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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md
T
fegger 18bcc97133 [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 7)
Seventh Lexis 360 intake (97 briefings, source Stands 2026-06 to
2026-08), extending the corpus to 374 curated entries in 56 clusters.
This batch opens five further briefings chapters ('Urlaub &
Karenzierung', 'Schwangerschaft & Elternkarenz', 'Krankenstand &
Arbeitsunfall', 'Dienstverhinderung', 'Ausserhalb des Betriebs-
standortes'; ten chapters in total now).

- 16 new clusters: urlaub (14), krankenstand (9), grenzeinsatz grz
  (8: Ausland/Entsendung/Standortverlegung), karenzsonderformen
  (7: Bildungs-/Hospiz-/Pflegekarenz), elternteilzeit (6), karenz
  (6), kinderbetreuungsgeld (6), praesenzdienst (6), telearbeit
  (6), mutterschutz msf (5: Schutzfristen/Wochengeld), dienst-
  verhinderung dvh (4, incl. Streik), arbeitskraefteueberlassung
  (2, AUEG), entgeltfortzahlung an Feiertagen efz (2), papamonat
  (2), pflegefreistellung (2), wiedereingliederung (2); existing
  clusters extended: arbeitnehmerschutz 12 -> 16 (Arbeitsunfall/
  Berufskrankheit), schwangerschaft 1 -> 7
- documented gaps closed: Bildungskarenz (kzs), Abfertigung Alt
  (lb-kar-01), Entgeltfortzahlung an Feiertagen (lb-efz-01/02),
  Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote (lb-sch-04), Telearbeit
  (tel cluster)
- three truncated duplicate export filenames (auslandstatigkeit_
  sv_tatigkeit_in x3) renamed explicitly before extraction
- cross-batch reconciliations: lb-sch-01's Gefahrenevaluierung gap
  now fully closed (-> lb-sch-04), lb-tzb-02's open Bildungskarenz
  reference resolved (-> lb-kzs-01; terminology conflict with the
  tzb briefing flagged for RIS)
- frontmatter fixes: seven entries of a stalled first curation
  pass used invented topic values (papamonat-und-familienzeit-
  bonus, geburt-schutzfrist, wochengeld) -> normalized to the
  schema values (familienzeit, schutzfrist)
- flagged: asc-15 worked example draws a 42-day contingency
  (1st-service-year pattern) against its own stage table (56
  days), aug paragraph garble ('11503/1503 Abs 30 ABGB', likely
  1153 Abs 30), grz-08 OGH follow-duty case law vs. explicit
  source criticism, efz-01 36-hours compensatory time off,
  dvh-04 pay claims of non-striking employees unsettled per
  source
- note: the first curation pass stalled at 82/97 (no progress
  from 14:43); the remaining 15 entries (asc-13..16, dvh/efz/pfl,
  grz-08, aug) were re-run by three fresh parallel agents after
  the user canceled the stuck one
2026-09-10 15:24:36 +02:00

9.6 KiB
Raw Blame History

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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-dvh-01 7 ABC der Dienstverhinderungsgründe Lexis Briefings Personalrecht Dienstverhinderung dienstverhinderung Winkler/Radauer 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_abc_der_dienstverhinderungsgrunde.pdf .lexis360/md/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md
AngG § 8 Abs 3
AngG § 8 Abs 3a
ABGB § 1154b Abs 5
ABGB § 1154b Abs 6
Katastrophenfondsgesetz § 3 Z 3 lit b
ARG § 7a Abs 1
UrlG § 4 Abs 2
UrlG
AngG § 27
GewO 1859 § 82
Epidemiegesetz
dienstverhinderung
sonstige-dienstverhinderungsgrunde
entgeltfortzahlung
aliquotierung
katastrophenhilfe
grossschadensereignis
quarantane
wahlzeuge
lb-dvh-02
lb-dvh-03
lb-dvh-04
lb-efz-01
lb-pfl-01
lb-prd-01
lb-krs-08
lb-url-06
lb-url-10
lb-leh-09

ABC der Dienstverhinderungsgründe

Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-dvh-01).

