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odoo-at-payroll/personalverrechnung/wissensbasis/dokumente/entlassung_arbeiter_konkurrenzierendes_verhalten.md
T
fegger 8c7837384b [ADD] personalverrechnung: Lexis360 knowledge base (Batch 8)
Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).

- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
  Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
  Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
  Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
  endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
  Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
  Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
  beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
  Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
  Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
  Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
  insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
  urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
  Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
  ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
  Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
  BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
  Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
  waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
  22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
  vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
  end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
  closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
  Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
  now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
  (numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
  topic under different chapters resolves to different clusters:
  Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
  in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
  6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
  hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
  entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
  binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
  '10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
  18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
  z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
  GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
  (internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
  labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
  parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
  structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
  508 curated entries, 0 problems
2026-09-10 20:17:29 +02:00

6.4 KiB
Raw Blame History

id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
id batch title work chapter topic author stand source legal_bases tags cross_refs
lb-bnd-27 8 Entlassung Arbeiter Konkurrenzierendes Verhalten Lexis Briefings Personalrecht Beendigungsarten beendigungsarten Vinzenz 2026-08
pdf text
.lexis360/Lexis360_entlassung_arbeiter_konkurrenzierendes_verhalten.pdf .lexis360/md/entlassung_arbeiter_konkurrenzierendes_verhalten.md
GewO 1859 § 82 lit e
AngG § 27 Z 3
RL 2016/943/EU
geschaeftsgeheimnis
betriebsgeheimnis
geheimnisverrat
nebetaetigkeit
verwirkung
lb-bnd-18
lb-bnd-19
lb-bnd-20
lb-bnd-31
lb-bnd-33

Entlassung Arbeiter Konkurrenzierendes Verhalten

Lexis Briefings Personalrecht, Vinzenz, Stand August 2026 (lb-bnd-27).

Zusammenfassung

  • Entlassungsgrund (§ 82 lit e GewO 1859): zwei getrennt zu betrachtende Tatbestände — (1) Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, (2) Betreiben eines der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäfts ohne Einwilligung des Gewerbeinhabers.
  • Pendants im Angestelltenrecht: das abträgliche Nebengeschäft entspricht dem § 27 Z 3 erster Fall AngG (→ lb-bnd-19); einen eigenständigen Tatbestand für den Geheimnisverrat gibt es im Angestelltenrecht nicht — dort sind Untreue im Dienst bzw Vertrauensunwürdigkeit zu prüfen (→ lb-bnd-18, lb-bnd-20).
  • Geschäfts-/Betriebsgeheimnis: keine Legaldefinition; Lehre: nicht offenkundige Tatsachen/Kenntnisse, die den Bereich des Unternehmens betreffen, an deren Geheimhaltung der AG ein objektiv berechtigtes Interesse hat. Geschäftsgeheimnisse eher kaufmännisch/wirtschaftlich, Betriebsgeheimnisse eher technisch. Die RL 2016/943/EU definiert das Geschäftsgeheimnis europaweit einheitlich und deckt sich im Wesentlichen mit den bisherigen Merkmalen.
  • Grenze des Geheimnisschutzes: strafbare oder unlautere Geschäftspraktiken des AG können kein Geschäftsgeheimnis bilden — der AN darf sie bei Gerichten/Behörden anzeigen; auch die davon betroffenen Geschäftspartner dürfen informiert werden.
  • Abträgliches Nebengeschäft: anders als die AngG-Konkurrenzverbote keine Aufzählung bestimmter Fälle, sondern pauschal alle Nebengeschäfte, wenn „abträglich". Häufigste Fallgruppen: Konkurrenzierung des AG, übermäßige anderweitige Ausbeutung der eigenen Arbeitskraft, Rufschädigung durch unseriöse Nebentätigkeiten. Bloße Vorbereitungshandlungen berechtigen nicht zur Entlassung (wie im Angestelltenrecht). OGH: Entlassung eines Elektrikers, der bei einer Kundin des AG auf eigene Rechnung (ohne Geld) arbeitete, nicht gerechtfertigt.
  • Verschulden: Fahrlässigkeit genügt — aus dem Wortlaut „Verrat" lässt sich kein Vorsatz-Erfordernis ableiten; bereits der bloße Versuch erfüllt den Tatbestand (Beispiel: Anfertigen von Pausen geheimer Konstruktionspläne zur Weiterleitung → Tatbestand erfüllt, gleich ob es tatsächlich zur Weitergabe kommt). Das Geheimhaltungsinteresse des AG muss dem Arbeiter zumindest erkennbar gewesen sein.
  • Schadenseintritt: irrelevant.
  • Geltendmachung: unverzüglich nach Bekanntwerden; Zuwarten = Verwirkung des Auflösungsrechts (Entlassung rechtswirksam, aber unbegründet, mit den Rechtsfolgen der unbegründeten Entlassung); bei unklarem Sach-/Rechtslage ausreichende Überlegungsfrist bzw Rechtsauskunft.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-08)

Wert / Regel Detail
Entlassungsgrund Geheimnisverrat ODER abträgliches Nebengeschäft ohne Einwilligung des Gewerbeinhabers, § 82 lit e GewO 1859
Geheimnisbegriff nicht offenkundige Tatsachen/Kenntnisse des Unternehmensbereichs mit objektiv berechtigtem Geheimhaltungsinteresse; kaufmännisch (Geschäft) vs technisch (Betrieb); kein gesetzl. Legalbegriff
EU-Definition RL 2016/943/EU einheitlicher Geschäftsgeheimnisbegriff, deckt sich im Wesentlichen
Schranken des Schutzes strafbare/unlautere AG-Geschäftspraktiken = kein Geschäftsgeheimnis; Anzeige/Information von Geschäftspartnern zulässig
Abträglichkeit pauschal alle Nebengeschäfte; Fallgruppen: Konkurrenzierung, übermäßige Ausbeutung der Arbeitskraft, Rufschädigung durch unseriöse Nebentätigkeiten
Vorbereitungshandlungen genügen nicht (wie § 27 Z 3 AngG)
OGH-Beispiel Elektriker arbeitet ohne Geld bei Kundin des AG → Entlassung nicht gerechtfertigt
Verschulden leichte Fahrlässigkeit genügt; Vorsatz nicht erforderlich
Versuch bloßer Versuch erfüllt den Tatbestand (Pausen geheimer Pläne unabhängig von tatsächlicher Weitergabe)
Erkennbarkeit Geheimhaltungsinteresse des AG musste dem Arbeiter zumindest erkennbar sein
Schaden nicht erforderlich
Unverzüglichkeit Ausspruch unverzüglich nach Bekanntwerden; Zuwarten → Verwirkung (Entlassung wirksam, aber unbegründet)
Überlegungsfrist bei unklarem Sachverhalt/Rechtslage ausreichend Zeit für den AG (auch Rechtsauskunft)

Rechtsgrundlagen

  • § 82 lit e GewO 1859 (Geheimnisverrat / abträgliches Nebengeschäft) — ausdrücklich zitiert
  • § 27 Z 3 erster Fall AngG (Paralleltatbestand Nebengeschäft) — zitiert
  • RL 2016/943/EU (Geschäftsgeheimnisbegriff) — zitiert
  • Geheimnisbegriff der Lehre ohne §-Norm — ⚠ RIS-Verifikation im Einzelfall offen.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Keine Abrechnungsparameter im Briefing — der Ausspruchstag bestimmt den letzten Entgelttag.
  • Verwirkte (zu späte) Entlassung → unbegründet mit den Anspruchs-Flags (Abfertigung Alt, Urlaubsersatzleistung) — Konstellation im Beendigungs-Workflow führen (Entlassungs-Folgen-Matrix, → lb-bnd-31).
  • Nebengeschäft/Geheimnisverrat selbst hat keine direkte Abrechnungsfolge; nur der Beendigungsvorgang wirkt in Work Entries, Abfertigung und Meldewesen.
  • Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.

Verweise

  • KB-intern: lb-bnd-18 (Entlassung Angestellte Untreue, Angestellten- Pendants für Geheimnisverrat) · lb-bnd-19 (Entlassung Angestellte Verstoß Konkurrenzverbot, § 27 Z 3 erster Fall) · lb-bnd-20 (Entlassung Angestellte Vertrauensunwürdigkeit) · lb-bnd-31 (Entlassung Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-33 (Entlassungsgründe Arbeiter und Angestellte)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (GewO/AngG-Regime)