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kv-kvt-481 1 Lohnordnung Konditoren Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2025 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2025-09
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2025

Lohnordnung Konditoren Salzburg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2025

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2025-09 (kv-kvt-481). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-konditoren-salzburg-2025

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Salzburg
Geltungsdauer 1.9.2025 bis 31.8.2026

Kollektivvertrag Arbeiter

(Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe für Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich

Räumlich: Für das Bundesland Salzburg.

Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Salzburg, die der Berufsgruppe der Konditoren angehören.

Persönlich: Für alle in den Betrieben beschäftigten Dienstnehmer/innen einschließlich der Lehrlinge und Ladner/innen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Geltungsbeginn

Geltungsbeginn des Kollektivvertrages: 1. September 2025. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

III. Lohnsätze

Die unten angeführten Lohnsätze gelten auf Basis einer 38,5 stündigen Wochenarbeitszeit. Der Stundenlohn ist der Monatslohn : 4,33 : 38,5 (Stundenlöhne werden auf 2 Kommastellen kaufmännisch gerundet)

Lohngruppe 1. September 2025 Monatslohn in Euro
1. Erstgeselle/in, Gehilfe/in 2.404,00
2. Gesellen/innen nach dem 3. Gesellenjahr 2.211,00
3. Gesellen/innen vom 1. bis 3. Gesellenjahr 2.041,00
4. Arbeitnehmer/innen 1.937,00
4a. Arbeitnehmer/innen (5 J. im gleichen Betrieb) 1.962,00
5. Ladner/innen und Servierer/innen 1.937,00

Lehrlingseinkommen:

Lehrjahr 1. September 2025 Monatslohn in Euro
1. Lehrjahr 630,00
2. Lehrjahr 800,00
3. Lehrjahr 985,00

IV. Empfehlung

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeitnehmer:innen weiterzugeben.

V. Begünstigungsklausel

Alle derzeit bestehenden, für die Arbeitnehmer:innen günstigeren Lohnvereinbarungen werden durch diesen Lohnvertrag nicht berührt.

VI. Termin der nächsten Lohnverhandlungen

Die Vertragspartner beschließen ferner, im Juli 2026 zu neuen Kollektivvertragsverhandlungen (Lohnabschlussgesprächen) zusammenzutreffen.

Salzburg, am 12. August 2025

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Der Landesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe:

DI (FH) Helmut Karl

Der Landesinnungsmeister-Stellvertreter:

Martin Franz Studeny

Die Geschäftsführerin:

Mag. Priska Pallauf-Lorenzoni

ÖSTERR. GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT PRO-GE

Der Bundesvorsitzende:

Reinhold Binder

Der Bundesgeschäftsführer:

Peter Schleinbach

Der Fachexperte:

Patrick Stockreiter