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id: lb-url-06
batch: 7
title: "Urlaub und Arbeitsverhinderung"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Urlaub & Karenzierung"
topic: urlaub
author: "Niederfriniger/Radauer"
stand: 2026-07
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_urlaub_und_arbeitsverhinderung.pdf"
text: ".lexis360/md/urlaub_und_arbeitsverhinderung.md"
legal_bases: ["UrlG § 4 Abs 2", "UrlG § 5 Abs 1", "UrlG § 5 Abs 2", "UrlG § 5 Abs 3", "EFZG § 2 Abs 2", "ABGB § 1155 Abs 1", "EpidemieG"]
tags: [urlaub, krankenstand, urlaubsunterbrechung, arbeitsverhinderung, drei-tage-regel, entgeltfortzahlung]
cross_refs: ["lb-url-05", "lb-url-10", "lb-dvh-01", "lb-krs-03", "lb-krs-08", "lb-pfl-01", "lb-pfl-02", "lb-prd-02"]
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# Urlaub und Arbeitsverhinderung
*Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-url-06).*
## Zusammenfassung
- **Grundfrage:** Fällt Urlaub mit einer Arbeitsverhinderung zusammen,
ist zu unterscheiden, ob die Verhinderung vor Abschluss der
Urlaubsvereinbarung, danach vor Urlaubsantritt oder erst während des
Urlaubs auftritt/bekannt wird.
- **Krankheit vor der Urlaubsvereinbarung bekannt (§ 4 Abs 2 UrlG):**
Für Zeiten der Arbeitsverhinderung (auch Kur-/Reha-Aufenthalte, § 2
Abs 2 EFZG) darf keine Urlaubsvereinbarung geschlossen werden; dennoch
geschlossen → Zeitraum gilt nicht als Urlaub. Ob Entgeltfortzahlung
besteht, ist unerheblich.
- **Krankheit nach Vereinbarung, vor Antritt:** Rücktrittsrecht des
Arbeitnehmers (formfrei; die bloße Krankmeldung genügt als
Rücktrittserklärung); keine eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs
um verlorene Tage (sonst Entlassungsgrund Arbeitspflichtverletzung).
- **Krankheit während des Urlaubs (§ 5 Abs 1 UrlG):** Unterbrechung
des Urlaubs, wenn die Arbeitsunfähigkeit **länger als drei
Kalendertage** dauert (nicht Arbeitstage; die vier Kalendertage müssen
nicht alle in den Urlaub fallen; mehrere getrennte Krankheiten ≤ 3
Tage werden nicht addiert). Nur die auf **Werktage** fallenden
Krankheitstage zählen nicht als Urlaub. Keine Unterbrechung bei
vorsätzlicher/grob fahrlässiger Herbeiführung (Sportunfall nicht
automatisch grob fahrlässig) und bei Erkrankung aus einer dem
Erholungszweck widersprechenden Erwerbstätigkeit (§ 5 Abs 2 UrlG).
- **Meldepflicht (§ 5 Abs 3 UrlG):** nach dreitägiger Dauer
unverzüglich Meldung an den Arbeitgeber + Nachweis über Beginn,
Dauer und Ursache; Krankheit im Ausland zusätzlich
Befähigungsbestätigung des Arztes (entbehrlich bei
Krankenhausbehandlung).
- **Keine automatische Verlängerung:** Die Unterbrechung verlängert
den vereinbarten Urlaub nicht; eine Verlängerung wäre zu vereinbaren.
- **Andere Verhinderungsgründe:** § 4 Abs 2 UrlG gilt für alle Zeiten
mit Entgeltfortzahlungsanspruch (Krankenstand, Kur/Reha,
Pflegefreistellung, Hochzeit, Begräbnis naher Angehöriger,
Zeugeneinvernahme, Arztbesuch, Absonderung nach EpidemieG) — Urlaub
„sperrend"; Dienstfreistellung nach § 1155 Abs 1 ABGB ausnahmsweise
vereinbarungsfähig. Tritt der Grund während des Urlaubs auf: analoge
Anwendung der § 5-Regeln (Rücktritt bzw. Unterbrechung, ebenfalls
> 3 Kalendertage, ohne grobe Fahrlässigkeit).
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Urlaubsvereinbarung bei EFZ-Zeiten | unzulässig, wenn die Umstände bei Abschluss bekannt (§ 4 Abs 2 UrlG); sonst ist die Vereinbarung nichtig und der Zeitraum gilt nicht als Urlaub |
| Rücktritt | bei nachträglicher, vor Antritt bekannter Verhinderung; formfrei, konkludent; Umstände sind nachzuweisen |
| Unterbrechungsschwelle | Arbeitsunfähigkeit **> 3 Kalendertage** (§ 5 Abs 1 UrlG); nur Werktage werden nicht als Urlaub verbraucht |
| Keine Addition | mehrere nicht zusammenhängende Krankheiten ≤ 3 Tage werden nicht zusammengerechnet |
| Ausschluss | Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit (§ 5 Abs 1); Erwerbstätigkeit gegen den Erholungszweck (§ 5 Abs 2) |
| Meldepflicht | nach 3-tägiger Krankheitsdauer unverzüglich; ärztliches Zeugnis bei Wiederantritt (§ 5 Abs 3); Ausland: Befähigungsbescheinigung des Arztes |
| Unionsrecht | EuGH-Bedenken gegen die Drei-Tage-Regel (Art 7 RL 2003/88/EG) — ⚠ Rechtslage als in Bewegung markiert |
| Unterbrechung angenommen | Einberufung zum Präsenzdienst; neu auftretender Pflegebedarf naher Angehöriger |
| Unterbrechung abgelehnt | Betreuung eines gesunden Kindes; Arbeitsplatzsuche in der Kündigungsfrist |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 4 Abs 2 UrlG** — Verbot der Urlaubsvereinbarung für
entgeltfortzahlungszeiträume (urlaubssperrend); Beispiele der
Pflegefreistellung → lb-pfl-01/02, Dienstverhinderungsgründe →
lb-dvh-01.
- **§ 5 Abs 13 UrlG** — Unterbrechung, Ausschlussgründe,
Melde-/Nachweispflichten (Nachweisdetails → lb-krs-03,
Entgeltfortzahlung → lb-krs-08).
- **§ 1155 Abs 1 ABGB** — Ausnahme: Urlaubsvereinbarung während
bezahlter Dienstfreistellung zulässig.
-**Drei-Tage-Regel:** Die EuGH-Rechtsprechung zu Art 7 RL 2003/88/EG
erweckt ernsthafte Bedenken an der Unionsrechtskonformität —
Rechtsentwicklung beobachten, bevor eine starre Automatik
implementiert wird.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Abwesenheits-Kollision als Engine-Thema:** Überlappen
Urlaubs-Work-Entries mit Krankenstand (oder anderen
EFZ-Work-Entries), darf der Urlaub nicht einfach weiterlaufen —
die >-3-Kalendertage-Regel (nur Werktage zurückzuerstatten) ist eine
Work-Entry-Validierung, keine manuelle Korrektur.
- **Urlaubsvereinbarungs-Sperre:** Beim Anlegen von Urlaub darf das
System bei bekannten EFZ-Zeiten validieren/warum (§ 4 Abs 2
UrlG); die Verhinderungsgründe müssen als bezahlte/entschuldigte
Abwesenheiten klassifiziert sein.
- **Keine automatische Verlängerung:** Unterbrochener Urlaub endet am
vereinbarten Tag; Resturlaub fällt zurück in den Saldo — keine
automatische Terminverschiebung.
- **Nachweisdokumentation** (Krankenstandsbestätigung, Auslandsattest)
am Abwesenheitseintrag; Meldung „3 Tage" als Workflow-Hinweis (→
lb-krs-03).
## Verweise
- **KB-intern:** lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung, Rücktrittsrechte) ·
lb-url-05 (Anspruch & Ausmaß)
- **Querbezüge:** lb-dvh-01 (ABC der Dienstverhinderungsgründe) ·
lb-krs-08 (Entgeltfortzahlung im Krankenstand) · lb-krs-03
(Mitteilungs-/Nachweispflichten) · lb-pfl-01, lb-pfl-02
(Pflegefreistellung als urlaubssperrender Grund) · lb-prd-02
(Präsenzdienst unterbricht Urlaub)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
(UrlG ✅; AZG/EFZG-Abgrenzung Abschnitt 9)