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kv-kvt-022 1 Erklärungen zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2024 WKO.at Kollektivvertrag Erklärung kollektivvertraege WKO 2024-01
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Erklärungen zum Kollektivvertrag Filmschaffende (Filmberufe) 2024

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2024-01 (kv-kvt-022). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/erklaerungen-kollektivvertrag-filmschaffende-filmberufe-2024

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit

Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zu § 10 (Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit) und § 11 (Nachtarbeit in der Normalarbeitszeit)

Die Kollektivvertragspartner halten fest, dass auf die Zuschläge gemäß § 10 Zi 1 und 2 sowie § 11 Zi 2 und 4 kein Anspruch besteht, wenn diese im Dienstvertrag bereits durch eine Überzahlung der im Mindestgagentarif festgelegten Gagen (Tages-, Wochen- , Wochenpauschal- oder Monatsgagen) zur Gänze abgegolten werden. In diesen Fällen ist jedenfalls eine verpflichtende Deckungsprüfung durchzuführen, welche dem Arbeitnehmer auf Verlangen vorzulegen ist.

Gemeinsame Erklärung der Kollektivvertragspartner zu § 5 (Arbeitszeit) und § 7 (Projektbezogene Arbeitsverträge) in Bezug auf Vor- und Abschlussarbeiten

Die Kollektivvertragspartner halten fest, dass es zulässig ist, mittels einzelvertraglicher Vereinbarung für Vor- und Abschlussarbeiten, die vor und nach dem Zeitraum der Drehzeiten anfallen, eine andere Verteilung der Arbeitszeit unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 festzulegen (Kombination von 40 und 60 Stunden Normalarbeitszeit pro Woche innerhalb des befristeten projektbezogenen Arbeitsvertrages).