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571 Lexis-Briefings (lb-*) + 30 WIKU-Publikationen (wk-*) in 69 Clustern, Frontmatter-Schema als Single Source of Truth; kb.json + INDEX.md generiert. .gitignore für lizenzierte/lokale Corpora (.lexis360, .wiku, .firecrawl, .ris) sowie künftige RAG-Artefakte (data/).
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id: lb-dvh-01
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batch: 7
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title: "ABC der Dienstverhinderungsgründe"
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work: "Lexis Briefings Personalrecht"
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chapter: "Dienstverhinderung"
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topic: dienstverhinderung
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author: "Winkler/Radauer"
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stand: 2026-07
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source:
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pdf: ".lexis360/Lexis360_abc_der_dienstverhinderungsgrunde.pdf"
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text: ".lexis360/md/abc_der_dienstverhinderungsgrunde.md"
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legal_bases: ["AngG § 8 Abs 3", "AngG § 8 Abs 3a", "ABGB § 1154b Abs 5", "ABGB § 1154b Abs 6", "Katastrophenfondsgesetz § 3 Z 3 lit b", "ARG § 7a Abs 1", "UrlG § 4 Abs 2", "UrlG", "AngG § 27", "GewO 1859 § 82", "Epidemiegesetz"]
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tags: [dienstverhinderung, sonstige-dienstverhinderungsgrunde, entgeltfortzahlung, aliquotierung, katastrophenhilfe, grossschadensereignis, quarantane, wahlzeuge]
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cross_refs: ["lb-dvh-02", "lb-dvh-03", "lb-dvh-04", "lb-efz-01", "lb-pfl-01", "lb-prd-01", "lb-krs-08", "lb-url-06", "lb-url-10", "lb-leh-09"]
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# ABC der Dienstverhinderungsgründe
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*Lexis Briefings Personalrecht, Winkler/Radauer, Stand Juli 2026 (lb-dvh-01).*
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## Zusammenfassung
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- **Tatbestand:** Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung,
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wenn ihn **wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein
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Verschulden** während einer **verhältnismäßig kurzen Zeit** an der
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Arbeitsleistung hindern (systematische Grundlagen → lb-dvh-03). Das
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Briefing listet die häufigsten Dienstverhinderungsgründe „von A bis Z"
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als Orientierungshilfe — im Einzelfall entscheiden die Umstände.
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- **Kollektivvertrag zuerst:** Bei geltend gemachtem Verhinderungsgrund
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ist zuerst der anzuwendende Kollektivvertrag zu prüfen; dessen Ansprüche
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dürfen nicht unterschritten werden. Über den kollektivvertraglichen
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Anspruch hinaus kann (bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei
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Arbeitern) unter Umständen weiter Entgelt fortzuzahlen sein.
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- **Teilzeit-Aliquotierung:** Kollektivverträge bemessen Freistellungs-
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ansprüche idR über eine 5-Tage-Woche. Nach hM ist bei Teilzeitbeschäftigten
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nach dem Verhältnis der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage zu
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aliquotieren; sofern Ansprüche nicht stundenweise gewährt werden, ist
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die kleinste Verbrauchseinheit der ganze Arbeitstag, Teiltage sind
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aufzurunden.
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- **Verschulden:** Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt den Anspruch
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aus (Details → lb-dvh-03).
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- **Anerkannte Gründe (Auswahl):** Arztbesuch (auch Begleitung eines
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Kindes, Gesundenuntersuchung, verschriebene physikalische Behandlungen,
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Zahnbehandlung); Vorladungen als Partei, Zeuge, Schöffe, Geschworener
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oder Laienrichter (nicht aber Festnahme nach tatsächlich begangener
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Straftat); Termine bei Rechtsanwalt und Interessenvertretung (in erster
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Linie außerhalb der Arbeitszeit); Begräbnis- und Familienfeiern bei
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sittlicher/moralischer Verpflichtung (Wichtigkeit der Feier und Stärke
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des Naheverhältnisses); familiäre Probleme; religiöse Feiern (zB
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Trauer-Kaddish, Bayram); eigene Hochzeit und Hochzeiten naher
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Angehöriger; COVID-19-Schutzimpfung, wenn außerhalb der Arbeitszeit
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unzumutbar; Quarantäne mit Absonderungsbescheid; Naturereignisse
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(starke Schneefälle, Hochwasser) und Verkehrsstörungen bei erfüllter
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Vorsorgepflicht; Streikfolgen für streikferne Arbeitnehmer; verspätete
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Urlaubsrückkehr (nur bei Zumutbarkeit und Bemühen um
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Ersatztransportmöglichkeit); Gaszählerkommissionierung und notwendige
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Reparaturen; Wahlzeuge bei Betriebsratswahlen; seit 1. 9. 2019 Einsätze
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freiwilliger Katastrophenhelfer/Feuerwehren bei Großschadensereignissen
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sowie Bergrettungsdienst-Mitglieder.
