1.3 KiB
1.3 KiB
id, batch, title, work, chapter, topic, author, stand, source, legal_bases, tags, cross_refs
| id | batch | title | work | chapter | topic | author | stand | source | legal_bases | tags | cross_refs | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| rj-rjs-058 | 1 | Die Fälligstellung des Überstundenentgeltanspruches setzt Bekanntgabe der Überstunden, allenfalls… | RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH) | OGH-Rechtssatz | rechtsprechung | OGH | 1973-12 |
|
|
|
Die Fälligstellung des Überstundenentgeltanspruches setzt Bekanntgabe der Überstunden, allenfalls…
RIS – Rechtsprechung (OGD-Justiz/VwGH/VfGH), OGH, Entscheidung vom 11.12.1973, GZ 4Ob98/73.
Wissensbasis-ID: rj-rjs-058
Rechtssatz
Die Fälligstellung des Überstundenentgeltanspruches setzt Bekanntgabe der Überstunden, allenfalls auch das dafür geforderten Entgelts voraus, wenn dessen Höhe nicht ohne weiteres ermittelt werden kann. Ist der Arbeitgeber nicht bereit, schon geleistete Überstunden zu entlohnen und kann mit einer freiwilligen Leistung des Entgelts nicht gerechnet werden, muß es dem Arbeitnehmer unbenommen bleiben, falls darin eine erhebliche Vertragsverletzung gelegen ist, vorzeitig auszutreten (§ 26 Z 2 AngG).
Entscheidungstexte (Fundstellen)
TE OGH 1973/12/11 4 Ob 98/73