Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/dienstfreistellung_wahrend_der_kundigungsfrist.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

136 lines
8.5 KiB
Markdown

---
id: lb-bso-03
batch: 8
title: "Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Beendigungsphase - Sonstiges"
topic: beendigungsphase-sonstiges
author: "Thöny- Maier/David"
stand: 2026-06
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_dienstfreistellung_wahrend_der_kundigungsfrist.pdf"
text: ".lexis360/md/dienstfreistellung_wahrend_der_kundigungsfrist.md"
legal_bases: ["ABGB § 16", "ABGB § 1155", "BAG § 9", "BAG § 18", "UrlG"]
tags: [dienstfreistellung, kundigungsfrist, ausfallsprinzip, urlaubsverbrauch, firmenkfz, essensbons]
cross_refs: ["lb-bnd-40", "lb-bso-07", "lb-fir-03", "lb-sac-17", "lb-url-10", "lb-url-14"]
---
# Dienstfreistellung während der Kündigungsfrist
*Lexis Briefings Personalrecht, Thöny- Maier/David, Stand Juni 2026 (lb-bso-03).*
## Zusammenfassung
- **Kein allgemeines Beschäftigungsanspruch:** Wesensmerkmal des
Arbeitsverhältnisses ist die Verpflichtung des AN zur Arbeitsleistung und
des AG zur Entgeltzahlung — ein Recht, **tatsächlich beschäftigt zu
werden**, besteht in der Regel nicht. Ein solcher Anspruch wird teilweise
aus dem **Recht auf Persönlichkeitsverwirklichung (§ 16 ABGB)** und der
Fürsorgepflicht des AG hergeleitet.
- **Ausnahmen (OGH/Gesetz):** ausdrücklich normiert zB im
**Theaterarbeitsgesetz**; **Lehrlinge** haben Anspruch auf tatsächliche
Beschäftigung aus **§ 9 BAG**, der auch für die **Behaltezeit gem § 18 BAG**
angenommen wird; OGH bejahte ein Beschäftigungsrecht für **Primarärzte und
Chirurgen** und für **Berufsfußballer** (Training mit der Kampfmannschaft
ja, Wettkarriereinsatz nein). Faustregel des OGH: Berufe, bei denen die
Nichtausübung zu Fähigkeitsverlust/-verschlechterung führt.
- **Dienstfreistellung:** der AG verzichtet auf die Arbeitsleistung — das
**Entgelt darf dabei nicht gekürzt werden** (§ 1155 ABGB). In der Praxis
v. a. während der **Kündigungsfrist** oder im Zuge einer einvernehmlichen
Auflösung; Motive: Arbeitskraft wird nicht mehr benötigt, geringer Nutzen,
Schadensrisiko.
- **Varianten:** **unwiderruflich** oder **bis auf Widerruf** (falls der AN
fallweise benötigt wird, zB Projektabschluss, Einschulung eines Nachfolgers);
vereinbare Verfügbarkeit für Auskünfte (telefonisch/E-Mail) ist zulässig.
- **Urlaubsverbrauch:** Nach neuerer Rechtsprechung trifft den AN **keine
Obliegenheit**, während der Freistellung seinen Resturlaub zu konsumieren —
egal wie lange Kündigungsfrist/Freistellung dauern. Zustimmungsklauseln
(„stimmt Urlaubsverbrauch während der Dienstfreistellung zu") ersetzen
**keine gültige Urlaubsvereinbarung**, da der **Zeitpunkt des
Urlaubsantritts** immer zwischen den Parteien zu vereinbaren ist; als
**Rahmen** ermöglichen sie aber die einseitige Urlaubsantrittserklärung des
AN. Die Verfügbarkeitspflicht steht einem Urlaubsverbrauch nicht entgegen
(sofern nicht auch während des Urlaubs Verfügbarkeit vereinbart ist).
- **Bezüge während der Freistellung (Ausfallsprinzip):** volle Bezüge wie bei
gearbeiteter Zeit; **(anteiliges) Gehalt, Sonderzahlungen und Prämien bis
zum letzten Tag** des Arbeitsverhältnisses; **regelmäßig geleistete
durchschnittliche Überstunden und Zulagen** weiter zu bezahlen;
**Steuerbegünstigungen** für Sonn-/Feiertags- und Nachtarbeit sowie
Erschwerniszulagen entfallen für die Dauer der Freistellung.
- **Provisionen:** Anspruch bleibt; Bemessung nach dem Ausfallsprinzip auf
Basis der **letzten 12 Monate**; OGH-Kürzung zulasten des AG-Nachweises,
wenn der AN die Provision auch ohne Freistellung nicht erwirtschaftet
hätte.
- **Firmenfahrzeug:** drei Konstellationen (jederzeit entschädigungslos
entziehbar / reine Rückgabe ohne Abgeltungsregelung → Entschädigung /
keine Regelung → Entzug nur beiderseitig einvernehmlich); einseitiger
Entzug ohne Vereinbarungsgrund → Schadenersatz.
- **Essensbons:** Gehaltsbestandteil (weiter zu gewähren), wenn sie
vereinbarungsgemäß unabhängig von der tatsächlichen Arbeit geleistet
werden; nur an tatsächlichen Arbeitstagen → kein Anspruch während der
Freistellung.