Zusammenfassung

  • Tatbestand: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihn wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Arbeitsleistung hindern (systematische Grundlagen → lb-dvh-03). Das Briefing listet die häufigsten Dienstverhinderungsgründe „von A bis Z" als Orientierungshilfe — im Einzelfall entscheiden die Umstände.
  • Kollektivvertrag zuerst: Bei geltend gemachtem Verhinderungsgrund ist zuerst der anzuwendende Kollektivvertrag zu prüfen; dessen Ansprüche dürfen nicht unterschritten werden. Über den kollektivvertraglichen Anspruch hinaus kann (bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern) unter Umständen weiter Entgelt fortzuzahlen sein.
  • Teilzeit-Aliquotierung: Kollektivverträge bemessen Freistellungs- ansprüche idR über eine 5-Tage-Woche. Nach hM ist bei Teilzeitbeschäftigten nach dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage zu aliquotieren; sofern Ansprüche nicht stundenweise gewährt werden, ist die kleinste Verbrauchseinheit der ganze Arbeitstag, Teiltage sind aufzurunden.
  • Verschulden: Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den Anspruch aus (Details → lb-dvh-03).
  • Anerkannte Gründe (Auswahl): Arztbesuch (auch Begleitung eines Kindes, Gesundenuntersuchung, verschriebene physikalische Behandlungen, Zahnbehandlung); Vorladungen als Partei, Zeuge, Schöffe, Geschworener oder Laienrichter (nicht aber Festnahme nach tatsächlich begangener Straftat); Termine bei Rechtsanwalt und Interessenvertretung (in erster Linie außerhalb der Arbeitszeit); Begräbnis- und Familienfeiern bei sittlicher/moralischer Verpflichtung (Wichtigkeit der Feier und Stärke des Naheverhältnisses); familiäre Probleme; religiöse Feiern (zB Trauer-Kaddish, Bayram); eigene Hochzeit und Hochzeiten naher Angehöriger; COVID-19-Schutzimpfung, wenn außerhalb der Arbeitszeit unzumutbar; Quarantäne mit Absonderungsbescheid; Naturereignisse (starke Schneefälle, Hochwasser) und Verkehrsstörungen bei erfüllter Vorsorgepflicht; Streikfolgen für streikferne Arbeitnehmer; verspätete Urlaubsrückkehr (nur bei Zumutbarkeit und Bemühen um Ersatztransportmöglichkeit); Gaszählerkommissionierung und notwendige Reparaturen; Wahlzeuge bei Betriebsratswahlen; seit 1. 9. 2019 Einsätze freiwilliger Katastrophenhelfer/Feuerwehren bei Großschadensereignissen sowie Bergrettungsdienst-Mitglieder.
  • Abgelehnte Gründe (Auswahl): Bankwege zur Bargeldbehebung; freiwillige COVID-19-Tests (wenn außerhalb der Arbeitszeit testbar); Faschingsfeiern und -umzüge; Führerscheinprüfung; Strafhaft und rechtmäßig verhängte Untersuchungshaft; regelmäßige aufwendige Gebetsrituale; Betreuung eines Kindes im Krankenhaus, wenn die Betreuung nicht notwendig ist.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Grundtatbestand wichtige, in der Person liegende Gründe, ohne Verschulden, verhältnismäßig kurze Zeit (§ 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB; → lb-dvh-03)
KV-Vorrang kollektivvertragliche Ansprüche zuerst prüfen; Unterschreitung unzulässig; Entgeltfortzahlung über den KV-Anspruch hinaus bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern möglich
Aliquotierung Teilzeit Anspruch in Tagen × Zahl der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage / 5 (hM; aA Radlingmayr); Aufrundung auf ganze Arbeitstage, sofern nicht stundenweise Ansprüche gewährt werden
Katastrophenhelfer seit 1. 9. 2019 Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs 3a AngG, § 1154b Abs 6 ABGB) für Einsätze als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis sowie für Bergrettungsdienst-Mitglieder; Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; Prämie aus dem Katastrophenfonds an den Arbeitgeber
Großschadensereignis Schadenslage mit zumindest 8 Stunden durchgehendem Zeitraum und insgesamt mehr als 100 Personen im Einsatz (§ 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz; Stand 2026-07)
Quarantäne arbeitsrechtlich sonstiger Dienstverhinderungsgrund; Entgeltfortzahlung aufgrund des Epidemiegesetzes (§-Zitat fehlt in der Quelle — ⚠ RIS); Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz durch den Bund nur bei ergangenem Absonderungsbescheid; erst mit (Krankschreibung) liegt Krankenstand vor (→ lb-krs-08); bewusst in Kauf genommene Quarantäne (Reisewarnland, gegen COVID-19-Maßnahmen verstoßende Veranstaltung) → keine Entgeltfortzahlung
Streik (streikfern) grundsätzlich Dienstverhinderungsgrund (zB streikbedingte Kindergartenschließung ohne geeignete Betreuungsalternative); kein Anspruch, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden, die Arbeit trotz Streikfolgen aufzunehmen; Details → lb-dvh-04
Verspätete Urlaubsrückkehr Entgeltanspruch jedenfalls nur bei Versuch, eine Ersatztransportmöglichkeit zu organisieren (zumutbare Umwege sind hinzunehmen); Urlaubsverlängerung nach § 4 Abs 2 UrlG grundsätzlich nicht wirksam vereinbarbar — außer der Arbeitnehmer beschließt bewusst, am Urlaubsort zu bleiben
Wahlzeuge Betriebsratswahl Entgeltfortzahlung iSd § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB (wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung; 9 ObA 121/16h)
Arztbesuch Termine nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit (freie Arztwahl bleibt unberührt); Ablehnung mit dem Hinweis, ein Arzt in der Nähe ordiniere außerhalb der Arbeitszeiten, ist unzulässig

