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id: kv-kvt-506
batch: 1
title: "Lohnordnung Rauchfangkehrer Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Lohnordnung"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2026-01
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-rauchfangkehrer-burgenland-2026.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "lohnordnung", "jahr-2026"]
cross_refs: []
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# Lohnordnung Rauchfangkehrer Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2026
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-01 (kv-kvt-506). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-rauchfangkehrer-burgenland-2026*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Burgenland |
| Persönlicher Geltungsbereich | Arbeiter |
| Geltungsdauer | ab 1.1.2026 |
## Kollektivvertrag
Abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.
Ergänzung zum Bundeskollektivvertrag vom 1. Jänner 1988 — Anhang II.
## I. Geltungsbereich
a) räumlich: Für den Bereich des Bundeslandes Burgenland
b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland
c) persönlich: Für alle bei Mitgliedsbetrieben beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes
## II. Löhne
I. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin (Gesellen)
| A) Qualifizierte Gesellen | Euro |
| --- | --- |
| a) Gesellen mit Meisterprüfung | 3.224,68 |
| b) Gesellen, die berechtigt sind, alle im Rauchfangkehrergewerbe anfallenden Überprüfungs- und Wartungsarbeiten selbstständig auszuführen (messtechnische Überprüfungen an Feuerungsanlagen und Wartungsarbeiten), so ferne der Geselle für diese Arbeiten laut Dienstzettel aufgenommen wurde | 3.030,14 |
| B) Gesellen, die nicht unter A) a) fallen | |
| a) ohne Gliederung nach Gesellenjahren einheitlich | 2.946,31 |
II. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin ohne abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin
| | Euro |
| --- | --- |
| a) ohne Gliederung nach Jahren der Berufstätigkeit im Rauch­fang­kehrer­gewerbe einheitlich | 2.453, 98 |
III. Lehrlinge
| Lehrlingseinkommen | Euro |
| --- | --- |
| 1. Lehrjahr, monatlich 30 % des Gesellen - Lohngruppe B) a) | 883,89 |
| 2. Lehrjahr, monatlich 45 % des Gesellen - Lohngruppe B) a) | 1.325,84 |
| 3. Lehrjahr, monatlich 60 % des Gesellen - Lohngruppe B) a) | 1.767,79 |
IV. Zulagen und Zuschläge, Pauschalien
| Qualifizierte Überstundenzuschläge | — |
| --- | --- |
| Geschäftsführerzulage | 25 % vom höchsten Gesellenlohn |
| Schmutzzulage pro Monat für alle Arbeitnehmer/ Arbeit-nehmerinnen, mit Ausnahme der Lehrlinge | 100,00 |
| Dampfkesselzulage an Wochentagen pro Arbeitsstunde für alle Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen, mit Ausnahme der Lehrlinge | 6,65 |
| Nachtzulage - für Arbeiten in der Zeit von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr gebührt ein Zuschlag von | 100 % |
| Mehrleistungszulage | — |
| Fahrradpauschale | — |
| Bekleidungspauschale | — |
## V. Nachtarbeitszeit
Als Nachtarbeit gilt die Zeit von 20.00 Uhr - 5.00 Uhr
## III. Wirksamkeitsbeginn
Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2026 in Kraft.
Derzeit bestehende, für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen günstigere Löhne und Arbeitsbedingungen, werden durch das Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages nicht berührt.
Damit tritt der Kollektivvertrag vom 1.1.2025 außer Wirksamkeit.
Eisenstadt, 25. November 2025
Landesinnung der Rauchfangkehrer für das Burgenland
Mst. Anton Zolles
Landesinnungsmeister
Ing. Karl Tinhof
Innungsgeschäftsführer
F.d.
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau-Holz
NRAbg. Josef Muchitsch
Bundesvorsitzender
Herbert Aufner
Bundesgeschäftsführer