Files
pv-agent/wissensbasis/dokumente/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md
T
fegger 25eb285160 Initialimport: Wissensbasis Layer 2 (601 kuratierte Einträge)
571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern,
Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert.
.gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris)
sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
2026-09-14 16:34:07 +02:00

137 lines
9.6 KiB
Markdown
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters
This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
---
id: lb-dvh-01
batch: 7
title: "ABC der Dienstverhinderungsgründe"
work: "Lexis Briefings Personalrecht"
chapter: "Dienstverhinderung"
topic: dienstverhinderung
author: "Winkler/Radauer"
stand: 2026-07
source:
pdf: ".lexis360/Lexis360_abc_der_dienstverhinderungsgrunde.pdf"
text: ".lexis360/md/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md"
legal_bases: ["AngG § 8 Abs 3", "AngG § 8 Abs 3a", "ABGB § 1154b Abs 5", "ABGB § 1154b Abs 6", "Katastrophenfondsgesetz § 3 Z 3 lit b", "ARG § 7a Abs 1", "UrlG § 4 Abs 2", "UrlG", "AngG § 27", "GewO 1859 § 82", "Epidemiegesetz"]
tags: [dienstverhinderung, sonstige-dienstverhinderungsgrunde, entgeltfortzahlung, aliquotierung, katastrophenhilfe, grossschadensereignis, quarantane, wahlzeuge]
cross_refs: ["lb-dvh-02", "lb-dvh-03", "lb-dvh-04", "lb-efz-01", "lb-pfl-01", "lb-prd-01", "lb-krs-08", "lb-url-06", "lb-url-10", "lb-leh-09"]
---
# ABC der Dienstverhinderungsgründe
*Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-dvh-01).*
## Zusammenfassung
- **Tatbestand:** Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung,
wenn ihn **wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein
Verschulden** während einer **verhältnismäßig kurzen Zeit** an der
Arbeitsleistung hindern (systematische Grundlagen → lb-dvh-03). Das
Briefing listet die häufigsten Dienstverhinderungsgründe „von A bis Z"
als Orientierungshilfe — im Einzelfall entscheiden die Umstände.
- **Kollektivvertrag zuerst:** Bei geltend gemachtem Verhinderungsgrund
ist zuerst der anzuwendende Kollektivvertrag zu prüfen; dessen Ansprüche
dürfen nicht unterschritten werden. Über den kollektivvertraglichen
Anspruch hinaus kann (bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei
Arbeitern) unter Umständen weiter Entgelt fortzuzahlen sein.
- **Teilzeit-Aliquotierung:** Kollektivverträge bemessen Freistellungs-
ansprüche idR über eine 5-Tage-Woche. Nach hM ist bei Teilzeitbeschäftigten
nach dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage zu
aliquotieren; sofern Ansprüche nicht stundenweise gewährt werden, ist
die kleinste Verbrauchseinheit der ganze Arbeitstag, Teiltage sind
aufzurunden.
- **Verschulden:** Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den Anspruch
aus (Details → lb-dvh-03).
- **Anerkannte Gründe (Auswahl):** Arztbesuch (auch Begleitung eines
Kindes, Gesundenuntersuchung, verschriebene physikalische Behandlungen,
Zahnbehandlung); Vorladungen als Partei, Zeuge, Schöffe, Geschworener
oder Laienrichter (nicht aber Festnahme nach tatsächlich begangener
Straftat); Termine bei Rechtsanwalt und Interessenvertretung (in erster
Linie außerhalb der Arbeitszeit); Begräbnis- und Familienfeiern bei
sittlicher/moralischer Verpflichtung (Wichtigkeit der Feier und Stärke
des Naheverhältnisses); familiäre Probleme; religiöse Feiern (zB
Trauer-Kaddish, Bayram); eigene Hochzeit und Hochzeiten naher
Angehöriger; COVID-19-Schutzimpfung, wenn außerhalb der Arbeitszeit
unzumutbar; Quarantäne mit Absonderungsbescheid; Naturereignisse
(starke Schneefälle, Hochwasser) und Verkehrsstörungen bei erfüllter
Vorsorgepflicht; Streikfolgen für streikferne Arbeitnehmer; verspätete
Urlaubsrückkehr (nur bei Zumutbarkeit und Bemühen um
Ersatztransportmöglichkeit); Gaszählerkommissionierung und notwendige
Reparaturen; Wahlzeuge bei Betriebsratswahlen; seit 1. 9. 2019 Einsätze
freiwilliger Katastrophenhelfer/Feuerwehren bei Großschadensereignissen
sowie Bergrettungsdienst-Mitglieder.
- **Abgelehnte Gründe (Auswahl):** Bankwege zur Bargeldbehebung;
freiwillige COVID-19-Tests (wenn außerhalb der Arbeitszeit testbar);
Faschingsfeiern und -umzüge; Führerscheinprüfung; Strafhaft und
rechtmäßig verhängte Untersuchungshaft; regelmäßige aufwendige
Gebetsrituale; Betreuung eines Kindes im Krankenhaus, wenn die
Betreuung nicht notwendig ist.
## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
| Wert / Regel | Detail |
|---|---|
| Grundtatbestand | wichtige, in der Person liegende Gründe, ohne Verschulden, verhältnismäßig kurze Zeit (§ 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB; → lb-dvh-03) |
| KV-Vorrang | kollektivvertragliche Ansprüche zuerst prüfen; Unterschreitung unzulässig; Entgeltfortzahlung über den KV-Anspruch hinaus bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern möglich |
| Aliquotierung Teilzeit | Anspruch in Tagen × Zahl der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage / 5 (hM; aA Radlingmayr); Aufrundung auf ganze Arbeitstage, sofern nicht stundenweise Ansprüche gewährt werden |
| Katastrophenhelfer | seit **1. 9. 2019** Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs 3a AngG, § 1154b Abs 6 ABGB) für Einsätze als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis sowie für Bergrettungsdienst-Mitglieder; Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; Prämie aus dem Katastrophenfonds an den Arbeitgeber |
| Großschadensereignis | Schadenslage mit zumindest **8 Stunden** durchgehendem Zeitraum und insgesamt **mehr als 100 Personen** im Einsatz (§ 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz; Stand 2026-07) |
| Quarantäne | arbeitsrechtlich sonstiger Dienstverhinderungsgrund; Entgeltfortzahlung aufgrund des Epidemiegesetzes (§-Zitat fehlt in der Quelle — ⚠ RIS); Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz durch den Bund nur bei ergangenem Absonderungsbescheid; erst mit (Krankschreibung) liegt Krankenstand vor (→ lb-krs-08); bewusst in Kauf genommene Quarantäne (Reisewarnland, gegen COVID-19-Maßnahmen verstoßende Veranstaltung) → keine Entgeltfortzahlung |
| Streik (streikfern) | grundsätzlich Dienstverhinderungsgrund (zB streikbedingte Kindergartenschließung ohne geeignete Betreuungsalternative); kein Anspruch, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden, die Arbeit trotz Streikfolgen aufzunehmen; Details → lb-dvh-04 |
| Verspätete Urlaubsrückkehr | Entgeltanspruch jedenfalls nur bei Versuch, eine Ersatztransportmöglichkeit zu organisieren (zumutbare Umwege sind hinzunehmen); Urlaubsverlängerung nach § 4 Abs 2 UrlG grundsätzlich nicht wirksam vereinbarbar — außer der Arbeitnehmer beschließt bewusst, am Urlaubsort zu bleiben |
| Wahlzeuge Betriebsratswahl | Entgeltfortzahlung iSd § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB (wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung; 9 ObA 121/16h) |
| Arztbesuch | Termine nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit (freie Arztwahl bleibt unberührt); Ablehnung mit dem Hinweis, ein Arzt in der Nähe ordiniere außerhalb der Arbeitszeiten, ist unzulässig |
