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lb-atz-06 1 Altersteilzeit Lohnausgleich: Vertiefung Lexis Briefings Personalrecht Beschäftigungsverhältnisse altersteilzeit Marek 2026-07
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lohnausgleich
normalarbeitszeit
biennalsprung
sachbezug
hochstbeitragsgrundlage
kv-gehaltserhohung
lb-atz-01
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lb-atz-10

Altersteilzeit Lohnausgleich: Vertiefung

Lexis Briefings Personalrecht, Marek, Stand Juli 2026 (lb-atz-06).

Zusammenfassung

  • Normalarbeitszeit-Basis (seit Jänner 2024): Für die Arbeitszeitreduktion zählt die durchschnittliche Normalarbeitszeit der letzten 12 vollen Kalendermonate (vorher: weitgehend NAZ des letzten Monats). Vollbeschäftigte: KV-Arbeitszeit, ohne KV: gesetzliche 40 Wochenstunden; Überstunden/Mehrstunden zählen nicht. Teilzeit: individuell vereinbarte NAZ; bei Teilzeit→Vollzeit-Wechsel im Bezugszeitraum wird gedrittelt/durchschnittlich gerechnet — Beispiel: (32,5 h × 7 + 38,5 h × 5) ÷ 12 = 35 h; ATZ-Vereinbarung 19,25 h → Reduktion auf 55 %, Unterwert = 55 % des Oberwerts.
  • Krankenstände: Seit Jänner 2024 zählen nur Kalendermonate mit vollem Entgelt für den ganzen Monat; Monate mit halber (oder geringerer) Entgeltfortzahlung fallen weg — Ober-/Unterwert ggf. aus weniger als 12 Monaten. Mindestens 3 volle Kalendermonate; fehlen sie wegen langem Krankenstand, wird so lange zurückgerechnet, bis 3 vorliegen. Bei Karenz kein Rückgriff: erst 3 volle Monate ≥ 60 % KV-Arbeitszeit arbeiten, dann ATZ möglich.
  • KV-Gehaltserhöhung zum ATZ-Beginn — drei Grundsätze: Ober-/Unterwert richten sich nach den Bezügen der letzten 12 vollen Kalendermonate; eine KV-Erhöhung steigert BG, Teilzeitentgelt und Lohnausgleich; das Altersteilzeitgeld steigt nicht (Abgeltung über Erhöhung des ATZ-Geldes mit 1. Mai um den Tariflohnindex des Vorjahres). Beispiel (Beginn
      1. 2026, 50 %, Ø-Bezug 4.600 €, KV +4 %): gemeldeter Lohnausgleich 1.150 €, ausgezahlter 1.196 € (× 1,04), Teilzeitentgelt 2.444 €, BG 4.888 €; nach Biennalsprung (+80 €, 1. 11. 2026) decken sich gemeldeter und ausgezahlter Lohnausgleich (1.216 €).
  • Sachbezüge erhöhen Ober- und Unterwert; nicht aliquotierbare (Dienstauto) oder für Teilzeit nicht aliquote Sachbezüge gehen in den Unterwert in gleicher Höhe ein. Beispiel (60 % Reduktion, Ø 4.800 €, Auto 600 €): Oberwert 5.400 €, Unterwert 2.520 €, Lohnausgleich 1.440 €; Tausch gegen E-Auto oder Entfall ändern den Lohnausgleich nicht (Ausnahme: HBG-Einkürzung).
  • HBG-Begrenzung (vereinbart): Lohnausgleich + Teilzeitentgelt ≤ jeweils geltende Höchstbeitragsgrundlage — Beispiel Vorverdienst 11.000 €/Oberwert 10.400 €: Bruttobezug unabhängig von der Reduktion (60/50/40 %) gleich 6.930 € (= HBG 2026, Stand 2026-07). Ohne Begrenzung steigt der Lohnausgleich mit stärkerer Reduktion (2.080 / 2.600 / 3.120 €).

