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2026-09-14 16:34:07 +02:00

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id: lb-prm-06
batch: 2
title: "Provisionen - Lohnabgaben"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
topic: pramien
author: "Sicher/Haas"
stand: 2026-06
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_provisionen_lohnabgaben.pdf"
text: ".lexis360/md/provisionen_lohnabgaben.md"
legal_bases: ["ASVG § 49 Abs 1 und 2", "EStG § 67 Abs 1 und 2", "BMSVG", "E-MVB 044-01-00-005", "LStR 2002 Rz 1052"]
tags: [provisionen, lohnabgaben, aufrollung, sonderzahlung, sonstiger-bezug, bmsv]
cross_refs: ["lb-prm-03", "lb-prm-04", "lb-prm-05", "lb-ent-01", "lb-ent-10"]
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# Provisionen Lohnabgaben
*Lexis Briefings Personalrecht, Sicher/Haas, Stand Juni 2026 (lb-prm-06).*
## Zusammenfassung
- **Grundeinordnung:** Provisionen sind erfolgsabhängiges variables
Entgelt und beitrags-, lohnsteuer- und lohnnebenkostenpflichtig; je
nach Systemgestaltung laufender Bezug oder Sonderzahlung.
- **SV — Anspruchsprinzip:** Provisionen entstehen mit jedem getätigten
Umsatz, nicht erst mit Abrechnung/Auszahlung. Hängt der Anspruch nur vom
Tätigen laufender Umsätze ab, liegt **laufendes beitragspflichtiges
Entgelt** vor — unabhängig davon, ob monatlich oder in größeren
Zeiträumen abgerechnet wird (Sammelauszahlung und Bezeichnung sind
unerheblich); Umsatzprovisionen sind idR anteilig **aufzurollen**,
Quartalsspitzen sind laufende Bezüge. Nur wenn der Anspruch zusätzlich
von Bedingungen abhängt, die nur in einem größeren Zeitraum als dem
Kalendermonat eintreten können (persönlicher/abteilungsbezogener
Jahresumsatz, Umsatzzuwachs ggü Vorjahr, Marktanteilsziele), entsteht er
erst mit deren Erfüllung — dann **Sonderzahlung nach § 49 Abs 2 ASVG**
(keine Aufrollung).
- **Provisionen in entgeltfreien Zeiten (E-MVB):** Abschlussprovisionen
zählen zum Beitragszeitraum des Vertragsabschlusses; während
Karenzgeldbezug oder Präsenzdienst erworben lassen sie die SV-Pflicht
für mindestens einen Kalendermonat **aufleben** (An-/Abmeldung,
Geringfügigkeitsgrenze). Folgeprovisionen: ohne Betreuungspflicht
beitragsfrei, mit Betreuungspflicht beitragspflichtig (Teilentgelt).
- **Lohnsteuer:** Ein vertraglicher Anspruch auf laufende Provision
(zB 3 % des Monatsumsatzes) ist unabhängig vom Auszahlungsmodus
laufender Bezug; eine rein rechnerische Aufteilung auf 14 Bezüge ist
wirkungslos. Bei monatlicher Akontierung mit quartals-/jährlichem
Abgleich sind Zahlungen **und** Spitzen laufende Bezüge; die Spitze im
Folgejahr ohne Aufrollungsmöglichkeit ist Nachzahlung laufenden Bezugs
(keine willkürliche Verschiebung). Sonstige Bezüge: laufende
Provisionen auf gesonderten Rechtstitel in die 13./14.-Berechnung
einbezogen, „Superprovision" als Einmalzahlung, oder Quartalsprovision
ohne Akontierung erst im zweitfolgenden Monat nach Quartalsende.
Erfolgsabhängige, erst im Nachhinein ermittelte Bezüge bleiben bei
laufendem Auszahlungsmodus laufend (→ lb-prm-04).
