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lb-mel-06 8 Auflage- und Aushangpflichten Lexis Briefings Personalrecht Meldungen & Verpflichtungen meldungen-verpflichtungen Ihradska/David 2026-06
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ArbVG § 15
ArbVG § 160 Abs 1
ArbVG § 160 Abs 2 Z 2
ArbVG § 30 Abs 1
ArbVG § 97 Abs 1 Z 2
AZG § 25 Abs 1
AZG § 25 Abs 2
AZG § 25 Abs 3
AZG § 17c
ARG § 24
ARG § 22d
ARG § 27 Abs 1
KJBG § 30 Abs 1
Heimarbeitsgesetz
Deregulierungsgesetz 2017
aushangpflichten
auflagepflichten
kollektivvertrag
betriebsvereinbarung
arbeitszeit
jugendliche
heimarbeit
lb-brt-16
lb-jug-08
lb-mel-04
lb-mip-01
lb-mip-02

Auflage- und Aushangpflichten

Lexis Briefings Personalrecht, Ihradska/David, Stand Juni 2026 (lb-mel-06).

Zusammenfassung

  • Stark reduziert seit 1. 7. 2017: Der Gesetzgeber hat die Auflage- und Aushangpflichten für Arbeitgeber mit dem Deregulierungsgesetz 2017 stark reduziert. Fortbestehen: das Arbeitszeitgesetz (Aushang der Arbeitszeiteinteilung und der Ruhepausen), das KJBG (Aushangpflichten für Jugendliche) sowie die Auflage der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und anzuwendenden Kollektivverträge.
  • Kollektivvertrag (§ 15 ArbVG): Jeder Arbeitgeber muss binnen drei Tagen nach Kundmachung des Kollektivvertragsabschlusses in der „Wiener Zeitung" den Kollektivvertrag in einem allen Arbeitnehmern zugänglichen Raum auflegen — den Gesamttext (nicht nur die Änderungen), allerdings nur jener Kollektivverträge, die im Betrieb zur Anwendung gelangen. Verwaltungsstrafe bis € 2.180 (§ 160 Abs 1 ArbVG); Bestrafung nur auf Strafantrag des Betriebsrats bei der Bezirksverwaltungsbehörde (§ 160 Abs 2 Z 2 ArbVG).
  • Betriebsvereinbarung (§ 30 Abs 1 ArbVG): Betriebsinhaber und Betriebsrat müssen alle Betriebsvereinbarungen im Betrieb auflegen; der Verstoß steht unter keiner Strafandrohung.
  • AZG/ARG — Informationspflichten: § 25 AZG und § 24 ARG (Information über Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, der wöchentlichen Ruhezeit usw) gelten weiterhin. Aushang bei fixer Arbeitszeiteinteilung (§ 25 Abs 1 AZG): Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, Zahl und Dauer der (täglichen) Ruhepausen, Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit (§ 24 ARG). Aushang bei Gleitzeit (§ 25 Abs 2 AZG): Gleitzeitrahmen, allfällige Übertragungsmöglichkeiten, Zahl und Dauer der Ruhepausen, Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit. Ist die Lage der Ruhepause generell festgesetzt, ist auch sie auszuhängen (§ 25 Abs 3 AZG). Erfüllung auch elektronisch möglich (zB Intranet, leicht zugängliche Stelle).
  • Lenker: Nach § 17c AZG und § 22d ARG muss eine Einsichtsmöglichkeit in die für Lenker geltenden arbeitszeit- und arbeitsruherechtlichen Vorschriften bestehen.
  • Strafrahmen ARG: Während der Aushang zu Beginn/Ende der Normalarbeitszeit und den Ruhepausen nicht strafbewehrt ist, kann das Fehlen des Aushangs über Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit eine Geldstrafe von € 72 bis € 2.180 bzw im Wiederholungsfall € 145 bis € 2.180 auslösen (§ 27 Abs 1 ARG).
  • Jugendliche: Die Aushangpflicht des KJBG-Textes ist ersatzlos weggefallen. Wenn keine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht, ist ein Aushang über Beginn und Ende der Normalarbeitszeit und der Ruhepausen sowie über die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen anzubringen; erfüllt auch über Datenträger mit Ablesevorrichtung, elektronische Datenverarbeitung oder Telekommunikationsmittel. Strafe nach § 30 Abs 1 KJBG: € 72 bis € 1.090 (Wiederholungsfall € 218 bis € 2.180).
  • Heimarbeit: Die Aushangpflicht der jeweils geltenden Arbeits- und Lieferungsbedingungen im Betrieb ist mit dem Deregulierungsgesetz 2017 entfallen; der Auftraggeber muss dem Heimarbeiter unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Ausfertigung (insb über die Entgeltsberechnung) übergeben. Die übrigen Pflichten — Auflage des Heimarbeitsgesetzes, eines allenfalls anzuwendenden Heimarbeitsgesamtvertrages oder Heimarbeitstarifes sowie des Entgeltverzeichnisses samt inhaltlicher Angaben im Betrieb und Übergabe an den Heimarbeiter — blieben bestehen.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)

