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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/schwangerschaft_arbeitnehmerkundigung_und_einverne.md
T
fegger 18bcc97133 [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 7)
Seventh Lexis 360 intake (97 briefings, source Stands 2026-06 to
2026-08), extending the corpus to 374 curated entries in 56 clusters.
This batch opens five further briefings chapters ('Urlaub &
Karenzierung', 'Schwangerschaft & Elternkarenz', 'Krankenstand &
Arbeitsunfall', 'Dienstverhinderung', 'Ausserhalb des Betriebs-
standortes'; ten chapters in total now).

- 16 new clusters: urlaub (14), krankenstand (9), grenzeinsatz grz
  (8: Ausland/Entsendung/Standortverlegung), karenzsonderformen
  (7: Bildungs-/Hospiz-/Pflegekarenz), elternteilzeit (6), karenz
  (6), kinderbetreuungsgeld (6), praesenzdienst (6), telearbeit
  (6), mutterschutz msf (5: Schutzfristen/Wochengeld), dienst-
  verhinderung dvh (4, incl. Streik), arbeitskraefteueberlassung
  (2, AUEG), entgeltfortzahlung an Feiertagen efz (2), papamonat
  (2), pflegefreistellung (2), wiedereingliederung (2); existing
  clusters extended: arbeitnehmerschutz 12 -> 16 (Arbeitsunfall/
  Berufskrankheit), schwangerschaft 1 -> 7
- documented gaps closed: Bildungskarenz (kzs), Abfertigung Alt
  (lb-kar-01), Entgeltfortzahlung an Feiertagen (lb-efz-01/02),
  Gefahrenevaluierung und Arbeitsverbote (lb-sch-04), Telearbeit
  (tel cluster)
- three truncated duplicate export filenames (auslandstatigkeit_
  sv_tatigkeit_in x3) renamed explicitly before extraction
- cross-batch reconciliations: lb-sch-01's Gefahrenevaluierung gap
  now fully closed (-> lb-sch-04), lb-tzb-02's open Bildungskarenz
  reference resolved (-> lb-kzs-01; terminology conflict with the
  tzb briefing flagged for RIS)
- frontmatter fixes: seven entries of a stalled first curation
  pass used invented topic values (papamonat-und-familienzeit-
  bonus, geburt-schutzfrist, wochengeld) -> normalized to the
  schema values (familienzeit, schutzfrist)
- flagged: asc-15 worked example draws a 42-day contingency
  (1st-service-year pattern) against its own stage table (56
  days), aug paragraph garble ('11503/1503 Abs 30 ABGB', likely
  1153 Abs 30), grz-08 OGH follow-duty case law vs. explicit
  source criticism, efz-01 36-hours compensatory time off,
  dvh-04 pay claims of non-striking employees unsettled per
  source
- note: the first curation pass stalled at 82/97 (no progress
  from 14:43); the remaining 15 entries (asc-13..16, dvh/efz/pfl,
  grz-08, aug) were re-run by three fresh parallel agents after
  the user canceled the stuck one
2026-09-10 15:24:36 +02:00

5.4 KiB

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id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-sch-03 7 Schwangerschaft - Arbeitnehmerkündigung und einvernehmliche Auflösung Lexis Briefings Personalrecht Schwangerschaft & Elternkarenz schwangerschaft Sabara 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_schwangerschaft_arbeitnehmerkundigung_und_einverne.pdf .lexis360/md/schwangerschaft_arbeitnehmerkundigung_und_einverne.md
MSchG § 10 Abs 7
mutterschutz
schwangerschaft
arbeitnehmerkuendigung
einvernehmliche-aufloesung
kundigungsschutz
lb-sch-05
lb-sch-06
lb-sch-08
lb-kar-05
lb-msf-02

Schwangerschaft - Arbeitnehmerkündigung und einvernehmliche Auflösung

Lexis Briefings Personalrecht, Sabara, Stand Juli 2026 (lb-sch-03).

