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pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_lehrlingseinkommen-kraftfahrzeugverleihunternehmungen-2024.md
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id: kv-kvt-356
batch: 1
title: "Lehrlingseinkommen Kraftfahrzeugverleihunternehmungen, gültig ab 1.2.2024"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Sonstiges KV-Dokument"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2024-02
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lehrlingseinkommen-kraftfahrzeugverleihunternehmungen-2024.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "sonstiges-kv-dokument", "jahr-2024"]
cross_refs: []
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# Lehrlingseinkommen Kraftfahrzeugverleihunternehmungen, gültig ab 1.2.2024
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2024-02 (kv-kvt-356). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lehrlingseinkommen-kraftfahrzeugverleihunternehmungen-2024*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat mit Beschluss vom 3. April 2024 nach Durchführung einer Senatsverhandlung nachstehendes Lehrlingseinkommen festgesetzt:
## § 1. Geltungsbereich
a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.
b) Fachlich: Unternehmen, die das Gewerbe der Vermietung von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers betreiben (Kraftfahrzeugverleihunternehmungen).
c) Persönlich: Lehrberechtigte im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau ausbilden und im Rahmen dieser Ausbildung verwenden sowie Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann/Bürokauffrau, die bei diesen Lehrberechtigten beschäftigt sind.
## § 2. Höhe des Lehrlingseinkommens
Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt:
a) im 1. Lehrjahr: 705,90 € monatlich;
b) im 2. Lehrjahr: 1.008,50 € monatlich;
c) im 3. Lehrjahr: 1.411,80 € monatlich.
## § 3. Urlaubszuschuss
Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr einen Urlaubszuschuss in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, der am 1. Juni fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses.
## § 4. Weihnachtsremuneration
Alle Lehrlinge erhalten einmal im Kalenderjahr eine Weihnachtsremuneration in der Höhe eines monatlichen Lehrlingseinkommens, die spätestens am 1. Dezember fällig ist. Während des Kalenderjahres ein- bzw. austretende Lehrlinge erhalten den aliquoten Teil der Weihnachtsremuneration.
## § 5. Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Gibt es in einem Betrieb kein einschlägiges Angestelltengehalt iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, hinsichtlich der Berechnung der Grundstundenvergütung und des Zuschlages die Beschäftigungsgruppe 2 Untergruppe a der Gehaltstafel des Kollektivvertrages für Angestellte im Personenbeförderungsgewerbe mit PKW vom 7. Dezember 2023 heranzuziehen.
## § 6. Beginn der Wirksamkeit
Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens tritt mit 1. Februar 2024 in Kraft.