- **Lohnnebenkosten und BMSV:** DB, DZ und KommSt grundsätzlich auch nach
Beendigung; BMSV 1,53 % unter Außerachtlassung der HBG — für
beitragsfreie Folgeprovisionen ohne Betreuungspflicht keine
BVK-Beiträge.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| SV laufend | Provisionen, die nur vom Tätigen laufender Umsätze abhängen: laufendes Entgelt (§ 49 Abs 1 ASVG) **mit Aufrollung** auf die Beitragszeiträume — unabhängig von Abrechnungs-/Auszahlungszeitraum und Bezeichnung; Quartalsspitzen laufend |
| SV Sonderzahlung | nur wenn der Anspruch zusätzlich von Bedingungen abhängt, die nur in einem größeren Zeitraum als dem Kalendermonat eintreten können (§ 49 Abs 2 ASVG); Zusatzbedingungen zB persönlicher/abteilungsbezogener Jahresumsatz, Umsatzzuwachs ggü Vorjahr, Marktanteilsziel |
| Entgeltfreie Zeiten | E-MVB 044-01-00-005: Abschlussprovision — Zuordnung zum Monat des Vertragsabschlusses; bei Erwerb während Karenzgeld/Präsenzdienst Aufleben der SV-Pflicht für mind. **1 Kalendermonat** (An-/Abmeldung, Geringfügigkeitsgrenze) |
| Folgeprovisionen | ohne Betreuungsverpflichtung beitragsfrei; mit Betreuungspflicht beitragspflichtig (Teilentgelt, Geringfügigkeitsgrenze) |
| LSt laufend | vertragliche laufende Provision (zB **3 %** des Monatsumsatzes) unabhängig vom Auszahlungsmodus laufender Bezug; keine rechnerische Aufteilung auf 14 Bezüge; Akonto + Abrechnungsspitze laufend; Spitze im Folgejahr ohne Aufrollung = Nachzahlung laufender Bezug (LStR 2002 Rz 1052) |
| LSt sonstig | Einbeziehung in die 13./14. Berechnung auf gesonderten Rechtstitel, „Superprovision" als Einmalzahlung, oder Quartalsprovision ohne Akontierung im zweitfolgenden Monat nach Quartalsende → § 67 Abs 1 EStG; sonst gilt der Auszahlungsmodus (→ lb-prm-04) |
| Beispiel (LStR 2002 Rz 1052, Bsp 3) | Jahresumsatz-Provision, im März ermittelt: **1 Siebentel** im Dezember als sonstiger Bezug, **6 Siebentel** als monatliche gleichbleibende Zahlungen AprilDezember als laufender Bezug |
| Lohnnebenkosten | DB, DZ und KommSt auch bei Abrechnung/Auszahlung nach Beendigung, außer aus besonderen Gründen (zB altersbedingt) teilweise/gänzlich lohnnebenkostenfrei |
| BMSV | 1,53 % unter Außerachtlassung der Höchstbeitragsgrundlage; keine BVK-Beiträge für beitragsfreie Folgeprovisionen ohne Betreuungspflicht |
## Rechtsgrundlagen
- **ASVG § 49 Abs 1 und 2** (laufendes Entgelt vs Sonderzahlung,
Anspruchsprinzip, Aufrollung).
- **EStG § 67 Abs 1 und 2** (sonstige Bezüge); LStR 2002 Rz 1052
(inkl. Beispiel 3 zur Siebentel-Aufteilung).
- **BMSVG** (Beitrag zur Betrieblichen Vorsorgekasse 1,53 %; §-Zitat nennt
das Briefing nicht — die Parallele § 6 Abs 1 zitiert lb-prm-04,
Stand 2026-07).
- **E-MVB 044-01-00-005** (Empfehlungen der SV zur einheitlichen
Vollzugspraxis: Provisionen in entgeltfreien Zeiten).
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Zuordnungsvorschrift je Provisionsart:** laufend (Aufrollung auf die
Entstehungsmonate) vs Sonderzahlung vs sonstiger Bezug — als
Regel-/Input-Metadatum je Provisionserfassung führen (Beitrags-/Bezugs-
zeiträume → lb-ent-01).
- **Storno- und Nachzahlungsmechanik:** Abrechnungsspitzen im Folgejahr
ohne Aufrollungsmöglichkeit = Nachzahlung laufender Bezugs — die Engine
muss laufende Bezüge korrigierbar nachzahlen, ohne sie in sonstige
Bezüge umzuwandeln.
- **Entgeltfreie Zeiten:** bei Provisionserwerb während Karenz/Präsenzdienst
SV-An-/Abmeldung für mindestens einen Monat mit
Geringfügigkeitsgrenzen-Prüfung — Meldefall außerhalb der normalen
Abrechnung; Folgeprovisionen nur mit Betreuungspflicht als Teilentgelt
erfassen.
- **BMSV/DB/DZ/KommSt:** Standardregeln; Ausnahmen (beitragsfreie
Folgeprovisionen, altersbedingte Lohnnebenkostenfreiheit) als
Kontextdaten pflegen, nicht als Sonderprogramm.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-prm-05 (Provisionen-Arbeitsrecht: Vereinbarung,
EFZ) · lb-prm-04 (Prämien-Lohnabgaben — das Briefing verweist selbst
dorthin) · lb-prm-03 (Prämien-Arbeitsrecht) · lb-ent-01
(Abrechnungsperiode) · lb-ent-10 (Lohn & Gehalt)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (§ 67-Tarif,
Sechstel-Regime, BMSV-Kernwerte).