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Seventh Lexis 360 intake (97 briefings, source Stands 2026-06 to
2026-08), extending the corpus to 374 curated entries in 56 clusters.
This batch opens five further briefings chapters ('Urlaub &
Karenzierung', 'Schwangerschaft & Elternkarenz', 'Krankenstand &
Arbeitsunfall', 'Dienstverhinderung', 'Ausserhalb des Betriebs-
standortes'; ten chapters in total now).
- 16 new clusters: urlaub (14), krankenstand (9), grenzeinsatz grz
(8: Ausland/Entsendung/Standortverlegung), karenzsonderformen
(7: Bildungs-/Hospiz-/Pflegekarenz), elternteilzeit (6), karenz
(6), kinderbetreuungsgeld (6), praesenzdienst (6), telearbeit
(6), mutterschutz msf (5: Schutzfristen/Wochengeld), dienst-
verhinderung dvh (4, incl. Streik), arbeitskraefteueberlassung
(2, AUEG), entgeltfortzahlung an Feiertagen efz (2), papamonat
(2), pflegefreistellung (2), wiedereingliederung (2); existing
clusters extended: arbeitnehmerschutz 12 -> 16 (Arbeitsunfall/
Berufskrankheit), schwangerschaft 1 -> 7
- documented gaps closed: Bildungskarenz (kzs), Abfertigung Alt
(lb-kar-01), Entgeltfortzahlung an Feiertagen (lb-efz-01/02),
Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote (lb-sch-04), Telearbeit
(tel cluster)
- three truncated duplicate export filenames (auslandstatigkeit_
sv_tatigkeit_in x3) renamed explicitly before extraction
- cross-batch reconciliations: lb-sch-01's Gefahrenevaluierung gap
now fully closed (-> lb-sch-04), lb-tzb-02's open Bildungskarenz
reference resolved (-> lb-kzs-01; terminology conflict with the
tzb briefing flagged for RIS)
- frontmatter fixes: seven entries of a stalled first curation
pass used invented topic values (papamonat-und-familienzeit-
bonus, geburt-schutzfrist, wochengeld) -> normalized to the
schema values (familienzeit, schutzfrist)
- flagged: asc-15 worked example draws a 42-day contingency
(1st-service-year pattern) against its own stage table (56
days), aug paragraph garble ('11503/1503 Abs 30 ABGB', likely
1153 Abs 30), grz-08 OGH follow-duty case law vs. explicit
source criticism, efz-01 36-hours compensatory time off,
dvh-04 pay claims of non-striking employees unsettled per
source
- note: the first curation pass stalled at 82/97 (no progress
from 14:43); the remaining 15 entries (asc-13..16, dvh/efz/pfl,
grz-08, aug) were re-run by three fresh parallel agents after
the user canceled the stuck one
8.9 KiB
8.9 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-msf-05 | 7 | Mutterschutzfrist - Ansprüche der Arbeitnehmerin | Lexis Briefings Personalrecht | Schwangerschaft & Elternkarenz | schutzfrist | Sabara | 2026-07 |
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Mutterschutzfrist - Ansprüche der Arbeitnehmerin
Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-msf-05).
Zusammenfassung
- Die Schutzfrist vor der Geburt wirkt auf sämtliche arbeitsrechtlichen Ansprüche: Während des generellen und individuellen Beschäftigungsverbots vor der Geburt besteht kein Anspruch auf laufendes Entgelt mehr — stattdessen Wochengeld von der Gesundheitskasse (Nettoverdienst der letzten 13 Wochen zuzüglich Sonderzahlungs-Zuschlag, üblicherweise 14 %, 17 % oder 21 %). Die Schutzfrist zählt für dienstzeitabhängige Ansprüche mit.
- Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen erhalten mangels Vollversicherung kein Wochengeld (Ausnahmen: freiwillige Selbstversicherung oder mehrere geringfügige Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze). Für sie gilt: vor der Geburt kein Entgeltfortzahlungsanspruch während der generellen Schutzfrist; jedoch Entgeltfortzahlung nach § 14 Abs 2 MSchG während des vorzeitigen Mutterschutzes (individuelle Schutzfrist); nach der Geburt Entgeltanspruch für Angestellte für sechs Wochen (§ 8 Abs 4 AngG, lb-msf-01), sofern keine vorangegangene Karenz. Mit Selbstversicherung: Wochengeld € 12,19 täglich (2026; 2025: € 11,87), monatlicher Selbstversicherungsbeitrag € 83,49 (2026; 2025: € 77,81; Stand 2026-07).
