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pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_information-lohnabschluss-fleischergewerbe-2025.md
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id: kv-kvt-115
batch: 1
title: "Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen im Fleischergewerbe 2025"
work: "WKO.at Kollektivvertrag"
chapter: "Information"
topic: kollektivvertraege
author: "WKO"
stand: 2025-01
source:
html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/information-lohnabschluss-fleischergewerbe-2025.html"
legal_bases: []
tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2025", "stand-jahr"]
cross_refs: []
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# Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen im Fleischergewerbe 2025
*WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2025-01 (kv-kvt-115). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/information-lohnabschluss-fleischergewerbe-2025*
## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
Die Lohnverhandlungen im Bereich der gewerblichen Fleischer konnten am 18. November 2025 abgeschlossen werden.
Die wesentlichen Bestimmungen des neuen Lohnabschlusses auf Basis der Wiener Löhne lauten:
- Alle Lohnkategorien wurden um 1,8 % angehoben. Der Erhöhungsbetrag in allen Landesverträgen 1:1 umgesetzt.
- Die Dienstalterszulage wurde um 2,6 % erhöht.
- Die vereinbarte Lohnerhöhung trat mit 1. Dezember 2025 in Kraft.
- Alle Mitarbeiter:innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 350,00.
- Lehrlinge erhielten diese Prämie in Höhe von € 175,00.
- Die Kaufkraftsicherungsprämie sollte bis spätestens mit 15.12.2025 auszubezahlen.
- Für den Zeitraum 1. Juli bis 30. November 2025 gelten auch bei befristeten Landesverträgen die mit 1. Juli 2024 festgelegten Löhne über das vereinbarte Ende hinaus bis zum 30. November 2025 unverändert weiter.
- Eine Aufrollung ist nicht erforderlich.
- Die Löhne für den November 2025 können daher unverändert mit den in den Löhnen gemäß den Lohnverträgen aus 2024 abgerechnet werden.
Alle Lohntafeln und Kollektivverträge für das Fleischergewerbe finden Sie unter www.wko.at/kv-fleischergewerbe abzurufen.