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pv-agent/wissensbasis/dokumente/entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.md
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2026-09-14 16:34:07 +02:00

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id: lb-bnd-22
batch: 8
title: "Entlassung Arbeiter - Arbeitsunfähigkeit"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Beendigungsarten"
topic: beendigungsarten
author: "Vinzenz"
stand: 2026-08
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.pdf"
text: ".lexis360/md/entlassung_arbeiter_arbeitsunfahigkeit.md"
legal_bases: ["GewO 1859 § 82 lit b", "AngG § 27 Z 2"]
tags: [arbeitsunfahigkeit, dienstunfahigkeit, dauertatbestand, fuehrerscheinentzug]
cross_refs: ["lb-bnd-15", "lb-bnd-28", "lb-bnd-31", "lb-bnd-33"]
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# Entlassung Arbeiter - Arbeitsunfähigkeit
*Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-22).*
## Zusammenfassung
- **Entlassungsgrund (§ 82 lit b GewO 1859):** der Arbeiter wird zu der mit
ihm vereinbarten Arbeit **unfähig befunden** — die zur Verrichtung der
Arbeit notwendigen Voraussetzungen fehlen. Diese können **geistiger,
körperlicher oder rechtlicher Natur** sein.
- **Parallel zum Angestelltenrecht:** trotz abweichenden Wortlauts decken sich
der Tatbestand der Arbeitsunfähigkeit (Arbeiter) inhaltlich mit der
**dauernden Dienstunfähigkeit gem § 27 Z 2 AngG** — das Briefing verweist
für die Vertiefung und die Judikatur auf das Angestellten-Briefing
(→ lb-bnd-15).
- **Voraussetzungen:** (1) **gänzliche** Arbeitsunfähigkeit, (2) **dauernde**
Arbeitsunfähigkeit, (3) ein **Verschulden** des Arbeitnehmers am Eintritt
wird von der stRsp **nicht gefordert**.
- **Dauertatbestand:** die Entlassung kann während des gesamten Zeitraums
ausgesprochen werden, in dem der tatbestandsmäßige Zustand andauert; nach
dessen Beendigung ist sie **nicht mehr zulässig**.
- **Geltendmachung:** grundsätzlich **unverzüglich**; es schadet aber nicht,
wenn der AG zuwartet, um dem AN die Möglichkeit zu geben, seine Leistung
zu verbessern.
- **Fallgruppen der Judikatur:** (1) **Wegfall körperlicher oder geistiger
Voraussetzungen** — Krankheit und Unglücksfälle, die die vereinbarte
Tätigkeit unmöglich machen; (2) **Wegfall rechtlicher Voraussetzungen**
Paradebeispiel **Führerscheinentzug**, daneben wenige weitere Entscheidungen.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Entlassungsgrund | dauernde Unfähigkeit zur vereinbarten Arbeit, § 82 lit b GewO 1859 ✅ |
| Inhaltliche Parallelität | § 82 lit b GewO 1859 deckt sich inhaltlich mit § 27 Z 2 AngG (dauernde Dienstunfähigkeit) trotz abweichenden Wortlauts ✅ |
| Voraussetzungen | gänzliche UNF + dauernde UNF |
| Verschulden | nicht erforderlich (stRsp) |
| Dauertatbestand | Ausspruch während des andauernden Zustands jederzeit möglich; nach Ende des Zustands nicht mehr zulässig ✅ |
| Geltendmachung | grundsätzlich unverzüglich; Zuwarten zur Verbesserungsmöglichkeit schadet nicht |
| Fallgruppe 1 | Wegfall körperlicher/geistiger Voraussetzungen (Krankheit, Unglücksfälle) |
| Fallgruppe 2 | Wegfall rechtlicher Voraussetzungen (zB Führerscheinentzug) |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 82 lit b GewO 1859** (Entlassung wegen Arbeitsunfähigkeit des
Arbeiters) — ausdrücklich zitiert ✅
- **§ 27 Z 2 AngG** (dauernde Dienstunfähigkeit, inhaltliche Parallele) —
zitiert ✅
- Die Differenzierung der Fallgruppen beruht auf Judikatur ohne konkrete
§-Norm — ⚠ RIS-Verifikation im Einzelfall offen.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Dauertatbestand → Ausspruch während des Krankenstands möglich:** im
Beendigungs-Workflow der hr_payroll-Engine endet das DV mit dem Ausspruch,
auch wenn eine Entgeltfortzahlung/krankenstandslaufende Abrechnung
(Work-Entries) noch läuft — der Ausspruchstag bestimmt den letzten
Entgelttag.
- **Kein Verschuldenserfordernis** — für die Abrechnung folgenlose
Rechtsfrage; kein Abschlag/Anrechnung ableitbar.
- Entgeltfortzahlung während des Krankenstands folgt den eigenen Regeln
(krs/efz-Briefings), nicht diesem Entlassungstatbestand.
- Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-bnd-15 (Entlassung Angestellte dauernde
Dienstunfähigkeit, Vertiefung) · lb-bnd-28 (Entlassung Arbeiter Krankheit
und Arbeitsunfähigkeit) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) ·
lb-bnd-33 (Entlassungsgründe Arbeiter und Angestellte)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md` (GewO/AngG-Regime)
- *Hinweis:* Die drei Judikaturübersichten (Wegfall körperlicher/geistiger
Voraussetzungen, Führerscheinentzug, sonstige rechtliche Voraussetzungen)
sind im Export unvollständig — nicht rekonstruierbar.