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Bezugszeitraum Ober-/Unterwert 12 volle Kalendermonate (nur Monate mit vollem Entgelt; seit 1/2024)
Mindestbezugsmonate 3 volle Kalendermonate, sonst Rückrechnung (nur bei langem Krankenstand; Karenz: keine ATZ)
Reduktionsberechnung vereinbarte ATZ-NAZ ÷ Ø-NAZ der letzten 12 Monate (Beispiel 19,25/35 = 55 %)
SV-Satz Lohnausgleich (Dienstgeber + IE) 19,38 % vom Lohnausgleich (Stand 2026-07, Beispielrechnung der Quelle)
SV-Satz Differenzbeitragsgrundlage (DG+DN+IE) 36,45 % von (BG Teilzeitentgelt Lohnausgleich) (Stand 2026-07)
Biennalsprung in der ATZ erhöht Ober-, Unterwert, Teilzeitentgelt, BG und Lohnausgleich entsprechend (Beispiel +80 € Vollzeit → +40 € Teilzeit)
Höchstbeitragsgrundlage 2026 6.930 € monatlich (Stand 2026-07, aus Beispiel-Fußnote)
ATZ-Geld-Valorisierung Erhöhung mit 1. Mai um den Tariflohnindex des Vorjahres (kein Anstieg durch KV-Erhöhung)

Rechtsgrundlagen

  • Die Quelle nennt keine Gesetzesstelle; die Grundsätze (12-Monats-Basis seit 2024, Krankenstands-Monate, HBG-Begrenzung, ATZ-Geld-Valorisierung) sind ohne §-Zitat referenziert — ⚠ Detailnormen (AlVG, AVRAG) vor Implementierung gegen RIS verifizieren.
  • Die SV-Prozentwerte (19,38 %/36,45 %) stammen aus den Beispielrechnungen der Quelle (Stand 2026-07) — vor Verwendung gegen die aktuellen ÖGK-Werte verifizieren (vgl. Projekt-TASY-Layer).

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Ø-NAZ-Berechnung braucht die versionierte Arbeitszeithistorie (hr.version) je Monat der letzten 12 vollen Kalendermonate — Wechsel Teilzeit/Vollzeit automatisch mitteln, Überstunden ausschließen.
  • Voll-Entgelt-Monatsfilter (Krankenstand ≤ halbe Fortzahlung → Monat verwerfen; Rückrechnung bis 3 Monate) als Berechnungshilfe auf der Bezugsbasis des ATZ-Vertrags.
  • Zwei Lohnausgleich-Werte führen: „gemeldet" (Basis ATZ-Geld-Berechnung, ohne laufende KV-Erhöhung) vs. „ausgezahlt" (mit KV-Erhöhung ×) — zwei versionierte Werte bzw. Regeln, damit AMS-Meldung und Abrechnung nicht auseinanderfallen.
  • Biennalsprung/KV-Erhöhung als hr.rule.parameter-Zeitreihe; die Aufwertung von Ober-/Unterwert/Teilzeitentgelt/BG bei ATZ-Läufen testgetrieben abbilden (Beispielwerte der Quelle als Testfälle).
  • HBG-Begrenzung als bedingte Regel mit HBG als Jahresparameter (6.930 € für 2026 laut Quelle); Sachbezug-Bewertung in Ober-/Unterwert und Ist-Bezug konsistent führen.
  • Differenzbeitragsgrundlage (BG Teilzeitentgelt Lohnausgleich) bleibt die meldebestimmende Größe für das AMS-Formular.

Verweise

  • KB-intern: lb-atz-01 (Änderungen 2026) · lb-atz-04 (Lohnausgleich) · lb-atz-05 (Spezialfälle) · lb-atz-07 (Überblick) · lb-atz-09 (Altersteilzeitgeld, Valorisierung) · lb-atz-10 (Gehaltsabrechnung)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md.