Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/kv_lohnordnung-buchbinder-industrie-propak-arbeiter-2026.md
T

2.8 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
kv-kvt-389 1 Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026 WKO.at Kollektivvertrag Lohnordnung kollektivvertraege WKO 2026-03
html
.firecrawl/kv-portal/wko-kv/docs/lohnordnung-buchbinder-industrie-propak-arbeiter-2026.html
kollektivvertrag
lohnordnung
jahr-2026

Lohnordnung Buchbinder papier-/kartonverarbeitende Industrie (PROPAK), Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2026

WKO.at Kollektivvertrag, WKO, Stand 2026-03 (kv-kvt-389). Quelle: https://www.wko.at/kollektivvertrag/lohnordnung-buchbinder-industrie-propak-arbeiter-2026

Geltungsbereich (WKO-Angaben)

Merkmal Angabe
Räumlicher Geltungsbereich Österreichweit
Persönlicher Geltungsbereich Arbeiter

Gültig

  • bei wöchentlicher Lohnzahlung ab 2. März 2026
  • bei monatlicher Lohnzahlung ab 1. März 2026

Lohntabelle für Buchbinder

Für die Einstufung in die Lohngruppen sind die Sonderbestimmungen "Buchbinderei" heranzuziehen.

Lohngruppe 1 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 690,39
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 785,96
c) 824,82
Lohngruppe 2 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 595,75
b) 763,64
c) 740,59
Lohngruppe 3 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Jahr der Berufstätigkeit 567,37
b) nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit 616,07
Lohngruppe 4 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 578,63
c) Kraftfahrer 593,18
Lohngruppe 5 Lohn/Woche in Euro
a) im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
b) nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit 567,37
c) 567,37

Die in den Lohngruppen genannten Beträge gelten jeweils für die Normalarbeitszeit von 38 Wochenstunden. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Teil.

Nachtschichtzuschlag

Die in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr in Schichtarbeit beschäftigten Arbeitnehmer erhalten pro 10 Stunden einen Zuschlag von € 50,32. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Schmutzzulage

Für Arbeiten, die im Vergleich zu den allgemein üblichen Arbeitsbedingungen überwiegend unter Umständen erfolgen, die in außerordentlichem Maße eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung zwangsläufig bewirken, kann durch Betriebsvereinbarung eine Schmutzzulage gemäß § 10 Abs. 5 des Rahmenkollektivvertrages in der Höhe von maximal € 7,78 pro 10 Stunden gewährt werden. Für eine Stunde gebührt der aliquote Anteil.

Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft.

Wien, 23. März 2026

FACHVERBAND PROPAK

GEWERKSCHAFT GPA