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2026-09-14 16:34:07 +02:00

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id: lb-sac-08
batch: 2
title: "Sachbezug Bonusmeilen"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
topic: sachbezuge
author: "Gruber"
stand: 2026-08
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_sachbezug_bonusmeilen.pdf"
text: ".lexis360/md/sachbezug_bonusmeilen.md"
legal_bases: ["EStG § 78 Abs 1", "ASVG § 49 Abs 1"]
tags: [bonusmeilen, drittlohn, veranlagung, sv-pflicht, vielfliegerprogramm]
cross_refs: ["lb-ent-06", "lb-sac-06"]
---
# Sachbezug Bonusmeilen
*Lexis Briefings Personalrecht, Gruber, Stand August 2026 (lb-sac-08).*
## Zusammenfassung
- **Zuflusszeitpunkt:** Der Vorteil aus privat eingelösten, beruflich
erworbenen Bonusmeilen (Vielfliegerprogramm anlässlich von Dienstreisen)
fließt erst **im Jahr der Einlösung** zu — nicht schon mit der
Gutschrift.
- **Lohnsteuer:** Als von den Fluglinien eingeräumter Arbeitslohn **von
dritter Seite** unterliegt die Ersparnis nicht dem Lohnsteuerabzug,
sondern ist über die **Arbeitnehmerveranlagung** zu erfassen; als Vorteil
gelten die ersparten Aufwendungen (zB Ticketkosten eines vergleichbaren
Fluges). § 78 Abs 1 EStG (Lohnsteuerabzug für Drittelohn bei
Arbeitgeberkenntnis, seit 1.1.2015) erfasst Bonusmeilen idR nicht, weil
der Arbeitgeber die private Einlösung regelmäßig weder kennt noch kennen
muss.
- **Sozialversicherung:** Der Vorteil ist Entgelt von dritter Seite
(§ 49 Abs 1 ASVG) und im Zeitpunkt der Einlösung als **laufender Bezug**
beitragspflichtig — Zuordnung zu jenen Beitragszeiträumen, in denen die
Meilen eingelöst werden; Bewertung nach den **Mittelpreisen des
Verbrauchsortes**.
- **Kein Sachbezug**, wenn der Dienstnehmer die Meilen für dienstliche
Flüge verwendet (auch Upgrades dienstlicher Flüge), wenn er schriftlich
erklärt, am Programm nicht teilzunehmen, oder wenn der Dienstgeber die
private Verwendung von vornherein nicht zulässt.
- **Lohnnebenkosten:** DB, DZ und KommSt befreit (Entgelt von dritter
Seite).
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Zufluss | erst mit Einlösung der beruflich erworbenen Meilen für private Zwecke; Veranlagungsjahr = Einlösungsjahr |
| Lohnsteuer | kein Lohnsteuerabzug; Erfassung über die Arbeitnehmerveranlagung (nichtselbständige Einkünfte); Bewertung = ersparte Aufwendungen (zB Ticketkosten vergleichbarer Flug) |
| § 78 Abs 1 EStG | Drittelohn-Lohnsteuerabzug seit 1.1.2015 bei Kenntnis des Arbeitgebers — Bonusmeilen idR nicht umfasst (keine Kenntnis der privaten Einlösung) |
| SV | § 49 Abs 1 ASVG: laufender Bezug zum Einlösungszeitpunkt; Zuordnung zu den Beitragszeiträumen der Einlösung; Bewertung nach Mittelpreisen des Verbrauchsortes |
| DB/DZ/KommSt | befreit (Entgelt von dritter Seite) |
| Abgabefrei | dienstliche Nutzung (auch Upgrades dienstlicher Flüge); schriftliche Nichtteilnahme-Erklärung; privatnutzungsverbot des Arbeitgebers |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 78 Abs 1 EStG** — Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen Dritter bei
Arbeitgeberkenntnis (seit 1.1.2015); laut Briefing auf Bonusmeilen
regelmäßig nicht anwendbar.
- **§ 49 Abs 1 ASVG** — Entgelt von dritter Seite; Ansatz als laufender
Bezug im Einlösungszeitpunkt.
- **LStR 2002 Rz 222d** und **UFS 2007/15/0293** (PVP 2010/43) —
Veranlagungslösung und Bewertungsprinzip (ersparte Aufwendungen).
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- Bonusmeilen sind **kein Regelbestandteil der laufenden Abrechnung**:
kein Lohnsteuerabzug, keine DB/DZ/KommSt — es verbleibt allein die
**SV-Beitragspflicht** des Arbeitgebers im Einlösungszeitraum.
- Einlösungen sind dem Arbeitgeber regelmäßig nicht bekannt → Prozess für
Information/Meldung durch den Arbeitnehmer erforderlich, sonst keine
korrekte SV-BG; Bewertung (Mittelpreise Verbrauchsort) je Einzelfall.
- Bei dienstlicher Nutzung oder schriftlicher Nichtteilnahme-Erklärung kein
Ansatz; die Erklärung als Mitarbeiterdokument führen.
- Systematik des Entgelts von dritter Seite: → lb-ent-06.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-ent-06 (Entgelt von dritter Seite — Systematik des
Drittlohns) · lb-sac-06 (Sachbezug Arbeitsrechtliche Fragen —
Bonusmeilen als Sachbezugsart)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`