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fegger ac060c4977 KV/RIS-Erweiterung: 614 WKO-KV-Dokumente + 59 RIS-Gesetze (D9)
- Korpus 601 -> 1274 Layer-2-Eintraege: kv-kvt-001...614 (ein Cluster
  kollektivvertraege, Branche als Tag) und ris-<cluster-prefix>-nn auf
  der bestehenden Cluster-Map + 7 neue Cluster (zvr/avr/agg/lst/abo/
  nso/kvt); LAW_MAP dokumentiert die 59 Gesetz-Zuordnungen.
- kv/ris-Eintraege sind quellentreu generiert (D9) - Gesetze sind
  amtliche Werke, KV-Lohntabellen zahlenexakt; Tool-Output in
  tools/ (ingest_sources.py, build_registry.py, kb_common.py),
  eingefrorene ID-Kataloge tools/catalogs/*.json (nur Metadaten).
- kb.json/INDEX.md regeneriert (1274 Eintraege, 76 Cluster);
  agent/kb.py: ID-Raeume kv|ris, source akzeptiert html-only.
- Tests 41 -> 49 (Konverter, LAW_MAP-Abdeckung, neue ID-Raeume,
  Korpus-Integrationszahl).
2026-09-15 07:44:56 +02:00

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kv-kvt-464 1 Lohnordnung Kartonagen-, Etui- und Hartpapierwaren (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-03
html
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kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Kartonagen-, Etui- und Hartpapierwaren (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-03 (kv-kvt-464). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-kartonagen-etui-hartpapierwaren-arbeiter-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 2. März 2026
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2026

Lohntabelle für Kartonagen- Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Kartonage" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 690,39
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 785,96
c) 824,82
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 619,65
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 696,49
Lohngruppe 3 Lohn/Woche in Euro
a) Qualifizierte Arbeiter 567,82
b) Kraftfahrer 593,18
Lohngruppe 4 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
c) Transport- und Lagerarbeiter 567,378
Lohngruppe 5 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
Lohngruppe 6 Lohn/Woche in Euro
567,37

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 50,32. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,78 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.

Wien, 23. März 2026

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA