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Eighth Lexis 360 intake (134 briefings, source Stands 2025-06 to
2026-08), extending the corpus to 508 curated entries in 62 clusters.
This batch opens six further briefings chapters ('Beendigungsarten',
'Betriebsrat & Betriebsvereinbarungen', 'Beendigungsansprueche &
Endabrechnung', 'Beendigungsphase - Sonstiges', 'Meldungen &
Verpflichtungen', 'Unternehmensaufloesung & Betriebsuebergang';
sixteen chapters in total now).
- 6 new clusters: beendigungsarten bnd (44: Austritt, Entlassung,
Kuendung incl. Motiv-/sozialwidrige Kuendung, Probezeit,
Fruehwarnsystem), betriebsrat brt (35: Befugnisse, BR-Mitglieder,
Betriebsvereinbarungen, Kuendigungsschutz, Versetzung, Sozialplan),
endabrechnung end (25: Abfertigung Alt/Neu, freiwillige
Abfertigungen, Endabrechnung Zeitguthaben, Vergleich,
Kuendigungsentschaedigung, Abgangsentschaedigung, Outplacement),
beendigungsphase bso (10: Abmeldung SV, Arbeitslosengeld,
Dienstzeugnis, Konkurrenzklausel, ASG-Verfahren,
Aufloesungsabgabe), meldungen mel (8: DSGVO-Datenfragen,
Informationspflichten, Schriftform, Meldepflichten),
insolvenz/betriebsuebergang ins (8); existing clusters extended:
urlaub 14 -> 16, sonderzahlungen 4 -> 5, praemien 6 -> 7
- documented gaps closed: Motivkuendung (lb-bnd-43), Praemien bei
Beendigung (lb-end-18), Abfertigung Alt / Verfuegungsmoeglichkeiten
ueber die Abfertigung Neu (lb-end-01/02/03), Rueckzahlung von
Darlehen (lb-end-25), Ausbildungskostenrueckersatz (lb-end-26),
BR-Kuendigungs-/Entlassungsschutz (lb-brt-13),
Betriebsvereinbarungsbriefings (brt cluster), Dienstfreistellung
waehrend der Kuendigungsfrist (lb-bso-03)
- cross-batch reconciliations (9 back-references): ent-02 -> brt-19/
22/28/29, ent-11 -> end-26, prd-04 -> brt-13, rhz-04 -> bnd-43,
vor-10 -> end-01/02/03/16, kar-01 -> end-01/02, lvr-02 ->
end-06/25, prm-03 -> end-18, sac-06 -> bso-03 + prd-03 (batch-7
closure)
- brt-01 cross_ref fix: mislabeled lb-ent-01 ('Ueberlassene
Arbeitskraefte') corrected to lb-aug-01; SV-Meldepflicht pointer
now lb-mel-08
- ID gaps by design: lb-brt-24, lb-end-07, lb-bso-08 never assigned
(numbers retired by fossil-ID corrections, never reused)
- tooling: BATCH 8; new CHAPTER_TOPIC_MAP pinning layer (the same
topic under different chapters resolves to different clusters:
Sonderzahlungen/Provisionen/Praemien/Urlaubsersatzleistung exist
in both the Entgelt and the Beendigungsansprueche chapters);
6 new TOPIC_TO_PREFIX/CLUSTERS entries; keyword-fallback order
hardened (specific stems before generic beendigung/insolvenz/
entgelt/urlaub/meldepflicht)
- flagged for RIS: end-01 Abfertigung-Alt wage tax example below the
binding minimum-6% tariff, end-09 par. 68 overtime exemption
'10h/120 EUR' vs binding 15h/170 EUR, end-21 example DN-SV rate
18.07% vs component sum 17.57%, brt-20/22 facultative BV items
z7-z26 vs z7-z27, brt-15 '40 BRWO' citation garble, bnd-37 garbled
GlBG paragraph reference, mel-03 DSB retention 6 vs 7 months
(internal source contradiction), ins-06 inconsistent HBG year
labels
- curation in 12 groups (g1/g2 in prior sessions; g3 plus ten
parallel agent groups, each with a self-check on frontmatter/
structure/cross-refs); registry and check green: 508 sources,
508 curated entries, 0 problems
6.1 KiB
6.1 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| lb-bnd-02 | 8 | Austritt Angestellte - Gesundheitliche Gründe | Lexis Briefings Personalrecht | Beendigungsarten | beendigungsarten | Niederfriniger | 2026-07 |
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Austritt Angestellte – Gesundheitliche Gründe
Lexis Briefings Personalrecht, Niederfriniger, Stand Juli 2026 (lb-bnd-02).
Zusammenfassung
- Austrittsgrund (§ 26 Z 1 AngG): Der Angestellte kann vorzeitig austreten, wenn er (1) zur Fortsetzung der Dienstleistung unfähig wird oder (2) sie ohne Schaden für Gesundheit oder Sittlichkeit nicht fortsetzen kann. Die Beeinträchtigung/Gefährdung muss von Dauer sein; auch psychische Gründe können ursächlich sein.
- Dienstunfähigkeit: erfasst Unfähigkeit, die erst während des Arbeitsverhältnisses eintritt. Maßstab ist allein, ob der Angestellte die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht mehr erbringen kann — nicht Berufsunfähigkeit oder Invalidität iSd ASVG. Die Ursache der Unfähigkeit (insb ob in der Arbeitsleistung liegend) ist unerheblich.
