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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/entlassung_arbeiter_gefangnis.md
T
fegger 8c7837384b [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 8)
Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).

- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
  Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
  Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
  Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
  endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
  Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
  Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
  beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
  Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
  Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
  Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
  insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
  urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
  Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
  ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
  Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
  BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
  Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
  waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
  22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
  vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
  end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
  closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
  Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
  now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
  (numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
  topic under different chapters resolves to different clusters:
  Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
  in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
  6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
  hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
  entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
  binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
  '10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
  18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
  z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
  GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
  (internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
  labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
  parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
  structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
  508 curated entries, 0 problems
2026-09-10 20:17:29 +02:00

5.0 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-bnd-25 8 Entlassung Arbeiter - Gefängnis Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsarten beendigungsarten Vinzenz 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_entlassung_arbeiter_gefangnis.pdf .lexis360/md/entlassung_arbeiter_gefangnis.md
GewO 1859 § 82 lit i
AngG § 27 Z 5
gefaengnisaufenthalt
freiheitsstrafe
untersuchungshaft
dauertatbestand
lb-bnd-16
lb-bnd-30
lb-bnd-31
lb-bnd-33

Entlassung Arbeiter - Gefängnis

Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-25).

Zusammenfassung

  • Entlassungsgrund (§ 82 lit i GewO 1859): mehr als 14-tägiger Gefängnisaufenthalt des Arbeiters. Die Entlassung kann — selbst wenn das Haftende bereits feststeht — frühestens am 15. Tag der Haft ausgesprochen werden; eine Entlassung vor dem 14. Tag ist ungerechtfertigt.
  • Parallel zum Angestelltenrecht: der Tatbestand entspricht weitgehend § 27 Z 5 Fall 1 AngG (→ lb-bnd-16); das Briefing verweist für Details dort hin.
  • Freiheitsstrafe: alle Abwesenheiten, in denen der AN gefänglich angehalten wird. Nach OGH ist im Arbeiterrecht unerheblich, ob die Haft auf einer strafrechtlichen Verurteilung oder einer verwaltungsbehördlichen Strafe beruht; anders als im Angestelltenrecht ist auch die Untersuchungshaft umfasst.
  • Verschulden: am Fernbleiben nicht erforderlich — auch ein unverschuldet in Haft befindlicher AN kann entlassen werden; die Verhinderung muss aber zumindest zurechenbar sein.
  • Geltendmachung: Dauerzustand — der Grund kann während der gesamten Abwesenheit aufgegriffen werden; der Ausspruch ist jedenfalls erst ab dem 15. Hafttag möglich. Verfristung: wurde der AN aus der Haft entlassen und hat den Dienst wieder angetreten, ist die Entlassung verfristet.
  • Praxistipp Zustellung: die Entlassung muss dem AN zugestellt werden, um zu wirken; empfohlen ist der eingeschriebene Brief an die Adresse der Haftanstalt — die Anstaltsadresse kann bei der Meldung der Arbeitsverhinderung (durch den AN oder eine beauftragte Person) erfragt werden.
  • Abgrenzung: bei kurzen Anhaltungen ist alternativ zu prüfen, ob der AN Vertrauensunwürdigkeit verwirklicht hat — insb bei Festnahme/Verurteilung wegen Diebstahls oder sonstiger Straftat mit Bezug zur geschuldeten Tätigkeit (→ lb-bnd-30).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Entlassungsgrund mehr als 14-tägiger Gefängnisaufenthalt, § 82 lit i GewO 1859
Mindestdauer 14 Tage Haft; Ausspruch vor dem 14. Tag → ungerechtfertigt
Frühester Ausspruch 15. Tag der Haft — auch wenn das Haftende schon feststeht
Erfasste Haftarten strafrechtliche Verurteilung UND verwaltungsbehördliche Strafe; im Arbeiterrecht auch Untersuchungshaft (anders als § 27 Z 5 Fall 1 AngG)
Verschulden nicht erforderlich (auch unverschuldete Haft); Verhinderung zumindest zurechenbar
Dauertatbestand Ausspruch während der gesamten Abwesenheit möglich
Verfristung Entlassung nach Haftentlassung + Wiederantritt des Dienstes → verfristet
Zustellung eingeschriebener Brief an Haftanstaltsadresse; Anstaltsadresse bei der Verhinderungsmeldung erfragen
Abgrenzung kurze Anhaltungen → Vertrauensunwürdigkeit prüfen (zB Diebstahl mit Tätigkeitsbezug)

Rechtsgrundlagen

  • § 82 lit i GewO 1859 (Entlassung wegen Gefängnisaufenthalts) — ausdrücklich zitiert
  • § 27 Z 5 Fall 1 AngG (Paralleltatbestand Angestellte, Dienstverhinderung über eine erhebliche Zeit) — zitiert
  • Die Unterscheidung Angestellten-/Arbeiterrecht (Untersuchungshaft) beruht auf OGH-Judikatur ohne §-Zitat — als Briefing-Aussage dokumentiert, Detailverifikation der StRspr über RIS offen.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Ausspruch ab 15. Hafttag als Beendigungsdatum: der Ausspruchstag bestimmt den letzten Entgelttag; die 14-Tage-Schwelle ist als Prüfwert im Beendigungs-Workflow der hr_payroll-Engine führen (kein automatischer Trigger — Rechtsentscheid bleibt manuell).
  • Entlohnung während der Haft: kein Arbeitsverhinderungs-Entgeltanspruch im Briefing ausgewiesen — Abrechnung endet mit dem Ausspruch; Abfertigung Alt/Urlaubsersatzleistung nach der Entlassungs-Folgen-Matrix (→ lb-bnd-31).
  • Zustellung ist Verfahrensfrage, keine Abrechnungsgröße.
  • Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing; im Meldewesen endet die SV- Zugehörigkeit mit dem DV-Ende (übliche Ab-/Anmeldeprozesse der Beendigung).

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-16 (Entlassung Angestellte Dienstverhinderung über eine erhebliche Zeit, Paralleltatbestand) · lb-bnd-30 (Entlassung Arbeiter Vertrauensunwürdigkeit, Abgrenzung) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-33 (Entlassungsgründe Arbeiter und Angestellte)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (GewO/AngG-Regime)