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lb-dvh-01 7 ABC der Dienstverhinderungsgründe Lexis Briefings Personalrecht Dienstverhinderung dienstverhinderung Winkler/Radauer 2026-07
pdf text
.lexis360/Lexis360_abc_der_dienstverhinderungsgrunde.pdf .lexis360/md/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md
AngG § 8 Abs 3
AngG § 8 Abs 3a
ABGB § 1154b Abs 5
ABGB § 1154b Abs 6
Katastrophenfondsgesetz § 3 Z 3 lit b
ARG § 7a Abs 1
UrlG § 4 Abs 2
UrlG
AngG § 27
GewO 1859 § 82
Epidemiegesetz
dienstverhinderung
sonstige-dienstverhinderungsgrunde
entgeltfortzahlung
aliquotierung
katastrophenhilfe
grossschadensereignis
quarantane
wahlzeuge
lb-dvh-02
lb-dvh-03
lb-dvh-04
lb-efz-01
lb-pfl-01
lb-prd-01
lb-krs-08
lb-url-06
lb-url-10
lb-leh-09

ABC der Dienstverhinderungsgründe

Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-dvh-01).

Zusammenfassung

  • Tatbestand: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ihn wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Arbeitsleistung hindern (systematische Grundlagen → lb-dvh-03). Das Briefing listet die häufigsten Dienstverhinderungsgründe „von A bis Z" als Orientierungshilfe — im Einzelfall entscheiden die Umstände.
  • Kollektivvertrag zuerst: Bei geltend gemachtem Verhinderungsgrund ist zuerst der anzuwendende Kollektivvertrag zu prüfen; dessen Ansprüche dürfen nicht unterschritten werden. Über den kollektivvertraglichen Anspruch hinaus kann (bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern) unter Umständen weiter Entgelt fortzuzahlen sein.
  • Teilzeit-Aliquotierung: Kollektivverträge bemessen Freistellungs- ansprüche idR über eine 5-Tage-Woche. Nach hM ist bei Teilzeitbeschäftigten nach dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage zu aliquotieren; sofern Ansprüche nicht stundenweise gewährt werden, ist die kleinste Verbrauchseinheit der ganze Arbeitstag, Teiltage sind aufzurunden.
  • Verschulden: Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den Anspruch aus (Details → lb-dvh-03).
  • Anerkannte Gründe (Auswahl): Arztbesuch (auch Begleitung eines Kindes, Gesundenuntersuchung, verschriebene physikalische Behandlungen, Zahnbehandlung); Vorladungen als Partei, Zeuge, Schöffe, Geschworener oder Laienrichter (nicht aber Festnahme nach tatsächlich begangener Straftat); Termine bei Rechtsanwalt und Interessenvertretung (in erster Linie außerhalb der Arbeitszeit); Begräbnis- und Familienfeiern bei sittlicher/moralischer Verpflichtung (Wichtigkeit der Feier und Stärke des Naheverhältnisses); familiäre Probleme; religiöse Feiern (zB Trauer-Kaddish, Bayram); eigene Hochzeit und Hochzeiten naher Angehöriger; COVID-19-Schutzimpfung, wenn außerhalb der Arbeitszeit unzumutbar; Quarantäne mit Absonderungsbescheid; Naturereignisse (starke Schneefälle, Hochwasser) und Verkehrsstörungen bei erfüllter Vorsorgepflicht; Streikfolgen für streikferne Arbeitnehmer; verspätete Urlaubsrückkehr (nur bei Zumutbarkeit und Bemühen um Ersatztransportmöglichkeit); Gaszählerkommissionierung und notwendige Reparaturen; Wahlzeuge bei Betriebsratswahlen; seit 1. 9. 2019 Einsätze freiwilliger Katastrophenhelfer/Feuerwehren bei Großschadensereignissen sowie Bergrettungsdienst-Mitglieder.
  • Abgelehnte Gründe (Auswahl): Bankwege zur Bargeldbehebung; freiwillige COVID-19-Tests (wenn außerhalb der Arbeitszeit testbar); Faschingsfeiern und -umzüge; Führerscheinprüfung; Strafhaft und rechtmäßig verhängte Untersuchungshaft; regelmäßige aufwendige Gebetsrituale; Betreuung eines Kindes im Krankenhaus, wenn die Betreuung nicht notwendig ist.

Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)

