Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/sachbezug_handy_digitale_arbeitsmittel.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

105 lines
5.6 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
---
id: lb-sac-15
batch: 2
title: "Sachbezug Handy & digitale Arbeitsmittel"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
topic: sachbezuge
author: "Mäder"
stand: 2026-07
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_sachbezug_handy_digitale_arbeitsmittel.pdf"
text: ".lexis360/md/sachbezug_handy_digitale_arbeitsmittel.md"
legal_bases: ["EStG § 26 Z 9", "EStG § 3 Abs 1 Z 21", "LStR 2002 Rz 214", "LStR 2002 Rz 214a"]
tags: [sachbezuge, handy, notebook, digitale-arbeitsmittel, mitarbeiterrabatte, buchwert]
cross_refs: ["lb-sac-02"]
---
# Sachbezug Handy & digitale Arbeitsmittel
*Lexis Briefings Personalrecht, Mäder, Stand Juli 2026 (lb-sac-15).*
## Zusammenfassung
- **Grundsatz (§ 26 Z 9 EStG):** Vom Arbeitgeber für die berufliche
Tätigkeit zur Verfügung gestellte **digitale Arbeitsmittel** (zB
Computer, Bildschirm, Tastatur, Drucker, Handy, erforderliche
Datenanbindung) stellen keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar und
zählen zu den nicht steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger
Tätigkeit — auch wenn der Arbeitnehmer sie teilweise privat nutzt.
- **Kein Pauschalwert:** Allein die Zurverfügungstellung eines
arbeitgebereigenen Mobiltelefons rechtfertigt keine pauschale
Sachbezugswertzurechnung; erst im Einzelfall erfolgte, umfangreichere
Privatnutzung führt zu anteiligen tatsächlichen Kosten (LStR 2002
Rz 214/214a).
- **Drei Nutzungsprofile:** (1) **fallweise private Nutzung** in
haushaltsüblichem Umfang bei regelmäßig beruflicher Nutzung → kein
Sachbezugswert (eine Schulung im Arbeitgeberauftrag, zB
Lernprogramm im Selbststudium, gilt als berufliche Nutzung);
(2) **überwiegend private Nutzung** → anteilige tatsächliche Kosten als
Sachbezug (praktisch vor allem bei klar zuordenbaren Mehrkosten, zB
privaten Auslandstelefonaten außerhalb der Flatrate);
(3) **Zurverfügungstellung für private Zwecke** (beruflich nicht
benötigt) → Mitarbeiterrabatt-Regime.
- **Gebrauchtverkauf** von Mobiltelefon/Notebook/PC an den Arbeitnehmer:
Verkauf mindestens zum **Buchwert** → kein Sachbezug; darunter →
Differenz Buchwert minus Kaufpreis; kostenlose Übertragung → Buchwert
als Sachbezug; voll abgeschriebene Geräte → kein Vorteil (keine AfA).
- **Abrechnung** eines solchen Sachbezugs: SV als laufender Bezug (außer
es ist mit regelmäßigen solchen Käufen zu rechnen), Lohnsteuer als
sonstiger Bezug; der Wert erhöht die Bemessungsgrundlagen für DB, DZ
und Kommunalsteuer.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Steuerfreiheit berufliche Arbeitsmittel | § 26 Z 9 EStG — gilt auch bei privater Mitbenützung |
| Fallweise private Nutzung | kein Sachbezugswert (haushaltsüblicher Umfang, regelmäßig beruflich genutzt) |
| Überwiegend private Nutzung | anteilige tatsächliche Kosten; Flatrate-Kosten kaum aufteilbar — relevant bei extra ausgewiesenen Kosten (zB private Auslandstelefonate) |
| Private Überlassung (Mitarbeiterrabatt) | § 3 Abs 1 Z 21 EStG für Hardware, Gesprächstarife, Internet und Software; Freigrenze 20 % und Freibetrag € 1.000 nur, wenn Verkauf solcher Geräte/Software zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört — sonst Bewertung mit üblichem Endpreis am Abgabeort |
| Gebrauchtverkauf unter Buchwert | Differenz Buchwert Kaufpreis = Sachbezug; Beispiel (Quelltext): Laptop € 1.200, erwartete Nutzung 3 Jahre, nach 1 Jahr Buchwert € 800; Verkauf um € 100 → Sachbezug € 700 |
| Abrechnung des Sachbezugs | SV: laufender Bezug (einmaliger Kauf; Regularitätsvorbehalt) · LSt: sonstiger Bezug · erhöht BG DB/DZ/KommSt |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 26 Z 9 EStG** — nicht steuerbare Einkünfte für digitale
Arbeitsmittel ✅; die Norm regelt laut Quelltext auch die
Homeoffice-/Telearbeitspauschale (dazu dort einschlägige Briefings; ein
Telearbeitspauschale-Briefing ist im Katalog nicht enthalten, ⚠).
- **§ 3 Abs 1 Z 21 EStG** — Mitarbeiterrabatt-Regeln ✅ (Detailvertiefung
→ lb-sac-02).
- **LStR 2002 Rz 214 (Mobiltelefon), Rz 214a (Notebook/PC)** —
Verwaltungsmeinung zu fallweiser/überwiegender Privatnutzung und zum
Gebrauchtverkauf.
- Im Quelltext genannte Gesetzgebung: Befristung der Homeoffice-Regeln
durch das **Progressionsabgeltungsgesetz 2024** (BGBl I 153/2023)
aufgehoben; **Telearbeitsgesetz** (BGBl I 110/2024) ab 1. 1. 2025 —
Kontext der § 26 Z 9-Systematik, für Handy/Notebook ohne unmittelbare
Auswirkung.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Nutzungsprofil je Zuweisung** (fallweise / überwiegend privat /
private Überlassung) ist das zentrale Klassifizierungsdatum — als
Attribut je überlassenem Arbeitsmittel; nur Profil (2) und (3)
erzeugen abgabenpflichtige Werte.
- **Gebrauchtverkauf unter Buchwert:** Buchwert aus der
Anlagenbuchhaltung als Eingabewert; einmaliger Sachbezug in der
Verkaufsperiode — Lohnsteuer als sonstiger Bezug, SV als laufender
Bezug, DB/DZ/KommSt-Grundlagen mitzählen.
- Laufender Flatrate-/Gerätebetrieb ist abgabenneutral → keine
wiederkehrende Bezugszeile.
- Mitarbeiterrabatt-Fälle brauchen die Prüfung „Verkauf gehört zum
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb?" (Freigrenze 20 % / Freibetrag € 1.000
nur dann) — Detailregime in lb-sac-02.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-sac-02 (Mitarbeiterrabatte — § 3 Abs 1 Z 21 EStG im
Detail, inkl. Freigrenze/Freibetrag)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
(§ 3/§ 26/§ 67-Regime)
- *Hinweis:* Der Quelltext verlinkt „Zum Telearbeitspauschale s hier" —
das Verweisziel ist im Export abgeschnitten und im Katalog nicht
vorhanden (⚠ Folgebeschaffung); Export-Footer ignoriert.