- **Reisespesen:** als Aufwandsersatz können sie während der Freistellung
naturgemäß nicht anfallen — keine Weiterzahlung. Der **Urlaubsanspruch**
erwirbt trotz Freistellung **bis zum letzten Tag** des Arbeitsverhältnisses.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Beschäftigungsanspruch | grundsätzlich keiner; hergeleitet aus § 16 ABGB; bejaht für Lehrlinge (§ 9 BAG, auch Behaltezeit § 18 BAG) und berufsbezogen für Berufe mit Fähigkeitsverlust bei Nichtausübung (OGH) ✅ |
| Entgelt | volle Bezüge trotz Freistellung; Kürzung unzulässig (§ 1155 ABGB, **Ausfallsprinzip**) ✅ |
| Gehalt/SZ/Prämien | (anteilig) bis zum **letzten Tag** des Arbeitsverhältnisses zu zahlen ✅ |
| Überstunden/Zulagen | regelmäßig geleistete **durchschnittliche** Überstunden und Zulagen weiter zu bezahlen; Steuerbegünstigungen für So-/Fe-/Nachtarbeit und Erschwernis stehen für die Freistellungsdauer **nicht** zu ✅ |
| Provision | Ø auf Basis der **letzten 12 Monate**; Kürzung nur, wenn der AG beweist, dass der AN die Provision auch ohne Freistellung nicht erwirtschaftet hätte (OGH 9 ObA 63/99a) ✅ |
| Firmenfahrzeug | (1) jederzeit entschädigungslos entziehbar → Rückgabe am letzten tatsächlichen Arbeitstag; (2) reine Rückgeltung ohne Abgeltungsklausel → **Entschädigung** (geldwerter Vorteil); (3) keine Regelung → nur beiderseitiges Einvernehmen, sonst Kfz bis Ende der Freistellung ✅ |
| Essensbons | gewährt unabhängig von der Arbeit → Gehaltsbestandteil, weiterzuführen; nur für tatsächliche Arbeitstage → kein Anspruch ✅ |
| Reisespesen | kein Weiterbezahlungsanspruch während der Freistellung (kein Aufwandsersatz) ✅ |
| Urlaub | Anspruchserwerb bis zum letzten Tag; keine Konsumationspflicht; Rahmenklausel erlaubt einseitige Urlaubsantrittserklärung ✅ |
| Urlaubsantrittszeitpunkt | immer zwischen den Parteien zu vereinbaren (betriebliche Interessen ↔ Erholungsbedürfnis); bloße Zustimmungsklauseln genügen nicht ✅ |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 1155 ABGB** (keine Kürzung der Bezüge bei Nichtinanspruchnahme der
Arbeitsleistung) — ausdrücklich zitiert ✅
- **§ 16 ABGB** (Persönlichkeitsverwirklichung als Herleitung des
Beschäftigungsanspruchs) — zitiert ✅
- **§ 9 BAG, § 18 BAG** (Beschäftigungsanspruch Lehrlinge, Behaltezeit) —
zitiert ✅
- **UrlG** (Vereinbarung des Urlaubsantrittszeitpunkts) — als „Urlaubsgesetz"
ohne §-Zitat genannt ✅; konkrete Paragrafen am UrlG ⚠ (RIS-Verifikation
offen)
- Rechtsprechungsserie des OGH zu Beschäftigungsanspruch, Provision und
Firmenwagen (in Fußnoten zitiert) ✅
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Entgelt läuft ohne Work Entries weiter:** Freistellung in der
Kündigungsfrist erfordert Abrechnung „wie gearbeitet" (Ausfallsprinzip) —
keine automatische Entgeltkürzung bei Abwesenheit, sondern eigene
Freistellungs-Abwesenheitsart ohne Gehaltsabschlag.
- **Ø-Größen aus der Historie:** durchschnittliche Überstunden/Zulagen und
12-Monats-Provisionsdurchschnitt aus Work Entries/Abrechnungshistorie
berechnen (hr_payroll-Input für die Freistellungspayslips).
- **Sachbezüge:** Firmenwagen (LOI) und Essensbons während der Freistellung
je nach Vereinbarungsvariante fortlaufend oder eingestellt konfigurieren —
Sachbezugszuordnung am Mitarbeitenden-/Vertragsdatensatz.
- **Steuerbegünstigte Zulagen** (Nacht/So/Feiertag/Erschwernis) für die
Freistellungsdauer nicht ansetzen — Regelverzweigung in den
Zulagen-Kategorien.
- **Urlaub:** kein Zwangskonsum — hr.leave-Workflow sollte die Freistellung
nicht automatisch als Urlaub verbuchen; konsumierter Urlaub nur auf echte
(Rahmen-)Vereinbarung.
- Bgld. GemBG-Dienstverhältnisse: kein GemBG-Bezug im Quelltext; Übertragung
auf Gemeindebedienstete ⚠ offen (→ RECHTSQUELLEN-Bgld.md).
## Verweise
- **KB-intern:** lb-bnd-40 (Kündigungsfristen und -termine Angestellte) ·
lb-bso-07 (Postensuche — Freizeitanspruch während der Kündigungsfrist) ·
lb-fir-03 (Sachnutzung von Firmeneigentum - Dienstwagen) · lb-sac-17
(Sachbezug Mahlzeiten — Essensbons) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung) ·
lb-url-14 (Urlaubsentgelt — Ausfallsprinzip)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
(AngG/ABGB-/UrlG-Regime)
- *Hinweis:* Das Muster „Vereinbarung über eine Dienstfreistellung" ist im
Export als unvollständige Verweisstelle übernommen — nicht rekonstruierbar.