Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/altersteilzeit_und_pension.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

6.7 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-atz-08 1 Altersteilzeit und Pension Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse altersteilzeit Marek 2026-01
pdf text
.lexis360/Lexis360_altersteilzeit_und_pension.pdf .lexis360/md/altersteilzeit_und_pension.md
APG § 38 Abs 3
Budgetbegleitgesetz 2025
altersteilzeit
pension
regelpensionsalter
korridorpension
teilpension
hochstdauer
lb-atz-01
lb-atz-03
lb-atz-07
lb-atz-09
lb-atz-12

Altersteilzeit und Pension

Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand Jänner 2026 (lb-atz-08).

Zusammenfassung

  • Grundsatz: Die ATZ endet spätestens mit Ende des Kalendermonats, in dem das Regelpensionsalter erreicht wird. Ob ein früherer, nicht realisierter Pensionsanspruch die ATZ fortsetzbar macht, hängt von der Form ab: Kontinuierliche ATZ (Beginn vor 1. 1. 2029) läuft unabhängig von ungenutzten Ansprüchen bis zum Regelpensionsalter; die geblockte ATZ endet spätestens mit dem Kalendermonatsende, ab dem bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit Sonderruhegeld, Schwerarbeits- oder Hacklerpension zustünde — eine nicht realisierte Korridorpension hindert sie höchstens 12 Monate lang nicht.
  • Höchstdauer kontinuierliche ATZ (Beginnjahr maßgeblich, nicht das Geburtsdatum): 2026 → 4½ Jahre, 2027 → 4 Jahre, 2028 → 3½ Jahre; Antritt weiterhin bis 5 Jahre vor Regelpensionsalter möglich. Wer bis zum Regelpensionsalter durchhalten will, darf nicht zum frühesten Termin beginnen (2026: frühestens 4½ Jahre davor). Wird eine 2026 mögliche ATZ erst 2027 angetreten, gilt nur mehr die kürzere Höchstdauer.
  • Geblockte ATZ: weiterhin 5 Jahre möglich; spätester Beginn 31. 12. 2028 (ab 2029 keine geblockte ATZ mehr, vgl. lb-atz-01).
  • Männer: Die bis 1. 7. 1967 Geborenen können durch späteren Beginn die ATZ bis zum Regelpensionsalter (65) führen; nach dem 1. 7. 1967 Geborene verkürzen damit nur die Lücke zwischen ATZ-Ende und Regelpensionsalter. Männer nach 1. 7. 1967 mit ≥ 42 Versicherungsjahren vor dem Regelpensionsalter erreichen keine ATZ bis zum Regelpensionsalter mehr (ab Beginn 2029 endet die ATZ mit dem Korridorpensions-Anspruch).
  • Frauen: Das steigende Regelpensionsalter (Sechsmonatsschritte) erzeugt Sprünge beim frühesten ATZ-Beginn: bis Juni 1967 Geborene konnten 2025 mit 58½ beginnen; JuliDezember 1967 Geborene (RPA 64) frühestens mit 59; die 1968-Geborenen stoßen an die 31. 12. 2028-Grenze, sodass die ATZ 16 Monate vor dem Regelpensionsalter endet (Quelltabellen).
  • ATZ-Ende vor Regelpensionsalter: Mit Korridorpensions-Anspruch (63 + 42 Versicherungsjahre) wahlweise Korridorpension oder die mit 1. 1. 2026 neu eingeführte Teilpension — für die spätere Pensionshöhe ist die Teilpension günstiger. Ohne Korridor-Anspruch und ohne verlängertes Dienstverhältnis: Arbeitslosengeld/Notstandshilfe; diese AV-Leistungen werden von der Beitragsgrundlage der vorigen Arbeitszeit berechnet (AV-Beiträge laufen in der ATZ auf derselben BG wie KV/UV/PV), nicht vom ATZ-Einkommen.
  • Korridorpension-Anhebung (Budgetbegleitgesetz 2025): Antrittsalter und Versicherungsmonate steigen geburtsdatenabhängig (Tabelle unten). Für ATZ-Bestände mit Beginn vor 16. 6. 2025 gilt § 38 Abs 3 APG: keine Anhebung — Korridorpension weiterhin mit 62 und 40 Versicherungsjahren.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-01)

