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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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| lb-atz-09 | 1 | Altersteilzeitgeld | Lexis Briefings Personalrecht | Beschäftigungsverhältnisse | altersteilzeit | Marek | 2026-01 |
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Altersteilzeitgeld
Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand Jänner 2026 (lb-atz-09).
Zusammenfassung
- Antragserfordernis: Altersteilzeitgeld (Leistung der Arbeitslosenversicherung) gebührt nur auf Antrag (AMS-Formular mit Ausfüllhilfe). Antrag erst nach ATZ-Beginn → rückwirkend höchstens 3 Monate. Für laufende Änderungen gibt es das Formular Änderungsmeldung. Im Antrag ist Punkt 1A (Oberwert kontinuierliche ATZ, ohne Überstunden-/Mehrstunden-/ Rufbereitschaftsentgelt) oder 1B (geblockte ATZ, inklusive) auszufüllen.
- Ersatzbare Zusatzkosten = Lohnausgleich (½ Differenz Oberwert−Unterwert, begrenzt mit der monatlichen HBG — ein höherer freiwilliger Lohnausgleich erhöht das ATZ-Geld nicht) + Dienstgeber-SV-Beiträge samt IES-Zuschlag auf den vorgeschriebenen Lohnausgleich + Dienstgeber- und Dienstnehmer-SV-Beiträge samt IES-Zuschlag auf die Differenzbeitragsgrundlage (Formular: Punkt 6 − Punkt 3 − Punkt 4) + Beiträge an die Bauarbeiter-Urlaubskasse auf den Lohnausgleich (bei BUAG-Unterliegenden). Nicht ersetzt werden: Kommunalsteuer vom Lohnausgleich, Wohnbauförderungsbeitrag (Differenz BG − Teilzeitentgelt), Vorsorgekassenbeiträge (Abfertigung Neu), erhöhte Abfertigungskosten (Abfertigung Alt), FLAF-Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag vom Lohnausgleich (vor Vollendung des 60. Lebensjahres).
- Ersatzquoten kontinuierliche ATZ: Beginn vor 1. 1. 2026 → 90 %, Anstieg auf 100 % ab Korridorpensions-Anspruch (Änderungsmeldung); Beginn 2026–2028 → 80 % in den Jahren 2026–2028.
- Ersatzquoten geblockte ATZ (Prozentsatz des Beginnjahres gilt für die gesamte Laufzeit): vor 2024: 50 % · 2024: 42,5 % · 2025: 35 % · 2026: 27,5 % · 2027: 20 % · 2028: 10 % (Stand 2026-01).
- Sonderzahlungen: ATZ-Geld gebührt auch dafür; das AMS zahlt nicht gesondert aus, sondern erhöht das laufende ATZ-Geld pauschal um 1/6; der Arbeitnehmer erhält die SZ zu KV-Zeitpunkt/-Höhe.
- Änderungsmeldungen bei Biennalsprung, Entgeltfall/-wiedereintritt um Krankheit, Vollendung des 63. Lebensjahres (AV-Beitrag und IES-Zuschlag entfallen) und Änderungen variabler Entgelte (Differenzbeitragsgrundlage). KV-Erhöhungen sind nur extra zu melden, wenn die BG die HBG erreicht/ist; sonst über die Tariflohnindex-Valorisierung (Erhöhung des ATZ-Geldes mit 1. Mai um den Vorjahres-Index der Statistik Austria).