Wert / Regel Detail
Grundtatbestand wichtige, in der Person liegende Gründe, ohne Verschulden, verhältnismäßig kurze Zeit (§ 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB; → lb-dvh-03)
KV-Vorrang kollektivvertragliche Ansprüche zuerst prüfen; Unterschreitung unzulässig; Entgeltfortzahlung über den KV-Anspruch hinaus bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern möglich
Aliquotierung Teilzeit Anspruch in Tagen × Zahl der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage / 5 (hM; aA Radlingmayr); Aufrundung auf ganze Arbeitstage, sofern nicht stundenweise Ansprüche gewährt werden
Katastrophenhelfer seit 1. 9. 2019 Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs 3a AngG, § 1154b Abs 6 ABGB) für Einsätze als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis sowie für Bergrettungsdienst-Mitglieder; Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; Prämie aus dem Katastrophenfonds an den Arbeitgeber
Großschadensereignis Schadenslage mit zumindest 8 Stunden durchgehendem Zeitraum und insgesamt mehr als 100 Personen im Einsatz (§ 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz; Stand 2026-07)
Quarantäne arbeitsrechtlich sonstiger Dienstverhinderungsgrund; Entgeltfortzahlung aufgrund des Epidemiegesetzes (§-Zitat fehlt in der Quelle — ⚠ RIS); Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz durch den Bund nur bei ergangenem Absonderungsbescheid; erst mit (Krankschreibung) liegt Krankenstand vor (→ lb-krs-08); bewusst in Kauf genommene Quarantäne (Reisewarnland, gegen COVID-19-Maßnahmen verstoßende Veranstaltung) → keine Entgeltfortzahlung
Streik (streikfern) grundsätzlich Dienstverhinderungsgrund (zB streikbedingte Kindergartenschließung ohne geeignete Betreuungsalternative); kein Anspruch, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden, die Arbeit trotz Streikfolgen aufzunehmen; Details → lb-dvh-04
Verspätete Urlaubsrückkehr Entgeltanspruch jedenfalls nur bei Versuch, eine Ersatztransportmöglichkeit zu organisieren (zumutbare Umwege sind hinzunehmen); Urlaubsverlängerung nach § 4 Abs 2 UrlG grundsätzlich nicht wirksam vereinbarbar — außer der Arbeitnehmer beschließt bewusst, am Urlaubsort zu bleiben
Wahlzeuge Betriebsratswahl Entgeltfortzahlung iSd § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB (wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung; 9 ObA 121/16h)
Arztbesuch Termine nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit (freie Arztwahl bleibt unberührt); Ablehnung mit dem Hinweis, ein Arzt in der Nähe ordiniere außerhalb der Arbeitszeiten, ist unzulässig

Rechtsgrundlagen

  • § 8 Abs 3 AngG / § 1154b Abs 5 ABGB — Auffangtatbestand der sonstigen Dienstverhinderungsgründe; § 8 Abs 3a AngG / § 1154b Abs 6 ABGB — Katastrophenhelfer, unter Bezug auf das Großschadensereignis nach § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz.
  • § 7a Abs 1 ARG — „persönlicher Feiertag" als Alternative, wer im Fasching frei haben will, muss urlauben (§ 7a-Ausübung) statt auf Dienstverhinderung zu setzen; § 4 Abs 2 UrlG — Urlaubsverlängerung bei verspäteter Rückkehr; § 27 AngG / § 82 GewO 1859 — Entlassungsgrund bei haftbedingter Dienstverhinderung referenziert.
  • § 16 UrlG (ohne Abs-Zitat) — Pflegefreistellung als parallel bestehender Anspruch: Entgeltfortzahlung für die Pflege erkrankter Angehöriger auch außerhalb des UrlG-Anspruchs möglich (→ lb-pfl-01).
  • Epidemiegesetz (ohne §-Zitat) — Entgeltfortzahlung bei behördlich angeordneter Quarantäne ⚠ Detailnorm vor Implementierung gegen RIS verifizieren.

Payroll-Relevanz (Odoo)

  • Bezahlte Abwesenheit mit Grundauswahl: „sonstige Dienstverhinderung" als Work-Entry-/Abwesenheitstyp mit Verhinderungs- grund und (voraussichtlicher) Dauer; Verschuldensmaß und Einzelfall- würdigung bleiben manuelle Prüfung, keine Automatik.
  • KV-Kontingente: kollektivvertragliche Freistellungsansprüche (Tage/Stunden je Grund) über das KV-Framework versioniert führen, nicht hard-coden; Unterschreitungsverbot als Validierung.
  • Aliquotierung: bei Teilzeit Tag-Kontingente aus der regelmäßigen Arbeitstage-Verteilung berechnen (× Wochenarbeitstage/5, Aufrundung auf ganze Tage) — als Hilfslogik auf den Work Entries.
  • Katastrophenfonds-Prämie ist eine Erstattung an den Arbeitgeber, kein Entgeltbestandteil — nicht in die SV-BG und nicht ins Auszahlungs-Entgelt.
  • Quarantäne: bezahlte Abwesenheit mit Nachweis-Flag „Absonderungsbescheid" (Beleg für den Bund-Ersatz); Übergang in den Krankenstand, sobald eine Erkrankung mit Krankschreibung feststeht (→ lb-krs-08).

Verweise

  • KB-intern: lb-dvh-02 (Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite) · lb-dvh-03 (Sonstige Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitnehmerseite — Breadcrumb-Verweis der Quelle) · lb-dvh-04 (Streik) · lb-efz-01 (Entgeltfortzahlung an Feiertagen) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung — paralleler UrlG-Anspruch) · lb-prd-01 (Präsenzdienst und Zivildienst — Stellung/Musterung als bezahlte Dienstverhinderung) · lb-krs-08 (Quarantäne-Abgrenzung zum Krankenstand) · lb-url-06 (Urlaub und Arbeitsverhinderung) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung — persönlicher Feiertag § 7a ARG) · lb-leh-09 (Krankenstand und Dienstverhinderung bei Lehrlingen)
  • Projekt: personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md
  • Hinweis: Die Fußnoten des Briefings zitieren Judikatur/Literatur je Grund (zB 8 ObA 6/03w, 9 ObA 121/16h); Kategorien mit geteilter Rechtsprechung (Naturereignisse: 9 ObA 202/87 mit aA) sind im Quelltext dokumentiert — für Implementierungen am Quellbriefing orientieren.