldung an ÖGK, Krankengeld-Ruhen bei
Nichtmeldung/verspäteter Auslandsmeldung) · lb-krs-06 (Verhalten/Kontrolle
im Krankenstand) · lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) ·
lb-aug-02 (Arbeitskräfteüberlassung — Meldung an den Beschäftiger)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`; Meldewesen-Kontext
(ELDA/eSV) siehe payroll-Skill
- *Export-Hinweis:* ÖGK-Newsletter-Link (Krankmeldung Ausland) ist im Quelltext
nur als Kurzlink enthalten.