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| lb-mel-06 | 8 | Auflage- und Aushangpflichten | Lexis Briefings Personalrecht | Meldungen & Verpflichtungen | meldungen-verpflichtungen | Ihradska/David | 2026-06 |
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Auflage- und Aushangpflichten
Lexis Briefings Personalrecht, Ihradska/David, Stand Juni 2026 (lb-mel-06).
Zusammenfassung
- Stark reduziert seit 1. 7. 2017: Der Gesetzgeber hat die Auflage- und Aushangpflichten für Arbeitgeber mit dem Deregulierungsgesetz 2017 stark reduziert. Fortbestehen: das Arbeitszeitgesetz (Aushang der Arbeitszeiteinteilung und der Ruhepausen), das KJBG (Aushangpflichten für Jugendliche) sowie die Auflage der im Betrieb geltenden Betriebsvereinbarungen und anzuwendenden Kollektivverträge.
- Kollektivvertrag (§ 15 ArbVG): Jeder Arbeitgeber muss binnen drei Tagen nach Kundmachung des Kollektivvertragsabschlusses in der „Wiener Zeitung" den Kollektivvertrag in einem allen Arbeitnehmern zugänglichen Raum auflegen — den Gesamttext (nicht nur die Änderungen), allerdings nur jener Kollektivverträge, die im Betrieb zur Anwendung gelangen. Verwaltungsstrafe bis € 2.180 (§ 160 Abs 1 ArbVG); Bestrafung nur auf Strafantrag des Betriebsrats bei der Bezirksverwaltungsbehörde (§ 160 Abs 2 Z 2 ArbVG).
- Betriebsvereinbarung (§ 30 Abs 1 ArbVG): Betriebsinhaber und Betriebsrat müssen alle Betriebsvereinbarungen im Betrieb auflegen; der Verstoß steht unter keiner Strafandrohung.
- AZG/ARG — Informationspflichten: § 25 AZG und § 24 ARG (Information über Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, der wöchentlichen Ruhezeit usw) gelten weiterhin. Aushang bei fixer Arbeitszeiteinteilung (§ 25 Abs 1 AZG): Beginn und Ende der Normalarbeitszeit, Zahl und Dauer der (täglichen) Ruhepausen, Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit (§ 24 ARG). Aushang bei Gleitzeit (§ 25 Abs 2 AZG): Gleitzeitrahmen, allfällige Übertragungsmöglichkeiten, Zahl und Dauer der Ruhepausen, Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit. Ist die Lage der Ruhepause generell festgesetzt, ist auch sie auszuhängen (§ 25 Abs 3 AZG). Erfüllung auch elektronisch möglich (zB Intranet, leicht zugängliche Stelle).
- Lenker: Nach § 17c AZG und § 22d ARG muss eine Einsichtsmöglichkeit in die für Lenker geltenden arbeitszeit- und arbeitsruherechtlichen Vorschriften bestehen.
- Strafrahmen ARG: Während der Aushang zu Beginn/Ende der Normalarbeitszeit und den Ruhepausen nicht strafbewehrt ist, kann das Fehlen des Aushangs über Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit eine Geldstrafe von € 72 bis € 2.180 bzw im Wiederholungsfall € 145 bis € 2.180 auslösen (§ 27 Abs 1 ARG).
- Jugendliche: Die Aushangpflicht des KJBG-Textes ist ersatzlos weggefallen. Wenn keine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht, ist ein Aushang über Beginn und Ende der Normalarbeitszeit und der Ruhepausen sowie über die Dauer der Wochenruhezeit der Jugendlichen anzubringen; erfüllt auch über Datenträger mit Ablesevorrichtung, elektronische Datenverarbeitung oder Telekommunikationsmittel. Strafe nach § 30 Abs 1 KJBG: € 72 bis € 1.090 (Wiederholungsfall € 218 bis € 2.180).
- Heimarbeit: Die Aushangpflicht der jeweils geltenden Arbeits- und Lieferungsbedingungen im Betrieb ist mit dem Deregulierungsgesetz 2017 entfallen; der Auftraggeber muss dem Heimarbeiter unverzüglich nach Vertragsabschluss eine schriftliche Ausfertigung (insb über die Entgeltsberechnung) übergeben. Die übrigen Pflichten — Auflage des Heimarbeitsgesetzes, eines allenfalls anzuwendenden Heimarbeitsgesamtvertrages oder Heimarbeitstarifes sowie des Entgeltverzeichnisses samt inhaltlicher Angaben im Betrieb und Übergabe an den Heimarbeiter — blieben bestehen.