Rechtsgrundlagen

  • § 8 Abs 3 AngG / § 1154b Abs 5 ABGB — Auffangtatbestand der sonstigen Dienstverhinderungsgründe; § 8 Abs 3a AngG / § 1154b Abs 6 ABGB — Katastrophenhelfer, unter Bezug auf das Großschadensereignis nach § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz.
  • § 7a Abs 1 ARG — „persönlicher Feiertag" als Alternative, wer im Fasching frei haben will, muss urlauben (§ 7a-Ausübung) statt auf Dienstverhinderung zu setzen; § 4 Abs 2 UrlG — Urlaubsverlängerung bei verspäteter Rückkehr; § 27 AngG / § 82 GewO 1859 — Entlassungsgrund bei haftbedingter Dienstverhinderung referenziert.
  • § 16 UrlG (ohne Abs-Zitat) — Pflegefreistellung als parallel bestehender Anspruch: Entgeltfortzahlung für die Pflege erkrankter Angehöriger auch außerhalb des UrlG-Anspruchs möglich (→ lb-pfl-01).
  • Epidemiegesetz (ohne §-Zitat) — Entgeltfortzahlung bei behördlich angeordneter Quarantäne ⚠ Detailnorm vor Implementierung gegen RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Bezahlte Abwesenheit mit Grundauswahl: „sonstige Dienstverhinderung" als Work-Entry-/Abwesenheitstyp mit Verhinderungs- grund und (voraussichtlicher) Dauer; Verschuldensmaß und Einzelfall- würdigung bleiben manuelle Prüfung, keine Automatik.
  • KV-Kontingente: kollektivvertragliche Freistellungsansprüche (Tage/Stunden je Grund) über das KV-Framework versioniert führen, nicht hard-coden; Unterschreitungsverbot als Validierung.
  • Aliquotierung: bei Teilzeit Tag-Kontingente aus der regelmäßigen Arbeitstage-Verteilung berechnen (× Wochenarbeitstage/5, Aufrundung auf ganze Tage) — als Hilfslogik auf den Work Entries.
  • Katastrophenfonds-Prämie ist eine Erstattung an den Arbeitgeber, kein Entgeltbestandteil — nicht in die SV-BG und nicht ins Auszahlungs-Entgelt.
  • Quarantäne: bezahlte Abwesenheit mit Nachweis-Flag „Absonderungsbescheid" (Beleg für den Bund-Ersatz); Übergang in den Krankenstand, sobald eine Erkrankung mit Krankschreibung feststeht (→ lb-krs-08).

Verweise

  • KB-intern: lb-dvh-02 (Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite) · lb-dvh-03 (Sonstige Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitnehmerseite — Breadcrumb-Verweis der Quelle) · lb-dvh-04 (Streik) · lb-efz-01 (Entgeltfortzahlung an Feiertagen) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung — paralleler UrlG-Anspruch) · lb-prd-01 (Präsenzdienst und Zivildienst — Stellung/Musterung als bezahlte Dienstverhinderung) · lb-krs-08 (Quarantäne-Abgrenzung zum Krankenstand) · lb-url-06 (Urlaub und Arbeitsverhinderung) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung — persönlicher Feiertag § 7a ARG) · lb-leh-09 (Krankenstand und Dienstverhinderung bei Lehrlingen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md
  • Hinweis: Die Fußnoten des Briefings zitieren Judikatur/Literatur je Grund (zB 8 ObA 6/03w, 9 ObA 121/16h); Kategorien mit geteilter Rechtsprechung (Naturereignisse: 9 ObA 202/87 mit aA) sind im Quelltext dokumentiert — für Implementierungen am Quellbriefing orientieren.