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id: lb-sac-10
batch: 2
title: "Sachbezug Dienstwohnung - im Betriebsvermögen des Dienstgebers"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Entgelt: Anspruch & Abrechnung"
topic: sachbezuge
author: "Sicher"
stand: 2026-06
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_sachbezug_dienstwohnung_im_betriebsvermogen_des_di.pdf"
text: ".lexis360/md/sachbezug_dienstwohnung_im_betriebsvermogen_des_di.md"
legal_bases: ["Sachbezugswerte-VO"]
tags: [dienstwohnung, betriebsvermogen, angemessenheitspruefung, heizkostenzuschlag]
cross_refs: ["lb-sac-09", "lb-sac-11"]
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# Sachbezug Dienstwohnung im Betriebsvermögen des Dienstgebers
*Lexis Briefings Personalrecht, Sicher, Stand Juni 2026 (lb-sac-10).*
## Zusammenfassung
- **Angemessenheitsprüfung:** Bei Wohnungen im Betriebsvermögen ist der
pauschale Wert (m² × Richtwert [- Abschläge]) einer Vergleichsrechnung zu
unterziehen: Bandbreite **50 % bis 200 %** des pauschalen Werts. Liegt
die um **25 %** verminderte **fremdübliche Miete** (ermittelbar über den
Immobilienpreisspiegel) innerhalb der Bandbreite, bleibt der pauschale
Wert maßgeblich; außerhalb ist mit der fremdüblichen Miete 25 %
weiterzurechnen. (Die 25 %-Reduktion gleicht aus, dass die Dienstwohnung
an das Dienstverhältnis gebunden ist und mit dessen Ende entfällt — das
Mietrechtsgesetz ist nicht anwendbar.)
- **Betriebskosten** (Regel: Arbeitgeber trägt sie, kein Handlungsbedarf):
Trägt der Arbeitnehmer die Betriebskosten, ist der pauschale Wert um
**25 %** zu kürzen; wurde mit der fremdüblichen Miete gerechnet, besteht
kein Handlungsbedarf, weil darin keine Betriebskosten enthalten sind.
- **Heizkosten** (Regel: Arbeitnehmer trägt sie): Trägt der Arbeitgeber,
ist ganzjährig monatlich ein **Heizkostenzuschlag von € 0,58/m²**
anzusetzen — auch wenn die tatsächlichen Heizkosten bekannt sind;
Kostenbeiträge des Arbeitnehmers kürzen den Zuschlag.
- Der so ermittelte Wert ist der für die Lohn- und Gehaltsverrechnung
maßgebliche Sachbezug, ausgenommen die arbeitsplatznahe Kleinwohnung
(Abschlagsregel nach lb-sac-09).
- **Ohne Anwendbarkeit der Sachbezugswerte-VO:** Eine freie Dienstwohnung
ist nur dann kein geldwerter Vorteil, wenn der Arbeitnehmer sie
ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch nimmt (zB
Dienstwohnung eines Werkportiers bei beibehaltener eigener Wohnung,
Zurverfügungstellung nur für die Tage der Dienstausübung). Eine nach
objektiven Kriterien als **Mittelpunkt der Lebensinteressen** nutzbare
Wohnung begründet den Sachbezug auch bei beibehaltener Eigenwohnung
(zB zum Bezirkshauptmann bestellter Bediensteter).
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Bandbreite Angemessenheit | **50 %200 %** des pauschalen Werts (m² × Richtwert [- Abschlag]) |
| Vergleichsmaßstab | fremdübliche Miete lt. Immobilienpreisspiegel **abzüglich 25 %**; außerhalb der Bandbreite → dieser Wert ist maßgeblich |
| Quellenbeispiel (Steiermark, 100 m², Richtwert 2024: € 9,21/m²) | pauschal € 921,, kein Normwohnungs-Standard → 30 % = € 644,70; Bandbreite € 322,351.289,40; fremdübliche Miete € 340, 25 % = € 255, → außerhalb → **€ 255, maßgeblich** |
| Betriebskosten | Regel: AG trägt (keine Korrektur); Ausnahme: AN trägt → pauschaler Wert um **25 %** kürzen; fremdübliche Miete enthält keine Betriebskosten |
| Heizkosten | Regel: AN trägt (keine Korrektur); Ausnahme: AG trägt → **Heizkostenzuschlag € 0,58/m²** ganzjährig monatlich, immer pauschal (auch bei bekannten Ist-Kosten); AN-Kostenbeiträge kürzen |
| Kleinwohnungsgrenzen | lb-sac-10 nennt „30,140 m²" (bis 2024 geltende Grenzen); die aktuellen Grenzen ab 2024/2025 lauten 35/45 m² (lb-sac-09, gleicher Stand 2026-06) — ⚠ bei Implementierung lb-sac-09 folgen und an RIS verifizieren |
| Ohne SBWVO | kein Vorteil bei ausschließlich AG-seitigem Interesse und Beibehaltung der eigenen Wohnung; mittelpunktsfähige Wohnung → Vorteil auch bei beibehaltener Eigenwohnung |
## Rechtsgrundlagen
- **Sachbezugswerte-VO** — Bewertung folgt der Dienstwohnungs-Systematik
(§ 2, zitiert in lb-sac-09); lb-sac-10 selbst enthält keine §-Zitate.
- **Judikatur (VwGH-Serie):** VwGH 84/14/0149, 87/14/0060, 93/14/0109,
95/13/0078 (ARD 4917/19/98) — ausschließliches Arbeitgeberinteresse;
VwGH 97/15/0089 (ARD 5034/13/99) — Mittelpunkt der Lebensinteressen.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- Bewertungs-Pipeline in Stufen: Grundwert nach lb-sac-09 →
Angemessenheitsprüfung (fremdübliche Miete als externe Dateneingabe je
Wohnung) → Betriebskosten-Variante (25 %-Kürzung) →
Heizkostenzuschlag → ggf. Kleinwohnungs-Abschlag.
- Heizkostenzuschlag € 0,58/m² als Parameter (Stand 2026-06); pauschaler
Ansatz ungeachtet der Ist-Kosten — keine Ist-Kosten-Erfassung nötig.
- Die Variante „kein geldwerter Vorteil" (ausschließliches
Arbeitgeberinteresse) braucht keine Abrechnungsregel, aber eine
dokumentierte Zuordnungsentscheidung.
## Verweise
- **KB-intern:** lb-sac-09 (Dienstwohnung allgemein — m²-Werte, Abschläge,
Kleinwohnungen) · lb-sac-11 (vom Arbeitgeber angemietete Dienstwohnung —
andere Vergleichsrechnung)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`