- Gesundheitsgefährdung: genügt bereits, wenn ein Gesundheitsschaden bei Fortsetzung der Arbeit befürchtet werden muss (Schaden muss noch nicht eingetreten sein). Nur eine gegenwärtige Bedrohung genügt (reine Zukunftsbefürchtung reicht nicht); kausaler Zusammenhang mit der Arbeitsleistung muss bestehen, sie muss aber nicht allein durch die Arbeit verursacht sein (Verschlechterung eines anlagebedingten Leidens genügt; auch Arbeitsklima/Mobbing). Berufstypische Gefahren (Unfallgefahr Berufskraftfahrer, Infektionsgefahr Pflegepersonal) rechtfertigen keinen Austritt.
- Ersatzbeschäftigung: Austritt ist unzulässig, wenn der AG binnen angemessener Frist eine gesundheitsverträgliche Ersatzbeschäftigung im Rahmen der arbeitsvertraglich übertragenen Tätigkeit anbietet und der AN sie zurückweist; der AG muss von sich aus anbieten. Ein Anbot nach dem Austritt ist irrelevant. Eine vertragsändernde Entgeltminderung muss der AN nicht hinnehmen.
- Aufklärungspflicht des AN vor Ausübung des Austrittsrechts (konkret; entfällt bei bekannter Situation oder wenn Verweisung offenkundig nicht in Betracht kommt) — aber keine Nachweispflicht zum Zeitpunkt der Austrittserklärung.
- Geltendmachung: Dauerzustand → Austritt jederzeit solange erklärbar. Beweislast beim AN für Fortsetzungsunmöglichkeit bzw Unzuträglichkeit des Anbots außerhalb des Vertragsrahmens; AG beweist sein Anbot.
- Konsequenzen: Bei durch den AG rechtswidrig und schuldhaft verursachter Gesundheitsbeeinträchtigung besteht ein Kündigungsentschädigungsanspruch. Kündigt der AN anstatt auszutreten, bleibt ausnahmsweise die Abfertigung Alt erhalten, sofern der Austrittsgrund des § 26 Z 1 AngG vorliegt.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Austrittsgrund | Dienstunfähigkeit oder Gesundheitsgefährdung (zweiter Fall inkl. Sittlichkeit), § 26 Z 1 AngG ✅ |
| Dauer-Richtlinie | Fortsetzung unzumutbar, wenn Beeinträchtigung voraussichtlich länger als 26 Wochen andauert (Anlehnung an § 139 Abs 1 ASVG) — Anhaltspunkt, keine starre Grenze |
| Gesundheitsgefährdung | genügt bereits bei befürchtetem Schaden; muss gegenwärtig (zum Zeitpunkt der Austrittserklärung) bestehen und kausal mit der Arbeitsleistung zusammenhängen |
| Berufstypische Gefahr | kein Austrittsgrund (zB Unfallgefahr Berufskraftfahrer, Infektionsgefahr Krankenpflege) |
| Ersatzbeschäftigung | Austritt unzulässig, wenn AG binnen angemessener Frist gesundheitsverträgliche Tätigkeit im vertraglichen Rahmen anbietet und AN ablehnt; AG muss von sich aus anbieten |
| Entgeltminderung | vertragsändernde Entgeltminderung beim Ersatzarbeitsplatz muss AN nicht hinnehmen |
| Aufklärungspflicht | AN muss AG vor Austritt konkret auf Dienstunfähigkeit/Gesundheitsgefährdung hinweisen; keine Nachweispflicht |
| Beweislast | AN: Fortsetzungsunmöglichkeit/Anbotsmangel · AG: Anbot der Ersatzbeschäftigung |
| Kündigungsentschädigung | Anspruch, wenn Gesundheitsbeeinträchtigung durch AG rechtswidrig und schuldhaft verursacht |
| Abfertigung Alt | bei Kündigung anstatt Austritt erhalten, wenn § 26 Z 1-Austrittsgrund vorliegt |
Rechtsgrundlagen
- § 26 Z 1 AngG (Austritt wegen Dienstunfähigkeit/Gesundheitsgefährdung) — im Briefing ausdrücklich zitiert ✅
- § 82a lit a GewO 1859 (analoger Austrittsgrund Arbeiter, Rsp wechselseitig nutzbar) — zitiert ✅
- § 139 Abs 1 ASVG — nur als Herleitung der 26-Wochen-Richtlinie in der Fußnote genannt ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Abrechnungsmodus Beendigung: Der § 26 Z 1-Austritt ist ein „ungerechtfertigter" vorzeitiger Austritt iSd Ausnahme-Kataloge — Abfertigung Alt entfällt grundsätzlich; nur die Sonderkonstellation „Kündigung statt Austritt mit anerkanntem § 26 Z 1-Grund" erhält den Abfertigungsanspruch → im Austritts-Workflow der hr_payroll-Engine als Anspruchs-Flag abbilden (→ lb-bnd-09).
- Kündigungsentschädigung (bei schuldhafter Gesundheitsbeeinträchtigung durch den AG) ist ein eigener Abrechnungsbestandteil bei Beendigung — Betragshöhe über Kündigungsfrist-Parameter.
- Ersatzbeschäftigungs-Anbot hat keine unmittelbare Payroll-Folge, ist aber ein prä-Austritts-Workflow-Schritt (Dokumentation im HR-Fall).
- Kein SV-/Meldewesen-Spezifikum im Briefing.
Verweise
- KB-intern: lb-bnd-06 (Analoggrund Arbeiter) · lb-bnd-09 (Folgen und Ansprüche) · lb-bnd-10 (Austrittserklärung) · lb-bnd-11 (Austrittsgründe Überblick)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(AngG-Kernregime)