- Rückforderung (teilweise): verbotene Nebenbeschäftigung (→ lb-atz-01); Überschreiten der 80 %-Höchst- bzw. Unterschreiten der 20 %- Mindestarbeitszeit im 6-Monats-Durchrechnungszeitraum flexibler ATZ (Umqualifizierung zur geblockten ATZ; Rückforderung = Differenz ATZ-Geld kontinuierlich vs. geblockt, mehr als die Hälfte des erhaltenen ATZ-Geldes); nicht stimmen gemeldete Reduktion wegen nicht mit Zeitguthaben abgegoltener Mehrarbeit (Verschulden irrelevant). Fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze (§ 28 AlVG) kostet das ATZ-Geld des Monats nicht, mindert es aber.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-01)
| Wert / Frist | Detail |
|---|---|
| Rückwirkende Antragstellung | max. 3 Monate ab ATZ-Beginn (Stand 2026-01) |
| Ersatzquote kontinuierlich, Beginn vor 2026 | 90 %, auf 100 % ab Korridorpensions-Anspruch (Änderungsmeldung) |
| Ersatzquote kontinuierlich, Beginn 2026–2028 | 80 % (Jahre 2026–2028) |
| Ersatzquote geblockt | vor 2024 50 % · 2024 42,5 % · 2025 35 % · 2026 27,5 % · 2027 20 % · 2028 10 % — ⚠ lb-atz-07 nennt für Beginn 2026 abweichend 28,5 % (beide Stand 2026-01; Detailverifikation gegen RIS offen) |
| SZ-Abgeltung im ATZ-Geld | pauschale Erhöhung um 1/6 des laufenden ATZ-Geldes |
| Valorisierung | ATZ-Geld + Tariflohnindex des Vorjahres jeweils mit 1. Mai |
| Meldepflicht-Vollendung 63. LJ | AV-Beitrag und IES-Zuschlag entfallen → Änderungsmeldung |
| Flexible kontinuierliche ATZ | Ø Höchstarbeitszeit 80 % / Ø Mindestarbeitszeit 20 % je 6-Monats-Durchrechnungszeitraum |
| Fallweise Mehrarbeit ≤ Geringfügigkeitsgrenze | kein ATZ-Geld-Verlust des Monats, aber Verringerung (§ 28 AlVG) |
Rechtsgrundlagen
- § 28 AlVG — fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze ✅ (ausdrücklich zitiert).
- Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) — Zuschlag zählt zu den ersatzbaren Zusatzkosten ✅ (Gesetz ohne §-Zitat genannt).
- Bauarbeiter-Urlaubs- und -Abfertigungsgesetz (BUAG) — Urlaubskassenbeiträge auf den Lohnausgleich sind ersetzbar ✅ (ohne §-Zitat).
- ⚠ Die Ersatzquoten-Staffel selbst ist ohne §-Zitat referenziert (AlVG-ATZ-Bestimmungen) — vor Implementierung gegen RIS verifizieren (insb. die 27,5 %/28,5 %-Diskrepanz mit lb-atz-07).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- ATZ-Geld = Erstattungsrechnung, kein Entgelt: ersatzbare Zusatzkosten aus Lohnausgleich + SV-/IES-Zuschläge je Regelparameter-Sätzen (versioniert) ableiten; Quote aus Beginnjahr × Form (kontinuierlich/ geblockt) als datierte Parameter — niemals hard-coden.
- Differenzbeitragsgrundlage (BG − Teilzeitentgelt − Lohnausgleich) zentral führen: sie treibt AG+AN-SV-Ersatz und die AMS-Meldepunkte 6/3/4.
- 1/6-SZ-Pauschale als Faktor auf dem laufenden ATZ-Geld, nicht als separate SZ-Erstattung.
- Meldewesen-Trigger: Biennalsprung, 63. Lebensjahr (AV/IES-Entfall), Entgeltänderungen aus der Abrechnung erkennen und zur Änderungsmeldung vormerken; HBG-Konstanz entscheidet über Meldepflicht von KV-Erhöhungen.
- Zeitguthaben-Handling: flexible ATZ braucht 6-Monats-Durchrechnung mit 80/20 %-Kontrollen; Mehrarbeit über Zeitgutschriften (Work Entries) abgelten — sonst Rückforderungsrisiko; Warnung vor Periodenende.
- KommSt/FLAF/Vorsorgekasse/Abfertigung sind bewusst nicht erstattbar → in der Erstattungssimulation ausgrenzen (Getrenntheit von Kosten- und Erstattungsrechnung).
Verweise
- KB-intern: lb-atz-01 (Nebenbeschäftigung, Quotenänderungen) · lb-atz-02 (Ersatzarbeitskraft als Rückforderungsfall) · lb-atz-04 (Lohnausgleich) · lb-atz-05 (variable Entgelte) · lb-atz-07 (Überblick; abweichende 28,5 %) · lb-atz-12 (Formen, 80/20 %-Modell) · lb-atz-15 (Rückforderung bei kontinuierlicher AV)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.