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id: kv-kvt-115
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batch: 1
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title: "Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen im Fleischergewerbe 2025"
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work: "WKO.at – Kollektivvertrag"
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chapter: "Information"
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topic: kollektivvertraege
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author: "WKO"
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stand: 2025-01
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html: ".firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/information-lohnabschluss-fleischergewerbe-2025.html"
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tags: ["kollektivvertrag", "information", "jahr-2025", "stand-jahr"]
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# Information zum Lohnabschluss für Arbeiter/innen im Fleischergewerbe 2025
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*WKO.at – Kollektivvertrag, WKO, Stand 2025-01 (kv-kvt-115). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/information-lohnabschluss-fleischergewerbe-2025*
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## Geltungsbereich (WKO-Angaben)
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| Merkmal | Angabe |
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| Räumlicher Geltungsbereich | Österreichweit |
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Die Lohnverhandlungen im Bereich der gewerblichen Fleischer konnten am 18. November 2025 abgeschlossen werden.
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Die wesentlichen Bestimmungen des neuen Lohnabschlusses auf Basis der Wiener Löhne lauten:
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- Alle Lohnkategorien wurden um 1,8 % angehoben. Der Erhöhungsbetrag in allen Landesverträgen 1:1 umgesetzt.
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- Die Dienstalterszulage wurde um 2,6 % erhöht.
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- Die vereinbarte Lohnerhöhung trat mit 1. Dezember 2025 in Kraft.
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- Alle Mitarbeiter:innen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von € 350,00.
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- Lehrlinge erhielten diese Prämie in Höhe von € 175,00.
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- Die Kaufkraftsicherungsprämie sollte bis spätestens mit 15.12.2025 auszubezahlen.
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- Für den Zeitraum 1. Juli bis 30. November 2025 gelten – auch bei befristeten Landesverträgen – die mit 1. Juli 2024 festgelegten Löhne über das vereinbarte Ende hinaus bis zum 30. November 2025 unverändert weiter.
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- Eine Aufrollung ist nicht erforderlich.
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- Die Löhne für den November 2025 können daher unverändert mit den in den Löhnen gemäß den Lohnverträgen aus 2024 abgerechnet werden.
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Alle Lohntafeln und Kollektivverträge für das Fleischergewerbe finden Sie unter www.wko.at/kv-fleischergewerbe abzurufen.
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