Kernwerte & Fristen (Stand 2026-06)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| KV-Auflage | § 15 ArbVG; binnen 3 Tagen nach Kundmachung in der „Wiener Zeitung"; Gesamttext im zugänglichen Raum (Stand 2026-06) ✅ |
| KV-Strafe | bis € 2.180 (§ 160 Abs 1 ArbVG); Bestrafung nur bei Strafantrag des Betriebsrats (§ 160 Abs 2 Z 2 ArbVG) (Stand 2026-06) ✅ |
| BV-Auflage | § 30 Abs 1 ArbVG (Betriebsinhaber und Betriebsrat); keine Strafandrohung (Stand 2026-06) ✅ |
| Aushang fixe Arbeitszeit | Beginn/Ende Normalarbeitszeit, Zahl/Dauer der Ruhepausen (§ 25 Abs 1 AZG); generell festgelegte Pausenlage ebenfalls auszuhängen (§ 25 Abs 3 AZG) (Stand 2026-06) ✅ |
| Aushang Gleitzeit | Gleitzeitrahmen, Übertragungsmöglichkeiten, Zahl/Dauer der Ruhepausen, Beginn/Ende der wöchentlichen Ruhezeit (§ 25 Abs 2 AZG) (Stand 2026-06) ✅ |
| Wöchentliche Ruhezeit | Beginn/Ende aushängen (§ 24 ARG); Fehlen strafbar mit € 72–2.180, Wiederholungsfall € 145–2.180 (§ 27 Abs 1 ARG) (Stand 2026-06) ✅ |
| Erfüllungsform | körperlicher Aushang oder elektronische Zugänglichkeit (zB Intranet) (Stand 2026-06) ✅ |
| Lenker | Einsichtsmöglichkeit in arbeitszeit-/arbeitsruherechtliche Vorschriften (§ 17c AZG, § 22d ARG) (Stand 2026-06) ✅ |
| Jugendliche | Aushang des KJBG-Textes ersatzlos weggefallen; ohne BV iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG Aushang zu NAZ/Ruhepausen/Wochenruhezeit; elektronische Erfüllung möglich; Strafe € 72–1.090 (Wiederholung € 218–2.180, § 30 Abs 1 KJBG) (Stand 2026-06) ✅ |
| Heimarbeit | Aushang der Arbeits-/Lieferungsbedingungen entfallen; stattdessen unverzüglich nach Vertragsabschluss schriftliche Ausfertigung (insb Entgeltberechnung); übrige Auflagen (HAG, HGV/Tarif, Entgeltverzeichnis) bestehen weiter (Stand 2026-06) ✅ |
Rechtsgrundlagen
- § 15 ArbVG (Auflage des Kollektivvertrags) samt § 160 Abs 1 und § 160 Abs 2 Z 2 ArbVG (Strafandrohung, Strafantragsprinzip) — zitiert ✅
- § 30 Abs 1 ArbVG (Auflage der Betriebsvereinbarungen) — zitiert ✅
- § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG (betreffende Betriebsvereinbarung der Jugendlichen) — zitiert ✅
- § 25 AZG (Abs 1 fixe Arbeitszeiteinteilung, Abs 2 Gleitzeit, Abs 3 Lage der Ruhepause) und § 17c AZG (Lenker-Einsichtsmöglichkeit) — zitiert ✅
- § 24 ARG (wöchentliche Ruhezeit), § 22d ARG (Lenker), § 27 Abs 1 ARG (Strafrahmen) — zitiert ✅
- § 30 Abs 1 KJBG (Strafbestimmungen Aushangpflichten Jugendliche) — zitiert ✅
- Heimarbeitsgesetz und Deregulierungsgesetz 2017 — als Gesetze genannt (ohne §-Angaben) ✅
Payroll-Relevanz (Odoo)
- Digitaler Aushang: Die elektronische Erfüllungsform (Intranet) erlaubt es, Aushang-Pflichtinhalte (Arbeitszeiteinteilung, Pausen, Wochenruhezeit) automatisch aus den Odoo-Arbeitszeit-/Schichtplan-Daten (Work Entries, hr.schedule) auf einem internen Portal zu publizieren — mit Zeitstempel/Nachweis der Verfügbarkeit (Hinweis, keine Spec).
- Jugendliche & KV-Filter: Aushanglogik nach Belegschaftsstruktur steuern:
Jugendliche (KJBG-Aushang ohne BV) und anwendbare Kollektivverträge je
Betrieb/Arbeitsstätte aus dem KV-Katalog (
kv-catalog.json) ableiten. - Compliance-Checkliste: Reduzierte Pflichtenliste (KV-Gesamttext, BV, AZG/ARG-Aushänge, Lenker-Einsicht, Heimarbeit) als betriebsbezogene Compliance-Tasks mit Erinnerung (Änderung der Arbeitszeiteinteilung → Aushang aktualisieren).
- Heimarbeit-Entgeltblätter: schriftliche Ausfertigung der Arbeits- und Lieferungsbedingungen (insb Entgeltsberechnung) aus den Abrechnungsdaten generieren; Entgeltverzeichnis-Auflage dokumentieren.
- Keine Abrechnungsparameter im engeren Sinne; Fokus auf Informations- und Nachweispflichten im Betriebsbetrieb (→ lb-mel-04, lb-mip-01/02).
Verweise
- KB-intern: lb-brt-16 (Betriebsvereinbarung — Begriff und Allgemeines, Auflage § 30 ArbVG) · lb-jug-08 (Jugendliche — Arbeitszeit und Ruhezeiten, KJBG-Aushangkontext) · lb-mel-04 (Informationspflichten gegenüber den Arbeitnehmern — § 25 AZG/§ 24 ARG-Informationen) · lb-mip-01 (Arbeitszeit — Auflagepflichten) · lb-mip-02 (Arbeitszeit — Aushangpflichten)
- Projekt:
personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md(ArbVG/AZG/ARG/KJBG-Nachweispflichten)