- Sachbezüge (zB Firmenfahrzeug): Strittig, ob die Weitergewährung während der Schutzfrist gebührt — Sachbezüge zählen zum ruhenden Entgelt, aber Vereinbarungen enthalten oft keinen Unverbindlichkeits-/Widerrufsvorbehalt. Praxistipp der Quelle: in der Sachbezugsvereinbarung Wegfall für entgeltfreie Zeiten vereinbaren (wirkt auch bei Krankheit, Bildungskarenz, Dienstfreistellung). Dienstwohnung: Vereinbarungen, die den Anspruch auf die beigestellte Dienstwohnung berühren, sind während des Kündigungs- und Entlassungsschutzes nur vor Gericht nach Rechtsbelehrung wirksam (§ 16 MSchG).
- Abfertigung Neu: Für die Dauer des Wochengeld-/Sonderwochengeldbezugs zahlt der Arbeitgeber 1,53 % eines fiktiven Bruttomonatsentgelts (§ 7 Abs 4 BMSVG; Bemessung: Durchschnitt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Wochenhilfe inkl. anteiliger Sonderzahlungen — außer die SZ sind fortzuzahlen). Bei abermaliger Schwangerschaft in Karenz während KBG-Bezug: 1,53 % jenes Entgelts, das für den Kalendermonat vor Beginn des Wochengeldbezugs für das erste Kind gebührte.
- Anrechnung Dienstzeit: Individuelle und generelle Schutzfrist zählen (auch bei mehreren Kindern) für dienstzeitabhängige Ansprüche mit — Abfertigung Alt, Urlaubsanspruch (auch sechs Wochen nach 25 Dienstjahren), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfrist, Jubiläumsgeld-Anwartschaft, Vorrückung im Gehaltsschema. Urlaubsanspruch erwirbt während der Schutzfrist weiter; aliquotiert wird erst bei Karenz-Antritt — während der Karenz entsteht grundsätzlich kein neuer Urlaubsanspruch (§ 15f Abs 2 MSchG); Karenzzeiten zählen für dienstzeitabhängige Rechtsansprüche je Kind bis zur maximalen Karenzdauer (§ 15f Abs 1 MSchG, lb-kar-03).
- Leistungsprämien/freiwillige Sonderzahlungen: Einmalige, auf eine Beschäftigungsperiode gewidmete Zahlungen dürfen wegen einer gesetzlichen Schutzfrist nicht gekürzt werden (EuGH C-333/97 „Lewen"; 9 ObA 193/02a) — Karenzzeiten dürfen anteilig leistungsmindernd berücksichtigt werden, Mutterschutzzeiten nicht.
- Sonderzahlungen (13./14. Gehalt, allenfalls 15.): Für entgeltfreie Zeiten besteht kein Anspruch, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart oder kollektivvertraglich angeordnet ist; ohne deutliche entgegenstehende KV-Regelung erfolgt anteilige Kürzung. Fehlt jegliche Rückverrechnungsregelung, kann bereits ausgezahlter Urlaubszuschuss zurückgefordert bzw. mit Weihnachtsgeld aufgerechnet werden, wenn die Sonderzahlung im Wochengeld enthalten ist; gutgläubiger Verbrauch kann nicht eingewendet werden (9 ObA 151/09k; abweichend — wohl unzutreffend — OLG Wien 10 Ra 361/02k).
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Wochengeld-Basis | Nettoverdienst letzte 13 Wochen + SZ-Zuschlag 14 %/17 %/21 % |
| Geringfügige — vor Geburt | kein EFZ in der generellen Schutzfrist; EFZ nach § 14 Abs 2 MSchG im vorzeitigen Mutterschutz |
| Geringfügige — nach Geburt | 6 Wochen Entgelt (§ 8 Abs 4 AngG, Angestellte, ohne vorangegangene Karenz) |
| Selbstversicherung (geringfügig) | Wochengeld € 12,19/Tag (2026; 2025: € 11,87); Beitrag € 83,49/Monat (2026; 2025: € 77,81) |
| Abfertigung Neu (AG-Beitrag) | 1,53 % des fiktiven Bruttomonatsentgelts (Ø 3 Monate vor Wochenhilfe inkl. anteiliger SZ) |
| Folgekind in Karenz | 1,53 % auf das Entgelt des Kalendermonats vor Wochengeldbeginn (erstes Kind) |
| Dienstzeit | Schutzfristen zählen voll mit (Urlaub, Abfertigung Alt, EFZ, Kündigungsfrist, Jubiläumsgeld, Gehaltsschema) |
| Urlaubsaliquotierung | erst bei Karenz-Antritt (§ 15f Abs 2 MSchG); Karenz zählt je Kind bis max. Karenzdauer (§ 15f Abs 1) |
| Leistungsprämien | Kürzung wegen Schutzfrist unzulässig (EuGH C-333/97) |
| Sonderzahlungen | anteilige Kürzung für entgeltfreie Zeiten; Rückverrechnung ohne Verbrauchseinwand möglich |
| Dienstwohnung | Vereinbarungsänderungen während des Kündigungs-/Entlassungsschutzes nur gerichtlich (§ 16 MSchG) |
Rechtsgrundlagen
- MSchG: § 14 Abs 2 (Entgeltfortzahlung im vorzeitigen Mutterschutz), § 16 (Dienstwohnung), § 15f Abs 1 und Abs 2 (Dienstzeit-/Urlaubsanrechnung).