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- **Abgelehnte Gründe (Auswahl):** Bankwege zur Bargeldbehebung;
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freiwillige COVID-19-Tests (wenn außerhalb der Arbeitszeit testbar);
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Faschingsfeiern und -umzüge; Führerscheinprüfung; Strafhaft und
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rechtmäßig verhängte Untersuchungshaft; regelmäßige aufwendige
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Gebetsrituale; Betreuung eines Kindes im Krankenhaus, wenn die
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Betreuung nicht notwendig ist.
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## Kernwerte & Fristen (Stand 2026-07)
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| Wert / Regel | Detail |
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| Grundtatbestand | wichtige, in der Person liegende Gründe, ohne Verschulden, verhältnismäßig kurze Zeit (§ 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB; → lb-dvh-03) |
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| KV-Vorrang | kollektivvertragliche Ansprüche zuerst prüfen; Unterschreitung unzulässig; Entgeltfortzahlung über den KV-Anspruch hinaus bei Angestellten und seit 1. 7. 2018 auch bei Arbeitern möglich |
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| Aliquotierung Teilzeit | Anspruch in Tagen × Zahl der regelmäßig geleisteten Wochenarbeitstage / 5 (hM; aA Radlingmayr); Aufrundung auf ganze Arbeitstage, sofern nicht stundenweise Ansprüche gewährt werden |
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| Katastrophenhelfer | seit **1. 9. 2019** Rechtsanspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 8 Abs 3a AngG, § 1154b Abs 6 ABGB) für Einsätze als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis sowie für Bergrettungsdienst-Mitglieder; Ausmaß und Lage der Dienstfreistellung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren; Prämie aus dem Katastrophenfonds an den Arbeitgeber |
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| Großschadensereignis | Schadenslage mit zumindest **8 Stunden** durchgehendem Zeitraum und insgesamt **mehr als 100 Personen** im Einsatz (§ 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz; Stand 2026-07) |
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| Quarantäne | arbeitsrechtlich sonstiger Dienstverhinderungsgrund; Entgeltfortzahlung aufgrund des Epidemiegesetzes (§-Zitat fehlt in der Quelle — ⚠ RIS); Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz durch den Bund nur bei ergangenem Absonderungsbescheid; erst mit (Krankschreibung) liegt Krankenstand vor (→ lb-krs-08); bewusst in Kauf genommene Quarantäne (Reisewarnland, gegen COVID-19-Maßnahmen verstoßende Veranstaltung) → keine Entgeltfortzahlung |
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| Streik (streikfern) | grundsätzlich Dienstverhinderungsgrund (zB streikbedingte Kindergartenschließung ohne geeignete Betreuungsalternative); kein Anspruch, wenn zumutbare Maßnahmen unterlassen wurden, die Arbeit trotz Streikfolgen aufzunehmen; Details → lb-dvh-04 |
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| Verspätete Urlaubsrückkehr | Entgeltanspruch jedenfalls nur bei Versuch, eine Ersatztransportmöglichkeit zu organisieren (zumutbare Umwege sind hinzunehmen); Urlaubsverlängerung nach § 4 Abs 2 UrlG grundsätzlich nicht wirksam vereinbarbar — außer der Arbeitnehmer beschließt bewusst, am Urlaubsort zu bleiben |
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| Wahlzeuge Betriebsratswahl | Entgeltfortzahlung iSd § 8 Abs 3 AngG bzw § 1154b Abs 5 ABGB (wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung; 9 ObA 121/16h) |
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| Arztbesuch | Termine nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit (freie Arztwahl bleibt unberührt); Ablehnung mit dem Hinweis, ein Arzt in der Nähe ordiniere außerhalb der Arbeitszeiten, ist unzulässig |
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## Rechtsgrundlagen
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- **§ 8 Abs 3 AngG / § 1154b Abs 5 ABGB** — Auffangtatbestand der
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sonstigen Dienstverhinderungsgründe; **§ 8 Abs 3a AngG /
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§ 1154b Abs 6 ABGB** — Katastrophenhelfer, unter Bezug auf das
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**Großschadensereignis nach § 3 Z 3 lit b Katastrophenfondsgesetz**.