Wert / Frist Detail
Spätestes ATZ-Ende Kalendermonatsende des Regelpensionsalters (Stand 2026-01)
Höchstdauer kontinuierliche ATZ Beginn 2026: 4,5 J. · 2027: 4 J. · 2028: 3,5 J. (Antritt bis 5 J. vor RPA möglich)
Geblockte ATZ 5 Jahre; spätester Beginn 31. 12. 2028
Korridorpension, geboren bis 31. 12. 1963 Antritt 62 J., 480 Versicherungsmonate
Korridorpension, ab 1. 4. 1965 geboren Antritt 63 J.; Versicherungsmonate weiter steigend (1. 7.30. 9. 1965: 494 … 1. 10.31. 12. 1966: 504)
42 Versicherungsjahre als Korridor-Voraussetzung für nach dem 30. 9. 1966 Geborene (= 504 Monate)
Bestandsschutz ATZ vor 16. 6. 2025 Korridorpension mit 62 J. + 40 Versicherungsjahren (§ 38 Abs 3 APG)
Teilpension neu seit 1. 1. 2026; für die spätere Pensionshöhe günstiger als die Korridorpension
Frauen-Antrittsalter bis 6/1967: 58½ (ab 2025) · 7.12/1967: 59 (RPA 64) · 1968: bis 6 Monate vor RPA

Rechtsgrundlagen

  • § 38 Abs 3 APG — Bestandsschutz für vor dem 16. 6. 2025 begonnene ATZ gegen die Korridorpension-Anhebungen (ausdrücklich zitiert).
  • Budgetbegleitgesetz 2025 — Anhebung von Antrittsalter und Versicherungsmonaten der Korridorpension als Rechtsquelle genannt (ohne §-Zitat).
  • ⚠ Die ATZ-Höchstdauer- und AV-Leistungsgrundsätze sind im Briefing ohne §-Nennung referenziert (AlVG/APG-Zusammenhänge) — vor Implementierung gegen RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • ATZ-Endtermin aus Regelpensionsalter (Geburtsdatum + gender-abhängigem RPA) ableiten und am ATZ-Vertrag versionieren; Höchstdauer aus dem tatsächlichen Beginnjahr — beides steuert das automatische ATZ-Ende in Kalender- und Work-Entry-Modell.
  • Frauen-RPA-Staffel (Sechsmonatsschritte) als datierte Lookup-Tabelle (Geburtsdatum → RPA), analog KV-Eckwerte; Männer-/Frauen-Kohortentabellen der Quelle als Testfälle.
  • AV-Beiträge auf der BG der vorigen Arbeitszeit: in der ATZ gelten alle vier SV-Zweige (KUUPV und AV) dieselbe fiktive BG → ein BG-Wert je Employee genügt, kein separater AV-Sonderfall.
  • Anschlussleistungs-Fälle (Korridor-/Teilpension vs. ALG/Notstandshilfe) sind keine Payroll-Berechnungen, aber Kontext für das ATZ-Ende-Handling (Dienstverhältnis-Status, keine automatische Vollzeit-Wiederaufnahme ohne Vereinbarung).
  • Korridorpension-Parameter (Antrittsalter/Versicherungsmonate je Geburtskohorte) eignen sich für hr.rule.parameter-artige versionierte Daten — allerdings PV-/AV-Fachlogik, nicht Lohnberechnung.

Verweise

  • KB-intern: lb-atz-01 (Änderungen 2026/Dauerrecht) · lb-atz-03 (Antrittsalter, Voraussetzungen) · lb-atz-07 (Überblick) · lb-atz-09 (Altersteilzeitgeld) · lb-atz-12 (Formen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.
  • Hinweis: Die Kohortentabellen des Exports enthalten Tippfehler („2928", „1. 1. 2068", eine versprungene Zeile im Männer-/Frauen-Tableau); die hier wiedergegebenen Eckwerte folgen den unversehrten Zeilen, die Detailtabellen sind am Original zu verifizieren.