- AngG § 8 Abs 4 (sechs Wochen Entgelt nach der Entbindung); BMSVG § 7 Abs 4 (Abfertigung Neu-Beitragsleistung während Wochengeld/Sonderwochengeld).
- Judikatur: EuGH C-333/97 „Lewen" und OGH 9 ObA 193/02a (keine Kürzung von Leistungsprämien wegen Mutterschutz), 9 ObA 151/09k (Rückverrechnung ohne gutgläubigen Verbrauch), OLG Wien 10 Ra 361/02k (dagegen, „wohl unzutreffend" laut Quelle ⚠); PVP 2008/17 (Arbeits- und Entgeltbestätigung).
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Entgeltstopp mit Bezugsblock-Wechsel: Ab Beschäftigungsverbotsbeginn kein laufendes Entgelt; Wochengeld läuft als SV-Leistung parallel — die Abrechnung liefert Bemessungsdaten (13-Wochen-Basis + SZ-Zuschlag) über die Arbeits- und Entgeltbestätigung (lb-msf-03).
- Sonderzahlungen: entgeltfreie Schutzfristzeiten sind aliquot auszunehmen (lb-son-01, lb-son-02); umgekehrt darf die SZ-Wochengeld-Pauschale nicht doppelt begünstigen — Rückverrechnungs-/Aufrechnungslogik für bereits ausgezahlte SZ ohne Verbrauchseinwand (lb-ent-07).
- Abfertigung Neu: eigener Beitragsblock „1,53 % auf fiktives Monatsentgelt" für die (Sonder-)Wochengelddauer — bei Folgeschwangerschaft in Karenz auf das alte Referenzentgelt zurückgreifen (lb-kbg-03).
- Geringfügig Beschäftigte: Sonderpfad ohne Wochengeld — aber § 14 Abs 2 MSchG (vorzeitiger Mutterschutz) und § 8 Abs 4 AngG (6 Wochen nach Geburt) sind entgeltpflichtige Zeiträume mit Vollversicherung; die Regelprüfung (Geringfügigkeitsgrenze, Selbstversicherung) ist Voraussetzung der Bezugsart.
- Sachbezüge: Entscheidung fortführen oder Wegfall je Vereinbarungslage (lb-sac-06, lb-sac-09) — Bewertung/Beherrschbarkeit von Sachbezugswerten in entgeltfreien Zeiten ist ein Praxisrisiko im Abrechnungsstamm.
- Urlaub/Dienstzeit: Schutzfristzeiten erhöhen Urlaubsanspruch und Dienstzeitzähler (Vorrückung im Gehaltsschema!), Karenzzeiten nach § 15f MSchG differenziert (lb-kar-03) — Kalender-/Zählerlogik getrennt je Anspruchstyp implementieren.
Verweise
- KB-intern: lb-msf-01 (Schutzfrist nach der Geburt/§ 8 Abs 4 AngG), lb-msf-02 (vorzeitiger Mutterschutz), lb-msf-03 (Wochengeld-Berechnung, Ruhen, Abfertigung Neu), lb-kar-03 (Karenz-Anrechnung § 15f MSchG), lb-kbg-03 (Folgeschwangerschaft/KBG-Kontext).
- Querbezüge: lb-son-01 (Aliquotierung SZ), lb-son-02 (SZ-Arbeitsrecht), lb-sac-06 (Sachbezüge arbeitsrechtlich), lb-sac-09 (Dienstwohnung), lb-ent-07 (gutgläubiger Verbrauch).
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md. - Hinweis: PDF-Footer „Erstellt von … 10.9.2026" = Export-Artefakt, ignoriert; Ausfüllhilfe-Link der Quelle nicht übernommen.