Zusammenfassung

  • Arbeitnehmerkündigung: Die Kündigung durch die Schwangere selbst ist während der Schwangerschaft uneingeschränkt möglich; Fristen und Termine sind wie sonst einzuhalten. Der MSchG-Kündigungsschutz richtet sich gegen den Arbeitgeber (→ lb-sch-06).
  • Einvernehmliche Auflösung (§ 10 Abs 7 MSchG): Mit einer Schwangeren nur schriftlich wirksam vereinbarbar. Bei minderjährigen Arbeitnehmerinnen muss der Vereinbarung zusätzlich eine Bescheinigung eines Gerichts (Landesgericht als Arbeits- und Sozialgericht, ASG Wien) oder einer gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitnehmer (zB Arbeiterkammer) beigeschlossen sein, aus der die Belehrung über den Kündigungsschutz nach dem MSchG hervorgeht.
  • Unkenntnis der Schwangerschaft: Wusste die Arbeitnehmerin bei der Vereinbarung noch nichts von ihrer Schwangerschaft, kann sie die Unwirksamkeit der Auflösung zum vereinbarten Termin geltend machen, wenn sie die Schwangerschaft unverzüglich nach Kenntniserlangung mitteilt (Quelle: noch am selben Tag, nachweislich nicht mehr möglich allerspätestens am nächsten Tag) und sofort die Schwangerschaftsbestätigung übermittelt. Das Dienstverhältnis verlängert sich dann bis zum Beginn des generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots (dh bis zum Beginn der Schutzfrist; → lb-msf-02). Bei verspäteter Mitteilung bleibt es bei der Auflösung zum ursprünglichen Termin.
  • Praxistipp der Quelle: Zusatzklausel, wonach die einvernehmliche Auflösung auch bei bereits bestehender, aber (noch) nicht bekannter Schwangerschaft wirksam sein soll. Ob solche Klauseln gerichtlich Bestand hätten, ist ungewiss — es gibt dazu keine Rechtsprechung (⚠ Quelleneinschätzung; schadet laut Quelle jedenfalls nicht).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Arbeitnehmerkündigung während der Schwangerschaft zulässig; gesetzliche/KV-Fristen und -termine unberührt
Schriftform einvernehmliche Auflösung mit Schwangerer nur schriftlich wirksam (§ 10 Abs 7 MSchG)
Minderjährige zusätzliche Bescheinigung (Gericht oder Interessenvertretung) über die MSchG-Belehrung
Mitteilungsfrist „unverzüglich": noch am selben Tag, allerspätestens am nächsten Tag, plus sofortige Übermittlung der Schwangerschaftsbestätigung
Rechtsfolge bei rechtzeitiger Einwendung Auflösungstermin fällt weg; Dienstverhältnis verlängert sich bis zum Beginn der Schutzfrist

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Abs 7 MSchG (Schriftform, Minderjährigen-Bescheinigung) — im Quelltext zitiert.
  • Verlängerungsfolge „bis zum Beginn des generellen oder individuellen Beschäftigungsverbots" mit Judikaturfundstelle 8 ObA 76/06v belegt — ; der Begriff „Schutzfrist" wird vom Briefing selbst als Klammer gesetzt (Detailregime → lb-msf-02).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Beendigungs-Constraint statt hartem Enddatum: Bei einvernehmlicher Auflösung mit einer (möglicherweise) Schwangeren darf das Dienstenddatum nicht als fix terminierte Beendigung gebucht werden, solange das Mutterschutz-Fenster (Schwangerschaftsbeginn bis Schutzfristende) offen ist — Validierung/Warnung vor Beendigung, die das MSchG-Fenster schneidet; bei Unwirksamkeits-Einwendung endet das Dienstverhältnis erst mit Beginn der Schutzfrist (Abrechnung der Zwischenzeit, Storno der bereits erstellten Beendigungsabrechnung).
  • Dokumentenpflicht (Schriftform; bei Minderjährigen Belehrungs-Bescheinigung) als Anhang-Pflicht am Beendigungs-Datensatz vorsehen (HR-Dokumentenstruktur).
  • Abrechnungslogik AN-Kündigung bleibt unverändert (Kündigungszeit bezahlt bis Termin); kein Sonderfall für Schwangerschaft nötig.
  • Für Gemeindebedienstete (Bgld.): MSchG nur für bundesrechtliche Restfälle, Mutterschutz/Karenz über Bgld. MVKG/GemBG (personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md) — Constraint-Regime je Mitarbeitergruppe konfigurierbar halten.

Verweise

  • KB-intern: lb-sch-06 (Arbeitgeberkündigung/Entlassung mit Gerichtszustimmung) · lb-sch-05 (persönlicher Geltungsbereich; Motivkündigungsschutz freier Dienstnehmerinnen) · lb-sch-08 (Beginn/Ende des Schutzes, Befristung) · lb-kar-05 (Kündigungs-/Entlassungsschutz während Elternkarenz) · lb-msf-02 (Beginn der Schutzfrist vor der Geburt).
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md · personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Bgld.md.
  • Hinweis (Export-Artefakt): Die Judikaturfundstelle ist im Export als „1 8 ObA 76/06v" mit dem Fußnotenmarker verschmolzen; Lesart 8 ObA 76/06v aus dem Kontext (ARD 5750/2/2007).