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- **§ 7a Abs 1 ARG** — „persönlicher Feiertag" als Alternative, wer im
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Fasching frei haben will, muss urlauben (§ 7a-Ausübung) statt auf
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Dienstverhinderung zu setzen; **§ 4 Abs 2 UrlG** — Urlaubsverlängerung
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bei verspäteter Rückkehr; **§ 27 AngG / § 82 GewO 1859** — Entlassungsgrund
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bei haftbedingter Dienstverhinderung referenziert.
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- **§ 16 UrlG** (ohne Abs-Zitat) — Pflegefreistellung als parallel
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bestehender Anspruch: Entgeltfortzahlung für die Pflege erkrankter
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Angehöriger auch außerhalb des UrlG-Anspruchs möglich (→ lb-pfl-01).
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- **Epidemiegesetz** (ohne §-Zitat) — Entgeltfortzahlung bei behördlich
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angeordneter Quarantäne ⚠ Detailnorm vor Implementierung gegen RIS
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verifizieren.
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## Payroll-Relevanz (Odoo)
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- **Bezahlte Abwesenheit mit Grundauswahl:** „sonstige
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Dienstverhinderung" als Work-Entry-/Abwesenheitstyp mit Verhinderungs-
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grund und (voraussichtlicher) Dauer; Verschuldensmaß und Einzelfall-
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würdigung bleiben manuelle Prüfung, keine Automatik.
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- **KV-Kontingente:** kollektivvertragliche Freistellungsansprüche
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(Tage/Stunden je Grund) über das KV-Framework versioniert führen,
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nicht hard-coden; Unterschreitungsverbot als Validierung.
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- **Aliquotierung:** bei Teilzeit Tag-Kontingente aus der regelmäßigen
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Arbeitstage-Verteilung berechnen (× Wochenarbeitstage/5, Aufrundung auf
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ganze Tage) — als Hilfslogik auf den Work Entries.
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- **Katastrophenfonds-Prämie** ist eine **Erstattung an den
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Arbeitgeber**, kein Entgeltbestandteil — nicht in die SV-BG und nicht
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ins Auszahlungs-Entgelt.
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- **Quarantäne:** bezahlte Abwesenheit mit Nachweis-Flag
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„Absonderungsbescheid" (Beleg für den Bund-Ersatz); Übergang in den
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Krankenstand, sobald eine Erkrankung mit Krankschreibung feststeht
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(→ lb-krs-08).
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## Verweise
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- **KB-intern:** lb-dvh-02 (Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitgeberseite)
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· lb-dvh-03 (Sonstige Dienstverhinderungsgründe auf Arbeitnehmerseite —
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Breadcrumb-Verweis der Quelle) · lb-dvh-04 (Streik) · lb-efz-01
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(Entgeltfortzahlung an Feiertagen) · lb-pfl-01 (Pflegefreistellung —
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paralleler UrlG-Anspruch) · lb-prd-01 (Präsenzdienst und Zivildienst —
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Stellung/Musterung als bezahlte Dienstverhinderung) · lb-krs-08
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(Quarantäne-Abgrenzung zum Krankenstand) · lb-url-06 (Urlaub und
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Arbeitsverhinderung) · lb-url-10 (Urlaubsvereinbarung — persönlicher
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Feiertag § 7a ARG) · lb-leh-09 (Krankenstand und Dienstverhinderung
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bei Lehrlingen)
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- **Projekt:** `personalverrechnung/RECHTSQUELLEN-Privat.md`
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- *Hinweis:* Die Fußnoten des Briefings zitieren Judikatur/Literatur je
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Grund (zB 8 ObA 6/03w, 9 ObA 121/16h); Kategorien mit geteilter
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Rechtsprechung (Naturereignisse: 9 ObA 202/87 mit aA) sind im Quelltext
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dokumentiert — für Implementierungen am Quellbriefing orientieren. |