Wert / Regel Detail
KV-Auflage § 15 ArbVG; binnen 3 Tagen nach Kundmachung in der „Wiener Zeitung"; Gesamttext im zugänglichen Raum (Stand 2026-06)
KV-Strafe bis € 2.180 (§ 160 Abs 1 ArbVG); Bestrafung nur bei Strafantrag des Betriebsrats (§ 160 Abs 2 Z 2 ArbVG) (Stand 2026-06)
BV-Auflage § 30 Abs 1 ArbVG (Betriebsinhaber und Betriebsrat); keine Strafandrohung (Stand 2026-06)
Aushang fixe Arbeitszeit Beginn/Ende Normalarbeitszeit, Zahl/Dauer der Ruhepausen (§ 25 Abs 1 AZG); generell festgelegte Pausenlage ebenfalls auszuhängen (§ 25 Abs 3 AZG) (Stand 2026-06)
Aushang Gleitzeit Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten, Zahl/Dauer der Ruhepausen, Beginn/Ende der wöchentlichen Ruhezeit (§ 25 Abs 2 AZG) (Stand 2026-06)
Wöchentliche Ruhezeit Beginn/Ende aushängen (§ 24 ARG); Fehlen strafbar mit € 722.180, Wiederholungsfall € 1452.180 (§ 27 Abs 1 ARG) (Stand 2026-06)
Erfüllungsform körperlicher Aushang oder elektronische Zugänglichkeit (zB Intranet) (Stand 2026-06)
Lenker Einsichtsmöglichkeit in arbeitszeit-/arbeitsruherechtliche Vorschriften (§ 17c AZG, § 22d ARG) (Stand 2026-06)
Jugendliche Aushang des KJBG-Textes ersatzlos weggefallen; ohne BV iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG Aushang zu NAZ/Ruhepausen/Wochenruhezeit; elektronische Erfüllung möglich; Strafe € 721.090 (Wiederholung € 2182.180, § 30 Abs 1 KJBG) (Stand 2026-06)
Heimarbeit Aushang der Arbeits-/Lieferungsbedingungen entfallen; stattdessen unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftliche Ausfertigung (insb Entgeltberechnung); übrige Auflagen (HAG, HGV/Tarif, Entgeltverzeichnis) bestehen weiter (Stand 2026-06)

Rechtsgrundlagen

  • § 15 ArbVG (Auflage des Kollektivvertrags) samt § 160 Abs 1 und § 160 Abs 2 Z 2 ArbVG (Strafandrohung, Strafantragsprinzip) — zitiert
  • § 30 Abs 1 ArbVG (Auflage der Betriebsvereinbarungen) — zitiert
  • § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG (betreffende Betriebsvereinbarung der Jugendlichen) — zitiert
  • § 25 AZG (Abs 1 fixe Arbeitszeiteinteilung, Abs 2 Gleitzeit, Abs 3 Lage der Ruhepause) und § 17c AZG (Lenker-Einsichtsmöglichkeit) — zitiert
  • § 24 ARG (wöchentliche Ruhezeit), § 22d ARG (Lenker), § 27 Abs 1 ARG (Strafrahmen) — zitiert
  • § 30 Abs 1 KJBG (Strafbestimmungen Aushangpflichten Jugendliche) — zitiert
  • Heimarbeitsgesetz und Deregulierungsgesetz 2017 — als Gesetze genannt (ohne §-Angaben)

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Digitaler Aushang: Die elektronische Erfüllungsform (Intranet) erlaubt es, Aushang-Pflichtinhalte (Arbeitszeiteinteilung, Pausen, Wochenruhezeit) automatisch aus den Odoo-Arbeitszeit-/Schichtplan-Daten (Work Entries, hr.schedule) auf einem internen Portal zu publizieren — mit Zeitstempel/Nachweis der Verfügbarkeit (Hinweis, keine Spec).
  • Jugendliche & KV-Filter: Aushanglogik nach Belegschaftsstruktur steuern: Jugendliche (KJBG-Aushang ohne BV) und anwendbare Kollektivverträge je Betrieb/Arbeitsstätte aus dem KV-Katalog (kv-catalog.json) ableiten.
  • Compliance-Checkliste: Reduzierte Pflichtenliste (KV-Gesamttext, BV, AZG/ARG-Aushänge, Lenker-Einsicht, Heimarbeit) als betriebsbezogene Compliance-Tasks mit Erinnerung (Änderung der Arbeitszeiteinteilung → Aushang aktualisieren).
  • Heimarbeit-Entgeltblätter: schriftliche Ausfertigung der Arbeits- und Lieferungsbedingungen (insb Entgeltsberechnung) aus den Abrechnungsdaten generieren; Entgeltverzeichnis-Auflage dokumentieren.
  • Keine Abrechnungsparameter im engeren Sinne; Fokus auf Informations- und Nachweispflichten im Betriebsbetrieb (→ lb-mel-04, lb-mip-01/02).

Verweise

  • KB-intern: lb-brt-16 (Betriebsvereinbarung — Begriff und Allgemeines, Auflage § 30 ArbVG) · lb-jug-08 (Jugendliche — Arbeitszeit und Ruhezeiten, KJBG-Aushangkontext) · lb-mel-04 (Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmern — § 25 AZG/§ 24 ARG-Informationen) · lb-mip-01 (Arbeitszeit — Auflagepflichten) · lb-mip-02 (Arbeitszeit — Aushangpflichten)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md (ArbVG/AZG/ARG/KJBG-Nachweispflichten)