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id: lb-sac-01
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batch: 2
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title: "Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel"
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work: "Lexis Briefings Personalrecht"
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chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
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topic: sachbezuge
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author: "Kronberger"
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stand: 2026-08
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source:
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pdf: ".lexis360/Lexis360_jahreskarten_fur_offentliche_verkehrsmittel.pdf"
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text: ".lexis360/md/jahreskarten_fur_offentliche_verkehrsmittel.md"
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legal_bases: ["EStG § 26 Z 5 lit b", "ASVG § 49 Abs 3 Z 20"]
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tags: [jahreskarte, jobticket, werkverkehr, massenbeforderungsmittel, sachbezugswerte]
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cross_refs: ["lb-sac-19"]
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# Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel
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*Lexis Briefings Personalrecht, Kronberger, Stand August 2026 (lb-sac-01).*
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## Zusammenfassung
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- **Grundsatz:** Die unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Jahreskarte
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für öffentliche Verkehrsmittel (zB KlimaTicket) — ebenso der Kostenersatz
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einer vom Arbeitnehmer selbst gekauften Karte — ist ein abgabepflichtiger
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Vorteil aus dem Dienstverhältnis. Angesetzt wird jener Wert, den jeder
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private Konsument für die (Jahres-)Netzkarte zahlt; Kostenersätze des
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Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Dasselbe gilt für Netzkarten
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innerstädtischer Verkehrsmittel.
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- **Kein Sachbezug** in drei Fallgruppen: bei verbotener, kontrollierter
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Privatnutzung (Karte wird nur für Dienstfahrten ausgefolgt und
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nachweislich hinterlegt); bei innerstädtischen Netzkarten mit
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Einzelfahrten zu gleichen Preisen, wenn zumindest **25 Dienstfahrten pro
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Kalendermonat im Jahresdurchschnitt** nachgewiesen werden und keine
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Kostenersätze fließen (ausdrücklich **nicht** auf überregionale Karten
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wie die ÖBB-Österreichcard anwendbar); sowie beim **Jobticket** als
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Werkverkehr-Fall (Streckenkarte Wohnung–Arbeitsstätte, Rechnung auf den
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Arbeitgeber mit Arbeitnehmername).
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- **Werbungskosten:** Kosten beruflicher Fahrten sind über die Veranlagung
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geltend zu machen — zum jeweils günstigsten Tarif, höchstens bis zur
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Höhe des steuerpflichtigen Sachbezugs.
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- **Sozialversicherung:** Der Ersatz der tatsächlichen Kosten eines
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Massenbeförderungsmittels für die Strecke Wohnung–Arbeitsstätte bzw. die
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vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte
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sind beitragsfrei, wenn die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort
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gültig ist (Kauf nach dem 30.6.2021). Nur die Mehrkosten einer darüber
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hinaus privat nutzbaren Netzkarte sind beitragspflichtig
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(Quellenbeispiel: Jahreskarte € 100,– beitragsfrei, Netzkarten-Aufzahlung
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€ 35,– beitragspflichtig; Stand 2026-08).
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- **Abgrenzung:** Der bloß geldmäßige Ersatz von Fahrtausweisen
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Wohnung–Arbeitsstätte ist kein Werkverkehr, sondern steuerpflichtiger
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Arbeitslohn (in der SV kann er beitragsfrei sein).