## Rechtsgrundlagen
- **§ 8 Abs 3 AngG / § 1154b Abs 5 ABGB** — Auffangtatbestand der
sonstigen Dienstverhinderungsgründe; **§ 8 Abs 3a AngG /
§ 1154b Abs 6 ABGB** — Katastrophenhelfer, unter Bezug auf das
**Großschadensereignis nach § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz**.
- **§ 7a Abs 1 ARG** — „persönlicher Feiertag" als Alternative, wer im
Fasching frei haben will, muss urlauben (§ 7a-Ausübung) statt auf
Dienstverhinderung zu setzen; **§ 4 Abs 2 UrlG** — Urlaubsverlängerung
bei verspäteter Rückkehr; **§ 27 AngG / § 82 GewO 1859** — Entlassungsgrund
bei haftbedingter Dienstverhinderung referenziert.
- **§ 16 UrlG** (ohne Abs-Zitat) — Pflegefreistellung als parallel
bestehender Anspruch: Entgeltfortzahlung für die Pflege erkrankter
Angehöriger auch außerhalb des UrlG-Anspruchs möglich (→ lb-pfl-01).
- **Epidemiegesetz** (ohne §-Zitat) — Entgeltfortzahlung bei behördlich
angeordneter Quarantäne ⚠ Detailnorm vor Implementierung gegen RIS
verifizieren.
## Payroll-Relevanz (Odoo)
- **Bezahlte Abwesenheit mit Grundauswahl:** „sonstige
Dienstverhinderung" als Work-Entry-/Abwesenheitstyp mit Verhinderungs-
grund und (voraussichtlicher) Dauer; Verschuldensmaß und Einzelfall-
würdigung bleiben manuelle Prüfung, keine Automatik.
- **KV-Kontingente:** kollektivvertragliche Freistellungsansprüche
(Tage/Stunden je Grund) über das KV-Framework versioniert führen,
nicht hard-coden; Unterschreitungsverbot als Validierung.
- **Aliquotierung:** bei Teilzeit Tag-Kontingente aus der regelmäßigen
Arbeitstage-Verteilung berechnen (× Wochenarbeitstage/5, Aufrundung auf
ganze Tage) — als Hilfslogik auf den Work Entries.
- **Katastrophenfonds-Prämie** ist eine **Erstattung an den
Arbeitgeber**, kein Entgeltbestandteil — nicht in die SV-BG und nicht
ins Auszahlungs-Entgelt.
- **Quarantäne:** bezahlte Abwesenheit mit Nachweis-Flag
„Absonderungsbescheid" (Beleg für den Bund-Ersatz); Übergang in den
Krankenstand, sobald eine Erkrankung mit Krankschreibung feststeht
(→ lb-krs-08).
## Verweise
- **KB-intern:** lb-dvh-02 (Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite)
· lb-dvh-03 (Sonstige Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitnehmerseite —
Breadcrumb-Verweis der Quelle) · lb-dvh-04 (Streik) · lb-efz-01
(Entgeltfortzahlung an Feiertagen) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung —
paralleler UrlG-Anspruch) · lb-prd-01 (Präsenzdienst und Zivildienst —
Stellung/Musterung als bezahlte Dienstverhinderung) · lb-krs-08
(Quarantäne-Abgrenzung zum Krankenstand) · lb-url-06 (Urlaub und
Arbeitsverhinderung) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung — persönlicher
Feiertag § 7a ARG) · lb-leh-09 (Krankenstand und Dienstverhinderung
bei Lehrlingen)
- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
- *Hinweis:* Die Fußnoten des Briefings zitieren Judikatur/Literatur je
Grund (zB 8 ObA 6/03w, 9 ObA 121/16h); Kategorien mit geteilter
Rechtsprechung (Naturereignisse: 9 ObA 202/87 mit aA) sind im Quelltext
dokumentiert — für Implementierungen am Quellbriefing orientieren.