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## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
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| Wert / Regel | Detail |
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| Sachbezugswert | Preis, den jeder private Konsument zahlt; Kostenersatz des Arbeitnehmers mindert den Wert |
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| Vereinfachungsregel innerstädtisch | kein Sachbezug ab **25 Dienstfahrten/Kalendermonat im Jahresdurchschnitt** ohne Kostenersätze; nur innerstädtische Karten mit gleich teuren Einzelfahrten; Dienstfahrten für die GPLB detailliert aufzeichnen |
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| Jobticket (§ 26 Z 5 lit b EStG) | abgabenfrei bei Streckenkarte Wohnung–Arbeitsstätte; eine Netzkarte gilt gleich, wenn keine Streckenkarte angeboten wird oder die Netzkarte höchstens deren Kosten entspricht; Rechnung auf den Arbeitgeber, Name des Arbeitnehmers enthalten |
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| Geldersatz für Fahrtausweise | kein Werkverkehr → steuerpflichtiger Arbeitslohn; SV kann beitragsfrei sein |
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| ÖBB-Vorteilscard | Ersatz der Kosten abgabenfrei, wenn damit für Dienstreisen insgesamt geringere Fahrtkosten anfallen als mit der (kostenlosen) ÖBB-BusinessCard (20 % Ermäßigung für Geschäftsreisende; Vorteilscard idR 50 % für Privatkunden); Vergleich detailliert aufzeichnen (GPLB) |
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| SV-Freistellung (§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG) | Ersatz der tatsächlichen Kosten eines Massenbeförderungsmittels Wohnung–Arbeitsstätte bzw. übernommene Wochen-/Monats-/Jahreskarte beitragsfrei, wenn die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist (Kauf nach dem 30.6.2021) |
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| Werbungskosten | berufliche Fahrten über die Veranlagung, günstigster Tarif, max. bis zur Höhe des steuerpflichtigen Sachbezugs |
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## Rechtsgrundlagen
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- **§ 26 Z 5 lit b EStG** — vom Briefing für das Jobticket (Werkverkehr mit
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öffentlichen Verkehrsmitteln) zitiert; Details der Netzkarten-Gleichstellung
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aus LStR 2002 Rz 747.
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- **§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG** — beitragsfreie Belassung des Ersatzes der
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Kosten eines Massenbeförderungsmittels Wohnung–Arbeitsstätte bzw. der
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übernommenen Wochen-/Monats-/Jahreskartenkosten (Kauf nach dem 30.6.2021).
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- **LStR 2002 Rz 713** — Kriterien für den abgabenfreien Ersatz der
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ÖBB-Vorteilscard (Vergleich mit der BusinessCard).
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- Die 25-Dienstfahrten-Vereinfachung und die Jobticket-Voraussetzungen sind
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Verwaltungsmeinung (LStR 2002 Rz 747) — ⚠ Detailverifikation an
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RIS/findok vor Implementierung der Freistellungslogik.
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## Payroll-Relevanz (Odoo)
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- Jahres-/Netzkarten sind grundsätzlich **laufende lohnsteuerpflichtige
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Sachbezüge**; nur die SV-BG ist um den beitragsfreien Anteil
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(Massenbeförderungsmittel Wohnung–Arbeitsstätte) reduziert → Sachbezugs-
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Regel mit getrennter Lohnsteuer-/SV-Behandlung statt einheitlicher BG.
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- Jobticket und 25-Dienstfahrten-Fälle sind **abgabenfrei** → kein Ansatz in
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der Abrechnung, aber Nachweisführung (Fahrtenaufzeichnung, Rechnungslegung)
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für die GPLB.
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- Kartenpreise ändern sich jährlich → Wert je Karte/Periode als Input bzw.
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Parameter führen, niemals hard-coden.
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- Die Werbungskosten-Berücksichtigung beruflicher Fahrten ist
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**Veranlagungssache des Arbeitnehmers**, kein Abrechnungsbestandteil.
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## Verweise
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- **KB-intern:** lb-sac-19 (Werkverkehr und Fahrtkostenersatz — Jobticket
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als Anwendungsfall, Kostenersatz-Abgrenzung)
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- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
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(Lohnsteuer-Kernregime der Privatwirtschaft)
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- *Hinweis:* Die Quelle enthält eine historische Anmerkung zur Ablösung der
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ÖBB-Österreichcard durch das KlimaTicket Ö (26.10.2021; Restverkauf
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„Österreichcard Familie" bis 10.12.2022) — Hintergrund, kein
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Abrechnungswert. |